Veranstaltungen
Symposion: Umwelt- und Klimaschutz im Mehrebenensystem - eine Anfrage an das europäische Verfassungsrecht
Termin: 28.11.2025 - 29.11.2025 / 9.00 Uhr
Ort: Gebäude 2 der FernUniversität, Raum 4+5 (1. OG), Universitätsstr. 33, 58097 Hagen.
Veranstalter: Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften der FernUniversität in Hagen
Der Zoom‐Link lautet:
- https://fernuni-hagen.zoom-x.de/j/63315495423?pwd=TFiv4uRaRtLEjUM4c3keHPvVDtdOiK.1
- Meeting‐ID: 633 1549 5423
- Kenncode: 61082304
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Die Veranstaltung wird öffentlich gestreamt und aufgezeichnet. Es ist beabsichtigt, eine Aufzeichnung im Nachgang zu veröffentlichen. Mit Betreten des virtuellen Raumes erklären Sie sich mit der Aufzeichnung und deren Veröffentlichung einverstanden.
Allgemeiner Überblick und Leitfragen
In den Jahren von 2019 bis 2024 war die Thematik des Klimawandels und des Ausstiegs aus der Nutzung fossiler Energieträger in das Zentrum der Aufmerksamkeit europäischer Öffentlichkeit gerückt. Regierungen wurden mit Beteiligung von Parteien gebildet, deren Programmatik schwerpunktmäßig auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtet war, und die Europäische Kommission, die im Dezember 2019 ihre Arbeit aufnahm, hatte sich das Ziel eines europäischen „Green Deal“ gesetzt. Auch Rechtsprechungsorgane – einschließlich des deutschen Bundesverfassungsgerichts – haben in ihren Entscheidungen dem Ziel der Generationengerechtigkeit im Klimaschutz Rechnung getragen. Spätestens seit den politisch gebotenen Reaktionen der NATO-Staaten auf die massive Kriegsführung der Russischen Föderation gegen die Ukraine werden die Bevölkerungen der europäischen Staaten aber auch der Kosten und Lasten des beabsichtigten ökologischen Umbaus der Wirtschaft gewahr. Steigende Energiepreise und nachlassende industrielle Dynamik induzierten Wohlstandsgefälle, die relevante Teile der Wählerschaften zu einer Umorientierung bewegen. Diese Tendenz zeigte sich in den Europawahlen vom Juni 2024, den Präsidentschaftswahlen in den USA und auch in nationalen Wahlen: Wo das Wahlergebnis nicht – wie in den USA – zu einer völligen Kehrtwende der verfolgten Politiken führte, bestehen zwischen der demokratischen Mitte und dem Lager der extremen Rechten zwar da und dort noch gewisse Unvereinbarkeiten und – je nach Sichtweise – Brandmauern oder Berührungsängste. Jedenfalls verfügen die demokratische Mitte und das Lager der extremen Rechten zusammen nunmehr in den meisten europäischen Staaten über eine Mehrheit, in deren Programmatik das Wachstum des Bruttosozialprodukts und der Exporte, mithin die Interessen der Wirtschaft, höheres Gewicht haben als die Vermeidung einer künftigen Zerstörung weiter Teile der bewohnten Erde durch den Klimawandel. Im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen und um Schlimmeres abzuwenden, zeigt sich auch das politische Lager der linken Mitte bereit, die von dieser neuen Konstellation favorisierten Schritte ein Stück weit mitzutragen. Politischer Druck und auf extraterritoriale Sachverhalte ausgedehnte Herrschaftsansprüche der politischen Führung der USA bewirken ein Übriges. Ergebnis ist der gegenwärtige Umbau und teilweise Rückbau von Regelungen, die in der Zeit von 2019 – 2024 auf der Ebene der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten erarbeitet worden waren.
Angesichts dieser Ausgangslage hält das Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften eine Besinnung auf den konstitutionellen Status von Umwelt- und Klimaschutz im Mehrebenensystem des europäischen Verfassungsrechts für angebracht. Diese Besinnung wird konkret in der Anfrage, ob das europäische Verfassungsrecht dem Gestaltungswillen politischer Mehrheiten auf Unions- und nationaler Ebene Grenzen setzen kann. Dem wollen wir getreu dem interdisziplinären Auftrag unseres Instituts zunächst nachgehen durch Klärung naturwissenschaftlicher und historischer Vorfragen. Welche Gewissheiten gibt es über die Gefahren für Klima und Umwelt, und welche Themen sind in den Naturwissenschaften noch umstritten? Wie hat sich der Natur- und Umweltschutz in Europa von den Anfängen bis heute entwickelt? Der erste Vormittag des Symposions wird mit grundlegenden Referaten zu diesen Fragen und der Diskussion hierüber ausgefüllt sein. Am darauffolgenden Nachmittag sollen zuerst die Pflichten hoheitlicher Gewalten untersucht werden. Welche Verpflichtungen zum Umwelt- und Klimaschutz ergeben sich aus dem Völkerrecht für das Recht der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten? Wie hat die Union solche Verpflichtungen und ihre eigenen Ziele in ihrer Gesetzgebung umgesetzt, und wie hat sich das auf das Recht der Mitgliedstaaten ausgewirkt? Zwei Referate, gefolgt von einer gemeinsamen Diskussion, werden diese Fragen beleuchten. Den Abschluss des Nachmittags bildet eine Untersuchung, ob und welche Verpflichtungen der Wirtschaft auf dem Gebiet des Umwelt- und Klimaschutzes bestehen. Welche Chancen und Risiken ergeben sich für den Umwelt- und Klimaschutz aus den gegenwärtig üblichen Investitionsschutzabkommen? Haben Unternehmen Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit, und wenn ja, welche? Welche Rechtspflichten wurden auf Klagen gegen Unternehmen wegen Verletzung ihrer Verpflichtungen zum Klimaschutz von den Gerichten bestätigt? Auf die drei Referate zur Beantwortung dieser Fragen wird eine gemeinsame Diskussion folgen, an die sich ein Abendessen anschließt.
Die Referate des zweiten Sitzungstags widmen sich spezifisch dem Rechtsschutz gegen Klimasünder. In welchem Maße hat die Denkfigur der „Rechte der Natur“ in gerichtliche Urteile zum Umweltschutz bereits Eingang gefunden und kann dies als Übergang von einer anthropozentrischen zu einer ökozentrischen Perspektive auf den Umweltschutz gedeutet werden? Sind Verbandsklagen geeignete Instrumente zur Durchsetzung umwelt- und klimaschutzrechtlicher Vorgaben? Welche Verantwortlichkeiten von Staaten wurden in Klimaklagen vor nationalen und internationalen Gerichten bestätigt? Drei Referate und eine gemeinsame Diskussion hierzu werden diese Fragen gründlich beleuchten. Eine Betrachtung darüber, ob der Klima- und Umweltschutz für das Europa von morgen gegenwärtig eine Rolle rückwärts vollzieht, wird den Vormittag abrunden. Führt das Regieren zwischen Ökonomie und Ökologie im Ergebnis zu einem Rückschritt in den europäischen Umwelt- und Klimastandards? Ein Referat zu dieser Frage und die Diskussion hierüber, gefolgt von einem gemeinsamen Imbiss, werden das Symposion abschließen.
Die Referent*innen der Tagung
1. Panel: "Naturwissenschaftliche und historische Vorfragen"

Prof. Dr. Stephan Borrmann,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Stephan Borrmann ist ein deutscher Atmosphärenphysiker und Meteorologe. Ab 2000 war er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im April 2025 Professor am Institut für Physik der Atmosphäre an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Seit 2001 war er zudem Direktor am Mainzer Max-Planck-Institut für Chemie. Derzeit ist er dort weiterhin im Emeritus-Status tätig und Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft. Die Forschungsaktivitäten der von Stephan Borrmann geleiteten Abteilung dienten der experimentellen Untersuchung physikalischer und chemischer Prozesse in Wolken und Aerosolen zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, urbaner Luftverschmutzung sowie der Atmosphärenchemie. Nach 2005 kamen physikalisch-chemische Analysen von Meteoritenstaub, interstellarem, präsolarem Staub und Materialproben aus Kometen zu astrophysikalischen Themen hinzu. 2004 wurde Stephan Borrmann mit dem Akademiepreis des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet und 2012 erhielt er einen ERC (European Research Council) Advanced Research Grant. Mit dem Beginn seiner Pensionierung wurde er als Privatgelehrter freiberuflich aktiv und betreibt das „Lernlabor Borrmann“ für individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in MINT-Fächern und für Erwachsenenbildung.

Dr. Anna-Katharina Wöbse,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dr. Anna-Katharina ist Umwelthistorikerin und vertritt seit April 2024 Teile der Lehre von Prof. Melanie Arndt am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Sozial-, und Umweltgeschichte (Melanie Arndt). Sie studierte Geschichte, Anglistik in Bremen und Stockton-on-Tees und arbeitet seit 1998 als freie Wissenschaftlerin und Kuratorin. Sie promovierte mit einer Untersuchung zur Umweltdiplomatie des Völkerbundes und war Stipendiatin der Böll-Stiftung, des DHI London und des Rachel Carson Centers in München. Anna-Katharina Wöbse war als Mitarbeiterin und Dozentin an den Universitäten in Genf, Bielefeld, Kassel und Gießen und an der Neuen Schule für Fotografie in Berlin tätig. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Geschichte der Umweltdiplomatie, der Visual und Animal History und der historischen Entwicklung der Naturschutz- und Umweltbewegungen.
2. Panel: Pflichten hoheitlicher Gewalten

Prof. Dr. Cathrin Zengerling,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Cathrin Zengerling ist Inhaberin der Professur „Transformation zu nachhaltigen Energiesystemen“ mit dem Fokus Nachhaltigkeitsrecht an der Fakultät für Umwelt und natürliche Ressourcen der Universität Freiburg. Sie hat an der Universität Hamburg im Bereich des Umweltvölkerrechts promoviert und einen Master of Laws an der Universität Michigan (USA) absolviert. Ihre aktuelle Forschung konzentriert sich auf die Rolle von Städten im Klima- und Ressourcenschutz, das Recht der Energie- und Landwende in der Mehrebenen-Governance, Klimaklagen sowie die Integration von Nachhaltigkeit in handelsrechtliche Abkommen. Vor dem Wechsel an die Universität Freiburg war sie als Postdoktorandin und Dozentin an der HafenCity Universität Hamburg sowie als Rechtsanwältin in der Hamburger Kanzlei Günther Rechtsanwälte in den Bereichen Energie-, Bau- und Umweltrecht tätig.

Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof,
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Genf und Tübingen und war als Rechtsreferendarin am Landgericht Heidelberg tätig. Nach einer Gutachtertätigkeit für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit war sie wissenschaftliche Assistentin am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn. Im Jahr 2004 wurde sie dort promoviert. Nach einer Tätigkeit als Richterin am Sozialgericht Hildesheim habilitierte sie sich im Jahr 2013 an der Universität Bonn. Seit 2015 ist sie Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seit 2017 ist sie Direktorin des Düsseldorfer Instituts für Energierecht (DIER). Seit 2024 ist sie Dekanin der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Sie ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR), Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises für Regulierungsfragen der Bundesnetzagentur (WAR) und stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW).
3. Panel: Verpflichtungen der Wirtschaft

Ass.-Prof. Dr. Patrick Abel,
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Ass.-Prof. Dr. Patrick Abel, MJur (Oxford) ist seit 1. August 2025 Assistenzprofessor (tenure track) im Völkerrecht mit Schwerpunkt Nachhaltigkeit an der Universität Innsbruck. Er forscht und lehrt zum deutschen Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht, insbesondere zu den Schnittstellen des internationalen Wirtschafts- und Umweltrechts.

Prof. Dr. Anne-Christin-Mittwoch,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie ist Direktorin des Instituts für Wirtschaftsrecht sowie Gründerin und Leiterin des Reserach Institute for Sustainable Economic Law (RISE). Seit Oktober 2024 ist sie zudem Of Counsel der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen. Im Jahr 2020 habilitierte sie sich an der Philipps-Universität Marburg mit einer Arbeit zum Thema „Nachhaltigkeit und Unternehmensrecht“, die 2022 mit dem Förderpreis der Esche-Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet wurde. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Europäischen und Internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht, in der unternehmensrechtlichen Nachhaltigkeitsforschung und der Digitalisierung der Wirtschaft. Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch ist Mitherausgeberin verschiedener Zeitschriften mit thematischem Bezug zum Nachhaltigkeitsrecht, Mitglied des Lenkungsausschusses des Daughters of Themis International Network of Women Business Scholars sowie Mitglied des Beirats des Center for Interdisciplinary Research on Energy, Climate & Sustainability (CECS) der Bucerius Law School Hamburg.

Dr. Marvin Reiff,
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Dr. Marvin Reiff, geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Paris, 2019 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2023 Promotion („Verantwortungseigentum“); Referendariat am Kammergericht Berlin, 2025 Zweites Juristisches Staatsexamen; seit 2024 Akademischer Mitarbeiter und Habilitand von Prof. Dr. Jan-Erik Schirmer (Europa-Universität Viadrina).
4. Panel: Rechtsschutz gegen Klimasünder

Prof. Dr. René Kuppe,
Universität Wien
Dr. René Kuppe ist ein pensionierter außerordentlicher Rechtsprofessor der Universität Wien, dessen akademische Arbeit sich auf die Rechte Indigener Völker konzentriert, mit Schwerpunkten:
- Indigene Rechtsphilosophien,
- Indigene Rechtssysteme,
- Schutz und Status traditioneller indigener Kosmovisionen und Religionen,
- Nachhaltige Entwicklung und Indigene Völker.
Er war in der internationalen Rechtspraxis und rechtspolitischen Arbeit engagiert, unter anderem bei der Entwicklung von Autonomiemodellen und Jurisdiktionssystemen für indigene Gemeinschaften in Lateinamerika, der Demarkation indigener Territorien in Venezuela sowie der Anerkennung indigener Eigentumssysteme in der Arktis.
Aufgrund seiner juristischen Expertise und seiner Zusammenarbeit mit indigenen Organisationen war er auch in Kampagnenarbeit aktiv, zuletzt im „Deutschen Koordinationskreis ILO 169“, die 2021 zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169 durch Deutschland führte. Ab Januar 2022 ist er Board Member von IWGIA (International Work Group for Indigenous Affairs, Kopenhagen).

Prof. Dr. Sabine Schlacke,
Universität Greifswald
Dr. Sabine Schlacke ist Professorin für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht, sowie geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS) an der Universität Greifswald. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Energie- und Klimaschutzrecht sowie Planungs- und Infrastrukturrecht. Sie berät die Bundesregierung als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats Globale Umweltveränderungen (WBGU) und des Lenkungskreises der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS). Sie ist ehrenamtliche Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen.

Prof. Dr. Evelyne Schmid,
Universität Lausanne
Evelyne Schmid ist Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne in der Schweiz. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören die Staatenverantwortlichkeit für Unterlassungen, die rechtliche und empirische Untersuchung der Umsetzung positiver Menschenrechtsverpflichtungen durch lokale Akteure, sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, insbesondere in bewaffneten Konflikten. Ihr neuestes Projekt befasst sich mit der Rolle des Völkerrechts in der Aufrechterhaltung eines Zustands außerhalb des ökologisch sicheren und sozial gerechten Handlungsspielraums für die Menschheit.
5. Panel: Rolle rückwärts? - Umwelt- und Klimaschutz im Europa von morgen

Prof. Dr. Arthur Benz,
Technische Universität Darmstadt
Arthur Benz ist Professor (i. R.) für Politikwissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt. Nach Professuren an den Universitäten Konstanz, Halle-Wittenberg und Hagen übernahm er 2010 die Professur für „Politisches System Deutschlands und Vergleich politischer Systeme“ am Darmstädter Institut für Politikwissenschaft. Seit 2019 ist er im Ruhestand. Schwerpunkte seiner Forschung sind föderale Demokratien und das Regieren in Mehrebenensystemen.
Seine Forschungsergebnisse hat er zuletzt in den Büchern „Föderale Demokratie“ (2020) und „Policy Change and Innovation in Multilevel Governance“ (2021) und „Rethinking Multilevel Governance“ (2024) publiziert.