Zertifikatsstudium European Patent Litigation Certificate (EPLC)

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Jetzt für den Durchgang ab August 2026 anmelden!

Allgmeines

Im Jahr 2023 hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) nach langen Vorbereitungen seine Tätigkeit aufgenommen und gewinnt seitdem für die Durchsetzung von Patenten rasant an Bedeutung. Dieses supranationale Gericht ist für Streitigkeiten über europäische Patente, insbesondere solche mit einheitlicher Wirkung, zuständig. Patentanwältinnen und -anwälte sind vor dem EPG – mit entsprechender Qualifikation –allein, ohne Hinzuziehung von Rechtsanwältinnen oder -anwälten, vertretungsbefugt. Die Qualifikation kann unter anderem durch ein spezielles Zertifikat (European Patent Litigation Certificate) nachgewiesen werden.

In Kooperation mit der Patentanwaltskammer hat die FernUniversität dafür ein Zertifikatsstudium entwickelt, das vom EPG akkreditiert wurde und die über 30-jährige Kooperation zwischen der Patentanwaltskammer und dem Kurt-Haertel-Institut fortsetzt und vertieft.

Auch der kommende Durchgang wird von hervorragend ausgewiesenen Dozentinnen und Dozenten begleitet werden. Dazu zählen:

  • Prof. Dr. Sebastian Kubis, LL.M.
  • Prof. Dr. Dr. Uwe Fitzner
  • Prof. Dr. Sabine Boos
  • RiBGH Klaus Bacher
  • Richter am EPG Tobias Pichlmaier
  • RA Dr. Constantin Kurtz, LL.M.
  • RA Dr. Stephan Dorn
  • RAin Miriam Kiefer, LL.M.
  • PA Christof Vièl
  • PA Tilman Pfrang, LL.M.
  • Alan Johnson (Consultant)
  • Elisabetta Papa (European Patent and Design Attorney)
  • Zielgruppe

    Das Zertifikatsstudium richtet sich an deutsche und europäische Patentanwälte, die eine Zulassung zur Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht anstreben. Auch Kandidatinnen und Kandidaten können entsprechend § 2 der Prüfungsordnung zu dem Studiengang zugelassen werden.

    Zulassungsfähig sind Personen die,

    1. gem. § 29 der Patentanwaltsordnung (PAO) in dem von der Patentanwaltskammer geführten Patentanwaltsverzeichnis eingetragen worden sind,
    2. nach § 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung – PatAnwAPrV) als Bewerberinnen oder Bewerber für den Beruf des Patentanwalts zugelassen sind und ein Studium nach § 7 Abs. 3 PAO erfolgreich abgeschlossen haben,
    3. als European Patent Attorneys nach Art. 134 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) in die beim Europäischen Patentamt geführte Liste eingetragen sind,
    4. als Angehörige von Patentanwaltsberufen gem. §§ 20 f. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG) berechtigt sind, sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung niederzulassen, oder
    5. Patentassessorinnen und Patentassessoren nach § 11 PAO

    Sie können am EPLC Zertifikatsstudium auch teilnehmen, wenn Sie die europäische Eignungsprüfung (EQE) noch nicht absolviert haben. In diesem Falle erhalten Sie von uns zunächst ein Weiterbildungszertifikat. Nach ihrer EPA-Registereintragung können Sie dann die Erstellung des EPLC bei uns beantragen.

    Kosten

    Absolvent*innen des Studiums „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“: 3.500 €

    Sonstige Teilnehmende: 3.800 €

    Prüfungsordnung

    Die aktuell geltende Prüfungsordnung finden Sie hier.

  • August 2026 – Mai 2027

    Der Studienverlaufsplan sieht zwei Semester vor, in denen der Lehrstoff von 120 Stunden in einem Mix aus asynchronen Lehrveranstaltungen, Online-Vorlesungen und drei Präsenzphasen in München vermittelt wird. Sämtliche Online-Veranstaltungen werden aufgezeichnet, sodass eine Nachbereitung problemlos möglich ist.

    Sie werden die gesamte Studiendauer betreut. Hierzu steht insbesondere das freiwillige Tutorium zur Klausurvorbereitung zur Verfügung, welches regelmäßig angeboten und aufgezeichnet wird.

    Neben den spezifischen Inhalten zum EPG werden die Grundlagen des allgemeinen und internationalen Privatrechts sowie des Patentverfahrensrechts (Nichtigkeit, Verletzung) aufgefrischt und rechtsvergleichend vertieft. Einen besonderen Praxisbezug wird die dritte Präsenzphase herstellen, in welcher die Teilnehmenden die verfahrensrechtlichen Inhalte vor dem EPG auch in Kleingruppen durch Verfahrenssimulationen (sog. Mock Trial) erlernen sollen.

    Die Abschlussprüfung erfolgt durch eine schriftliche Klausur und eine mündliche Prüfung, die als Gruppenprüfung (je Prüfling eine Prüfungszeit von 20 Minuten) in Präsenz oder online durchgeführt wird.

    Der Kurs findet weitgehend, die Prüfungen ausschließlich in deutscher Sprache statt.

    Extra-Credits: Sie können während des Zertifikatsstudiengangs zusätzliche Prüfungsleistungen erbringen, die im Rahmen des Masters „Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz“ anerkannt werden können. Dies ermöglicht ihnen nach dem EPLC einen "Fast-Track"-Master innerhalb von 2 Semestern!

    Bei weiteren Fragen stehen wir unter eplc gerne zur Verfügung!

    Hinweis: Die dritte Präsenzphase überschneidet sich mit dem letzten Teil der Europäischen Eignungsprüfung am 11.03.2027. Personen, die an dieser Europäischen Eignungsprüfung teilnehmen sind von der Vorlesung am 11.03.2027 entschuldigt und können ab dem 12.03.2027 an der Präsenzphase und den Mock Trials teilnehmen.

    Ablaufplan

    Termin Vermittelte Kursinhalte (anteilige Stundenzahl) Std.
    Auftaktveranstaltung (online)
    September 2026
    Online (asynchron)
    August 2026
    Einführung in das Recht 7
    Online (synchron)
    August/ September 2026

    Die Durchsetzung von Patenten

    3
    Online (synchron)
    September 2026
    Grundlagen des Einheitlichen europäischen Patentschutzes 5
    Präsenz 1 (TUM)
    10.09.-13.09.2026
    24
    Online (synchron)
    Oktober 2026
    Vergleichender Überblick über den Patent­verletzungs- und Nichtigkeits­prozess 10
    Online (synchron)
    Oktober-November 2026
    Grundlagen des Einheitlichen europäischen Patent­schutzes 4
    Präsenz 2 (TUM)
    November 2026(tbd)
    16
    Online (synchron)
    Dezember 2026
    Rolle und Bedeutung des EuGH im Patentrecht 4
    Online (asynchron)
    Januar 2027
    Das Übereinkommen über das Einheits­patent­gericht 12
    Online (synchron)
    Januar-Februar 2027
    Grundlagen des Privatrechts und des IPR (7) 7
    Online (asynchron)
    Februar 2027
    Das Verfahren vor dem Einheits­patent­gericht 8
    Präsenz 3 (TUM)
    11.-14.03.2027
    Das Verfahren vor dem Einheitspatentgericht inklusive Mock Trial (20) 20
    Summe   120
  • Bei Fragen zum Studienverlauf stehen Ihnen die Mitarbeitenden vom Kurt-Hartel-Institut unter eplc gerne zur Verfügung.

    Bei Fragen zu Einschreibungen und Rechnungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Patentanwaltskammer unter dpak(at)patentanwalt.de.

    Ihre Anmeldung (PDF 476 KB) richten Sie postalisch oder per E-Mail an die Patentanwaltskammer:

    Patentanwaltskammer

    Tal 29
    80331 München

    Tel.: +49 89 24227832

    Web: https://www.patentanwalt.de/de/

    E-Mail: dpak(at)patentanwalt.de

    Anmeldefrist: 15.07.2026

Kurt-Haertel-Institut | 23.04.2026