Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte

Patent Foto: Boris Zerwann/adobe.stock

Die FernUniversität bietet in Kooperation mit der Patent­anwalts­kammer den weiter­bildenden Studiengang „Recht für Patent­anwältinnen und Patent­anwälte“ an. Dieser ausbildungs­begleitende Studiengang richtet sich ausschließlich an angehende Patent­anwältinnen und Patent­anwälte.

Der Studiengang vermittelt grundlegende Rechtskenntnisse, die für die spätere berufliche Tätigkeit von Patent­anwältinnen und Patent­anwälten von Bedeutung sind.

Im Rahmen der Grund­lagen­kurse (z. B. Bürgerliches Recht, Verfahrens­recht, öffentliches Recht) werden die Bezüge zum gewerblichen Rechts­schutz herausgestellt. Das Kursangebot deckt daneben einige spezifisch patent­rechtliche Themen­gebiete ab, nämlich das „Lizenz­vertrags­recht“, das „Verfahrens­recht in Patent­sachen“, die „Patent­verletzung“ sowie das „Patent­anwalts­recht“.

Das Fernstudium wird durch drei Präsenz­veran­staltun­gen ergänzt. Eine einwöchige Einführungs­veranstaltung steht zu Beginn des Studiums, eine einwöchige Vertiefungs­veranstaltung folgt nach einem Jahr. Ein zweitägiges Kurz­seminar schließt das Studium ab.

Einschreibetermine

Einschreibung möglich am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober jeden Jahres.

Prüfung

Das Studium wird nach zwei Jahren mit einer Prüfung abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zeugnis bescheinigt.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Patentanwaltskammer in München.

Hinweis: Außerhalb dieses weiterbildenden Studiums erbrachte Studienleistungen werden nicht anerkannt.

 
  • Für wen?

    Der weiterbildende Studiengang „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“ wendet sich an Personen,

    • die gemäß §§ 1 - 3 Patent­anwalts­ausbildungs- und -prüfungs­verordnung zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen sind oder
    • die die in § 158 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 PAO aufgeführten Voraus­setzungen erfüllen und mindestens fünf Jahre aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungs­verhältnisses haupt­beruflich eine Beratungs- oder Vertretungs­tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechts­schutzes ausgeübt haben und eine solche Tätigkeit, die nach Art und Umfang bedeutend ist, noch ausüben.
      Der Nachweis der bestandenen Europäischen Eignungsprüfung ersetzt die fünfjährige Tätigkeit.

    Voraussetzungen

    Zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes werden Sie zugelassen, wenn Sie ein Studium natur­wissen­schaftlicher oder technischer Fächer mit Erfolg abgeschlossen haben. Vor Beginn der Ausbildung benötigen Sie unbedingt die Erklärung eines Patentanwalts darüber, dass er bereit ist, Ihre Ausbildung zu übernehmen. Diese Erklärung ist Ihrem Ausbildungs­gesuch beizufügen.

    Benötigte Unterlagen

    Des Weiteren müssen Sie beifügen:

    • eine Geburtsurkunde,
    • einen Lebenslauf,
    • Bescheinigungen der wissenschaftlichen Hochschule über die Vorlesungen, die Sie belegt haben, und über die Übungen, an denen Sie teilgenommen haben,
    • Zeugnisse über die staatliche oder akademische Abschluss­prüfung eines natur­wissen­schaftlichen oder technischen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule und über eine etwaige Promotion,
    • eine Bescheinigung über eine mindestens einjährige praktische technische Tätigkeit,
    • ein Lichtbild aus neuester Zeit.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 158 PatAnwO Patent­sach­bearbeiter zur Patent­anwalts­prüfung ohne den oben aufgezeigten Ausbildungs­gang zugelassen werden können, wenn die in dieser Bestimmung aufgeführten Voraus­setzungen erfüllt sind.


    Studiengebühren

    Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten.
    Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium:

    • Patentanwaltskandidaten: EUR 2.400,--
    • Teilnehmer nach § 10a PAO: EUR 5.600,--

    Patentanwaltskandidaten erhalten vier Teilrechnungen über EUR 600,--.
    Die Studiengebühren für die Teilnehmer nach § 10a PAO werden für das gesamte Studium im Voraus erhoben.

    Bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren.


    Weitere Auskünfte

    Patentanwaltskammer
    Tal 29
    80331 München

    E-Mail: dpak(at)patentanwalt.de

    Telefon: +49 89 2422 78 32
    Telefax: +49 89 2422 7824

    Webseite

  • Kurs-Nr. Kurstitel KS Autor (+ Betreuer)
    1. Studienjahr
    91011/12/13 Grundlagen des Bürgerlichen Rechts 140 Eisenhardt/Fitzner (Schmidt)
    91021/22/23 Handelsrecht 20 Raisch (Hofmeister)
    91031/32/33 Gesellschaftsrecht 20 Eisenhardt (Hofmeister)
    91041/42/43 Arbeitsrecht 20 Stoffels (Hofmeister)
    91051/52/53 Die Patentverletzung 40 Bacher (Hofmeister)
    91061/62/63 Rechtsgeschichte 40 Eisenhardt (Hofmeister)
    91081/82/83 Einführung in das Verfassungs- und Verwaltungsrecht 60 Gusy (Hofmeister)
    2. Studienjahr
    92011/12/13 Kartellrecht 40 Bartenbach u.a. (Schultz)
    92021/22/23 Wettbewerbsrecht 40 Bartenbach (Schultz)
    92041/42/43 Einführung in das Recht der Europäischen Gemeinschaft 60 Haratsch (Hofmeister)
    92031/32/33 Verfahrens- und Vollstreckungsrecht 80 Grunsky (Hofmeister)
    92061/62/63 Lizenzvertragsrecht 60 Winzer (Hofmeister)
    92071/72/73 Verfahrensrecht in Patentsachen 30 Hofmeister
    92081/82/83 Patentanwaltsrecht 40 Reinhard/Fitzner/Gerlach (Hofmeister)
    92091/92/93 Marken- und Designrecht 60 Grabrucker/Bulling (Hofmeister)
    92001/2/3 Insolvenrecht 40 von Olshausen (Hofmeister)
  • Wichtiger Hinweis:

    Zugelassene Hilsmittel sind der Schönfelder oder alternativ die entsprechenden Beck-DTV-Gesetzestexte. Die Gesetzestexte dürfen Unterstreichungen und/oder farbige Markierungen enthalten.

    Darüber hinausgehende handschrifliche Anmerkungen sind unzulässig, insbesondere Kommentierungen, Prüfungsschemata sowie die Darstellung von etwaigen Meinungsstreiten. Ferner sind post-its sowie das sog. Dürckheim-Register nicht zugelassen.

  • Termine A- und B-Kurse

  • Termine C-Kurse:

    C-1: 27.-29. Januar 2027

    C-2: 21.-23. April 2027

    C-3: 8.-10. September 2027

    Die restlichen Termine folgen.

Kurt-Haertel-Institut | 29.04.2026