Masterstudiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz

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  • Berufsbegleitendes Fernstudium an der FernUni (Hagen II)
  • International einzigartige Qualifikation
  • Patentanwalt + Master of Laws (LL.M.)
  • Neues Curriculum unter Berücksichtigung des UPC

Jetzt für das Wintersemester 2026/2027 anmelden!

Die Anmeldefrist ist der 31. August 2026.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Patentanwaltskammer. Bitte melden Sie sich bei Interesse möglichst frühzeitig.

Zulassungsantrag

Erläuterungen zum Zulassungsantrag

Einführung

Mit zunehmender Globalisierung steigen die Anforderungen an Patentanwälte im Hinblick auf grenzüberschreitendes Denken und Handeln beim Schutz von Erfindungen, Marken und Mustern. Das zweijährige Fernstudium mit dem Abschluss „Master of Laws“ (LL.M.) verschafft Patentanwälten das erforderliche Rüstzeug für die Beratung und Vertretung in den wichtigsten europäischen Rechtssystemen und vermittelt fundierte Kenntnisse im europäischen Recht.

Das Fernstudium macht es möglich, neben dem Beruf in vier Semestern an einer Universität einen juristischen Studienabschluss zu erwerben, den „Master of Laws“.
So können vorhandene Rechtskenntnisse vertieft bzw. ausgebaut und die Verzahnung von Technik und Recht – auch in der Außenwirkung – intensiviert werden.

Die FernUniversität in Hagen baut damit auf den Erfahrungen auf, die sie seit 1993 mit dem Studium des Allgemeinen Rechts für Patentanwältinnen und Patentanwälte, auch als „Hagen I“ bekannt, gewonnen hat.

Seit dem Start im Oktober 2003 haben 333 Patentanwältinnen und Patentanwälte dieses Studium erfolgreich abgeschlossen und profitieren im Rahmen ihrer praktischen Tätigkeit von den vermittelten Inhalten und dem Renommee des LL.M.

Den organisatorischen Rahmen bildet das 1998 zusammen mit der Patentanwaltskammer gegründete Kurt-Haertel-Institut. Studienleiter ist Professor Dr. Sebastian Kubis, LL.M. (Illinois), seit 2006 Inhaber des W.P. Radt Stiftungslehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz. Internationales Privat- und Zivilprozessrecht. Geschäftsführender Direktor ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Hofmeister.

Das Studienangebot wendet sich nicht nur an Patentanwältinnen und Patentanwälte, sondern auch an die vor dem Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (European Patent Attorneys) und die Patentanwälte der Mitgliedsstaaten der EU. Vor dem künftigen Einheitlichen Patentgericht werden nach Art. 48 des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht jene Patentanwältinnen und Patentanwälte, die European Patent Attorneys sind und eine zusätzliche juristische Qualifikation haben, vertretungsbefugt sein.

Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiengangs Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz weist diese juristische Qualifikation aus.

Das Fernstudium umfasst die Bearbeitung der von der FernUniversität zur Verfügung gestellten Manuskripte, die Lösung der zugehörigen Einsendearbeiten, mehrere Präsenzphasen und eine Masterarbeit.

  • Studierende des European Patent Litigation Certificate (EPLC) können seit 2026 von einer noch engeren Verkünpfung mit dem Masterstudiengang profitieren und freiwillige Zusatzleistungen im Rahmen des EPLC absolvieren, die im Anschluss im Master Europäischer gewerblicher Rechtsschutz anerkannt werden können.

    HändedruckFoto: Torsten Silz

    Sie erhalten so bereits nach Abschluss des EPLC (etwa neun Monate) die Vertretungsbefugnis vor dem Einheitlichen Patentgericht nach Art. 48 Abs. 2 EPGÜ und können im Anschluss ihre Fähigkeiten vertiefen und den international anerkannten Abschluss des LL.M. erhalten. Insgesamt kann somit innerhalb von zwei Jahren sowohl das EPLC als auch der Master erworben werden.



    Die anzuerkennenden Module sind Modul 2 (Einführung in das Internationale Privatrecht), Modul 4 (Der Patentverletzungsprozess in Deutschland und Frankreich), Modul 5 (Der Patentverletzungsprozess in England) und Modul 6 (Der Patentverletzungsprozess vor dem Einheitspatentgericht).
    Die Gesamtkosten für den Master Europäischer gewerblicher Rechtsschutz reduzieren sich um 2.800,-- Euro, wenn alle Zusatzleistungen erbracht und anerkannt wurden.
  • Klassischer Studienverlauf

    1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
    Modul 1:
    Einführung in die Rechts­verg­leichung und in den Europäischen Gewerblichen Rechtsschutz
    Modul 4:
    Der Patent­verletzungs­prozess in Deutschland und Frankreich
    Modul 7:
    Das Unionsmarken- und Unions­design­recht
    Masterprüfung
    Modul 2:
    Einführung in das Internationale Privatrecht
    Modul 5:
    Der Patent­verlet­zungs­prozess in Eng­land
    Modul 8:
    Europäisches und Internationales Zivil­prozess­recht mit Bezügen zum EPÜ
    Modul 3:
    Einführung in das Unionsrecht
    Modul 6:
    Der Patent­verlet­zungs­prozess vor dem Einheits­patent­gericht

    Fast-Track Studienverlauf

    Im Rahmen des European Patent Litigation Certificate können freiwillige Zusatzleistungen (Extra-Credits) erworben werden, die im Rahmen des Masterstudiengangs Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz anerkannt werden können. Eine solche Anerkennung kann die Studienzeit für den Master auf zwei Semester reduzieren.
    1. Semester 2. Semester
    Modul 1:
    Einführung in die Rechts­verg­leichung und in den Europäischen Gewerblichen Rechtsschutz
    Masterprüfung
    Modul 3:
    Einführung in das Unionsrecht
     
    Modul 7:
    Das Unionsmarken- und Unions­design­recht
     
    Modul 8:
    Europäisches und Internationales Zivil­prozess­recht mit Bezügen zum EPÜ
     


  • Die Skripte stammen von namhaften Autoren:

    • Prof. Dr. Martuschke, FU Hagen
    • Prof. Dr. Prinz von Sachsen-Gessaphe, FU Hagen
    • Prof. Dr. Andreas Haratsch, FU Hagen
    • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus Bacher
    • Richter am Bundesgerichtshof a. D. Alfred Keukenshrijver
    • Chartered Patent Agent Alan Johnson, London
    • Patentanwalt Dipl. Ing., dipl. DEIPI Johannes Lang, München
    • Patentanwalt Ingénieur diplôme E.H.I.C.S. Christof Vièl, Saarbrücken
    • Rechtsanwalt Dr. Alexander von Mühlendahl, LL.M., Vizepräsident des HABM a. D.
    • Detlef Schennen, EUIPO
    • Prof. Dr. Jens Adolphsen, Universität Gießen
    • Dr. Martin Schlötelburg, EUIPO
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Patentanwaltskammer. Bitte richten Sie den Zulassungsantrag daher an die Patentanwaltskammer. Diese wird den Antrag nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen an die FernUniversität Hagen weiterleiten.

    Zum Studium zugelassen werden:

    1. Patentanwältinnen und Patentanwälte, die nach § 29 Abs. 2 der Patentanwaltsordnung in die Liste der Patentanwälte beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind,
    2. Patentanwaltskandidaten/innen, die das Weiterbildungsstudium "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" der FernUniversität Hagen erfolgreich bestanden haben,
    3. European Patent Attorneys, die nach Artikel 134 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens in die beim Europäischen Patentamt geführte Liste eingetragen sind,
    4. Angehörige von Patentanwaltsberufen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Staaten, die gemäß § 154a der Patentanwaltsordnung berechtigt sind, sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung niederzulassen.

    Die Anmeldefrist für das Wintersemester 2026/2027 ist der 31. August 2026!
    Bitte melden Sie sich bei Interesse möglichst frühzeitig bei der Patentanwaltskammer.

    Zulassungsantrag

    Erläuterungen zum Zulassungsantrag

    Der Studienbeginn ist der 1. Oktober jeden Jahres.


    Kursgebühren (klassischer Studienverlauf)

    • Nach 1. zugelassene Patentanwältinnen und Patentanwälte: EUR 2.300,-- pro Semester.
    • Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten: EUR 2.000,-- pro Semester.
    • Für alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer: EUR 2.875,-- pro Semester.

    Kursgebühren (Fast-Track)

    Die Kosten berechnen sich nach den zu belegenden Modulen. Für Studierende des Fast-Tracks reduzieren sich die Gesamtkosten um 2.800,-- Euro, sodass sich die Kursgebühren wie folgt berechnen:

    • Nach 1. zugelassene Patentanwältinnen und Patentanwälte: EUR 3.200,-- pro Semester.
    • Patentanwaltskandidatinnen und Patentanwaltskandidaten: EUR 2.600,-- pro Semester.
    • Für alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer: EUR 4.300,-- pro Semester.

    Weitere Auskünfte

    Patentanwaltskammer
    Tal 29
    80331 München

    E-Mail: dpak@patentanwalt.de

    Telefon: +49 89 2422 78 32
    Telefax: +49 89 2422 7824

Kurt-Haertel-Institut | 05.05.2026