Zertifikatsstudium European Patent Litigation Certificate (EPLC)
adobe.stock
- Flexibel berufsbegleitend studieren
- Vertretungsbefugnis vor dem Einheitlichen Patentgericht
- Erfahrene Dozentinnen und Dozenten aus der Praxis
- Extra Credits sammeln, die im Master „Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz“ anerkannt werden können
Jetzt für den Durchgang ab August 2026 anmelden!
- Zeitraum: August 2026 – Mai 2027 | Anmeldefrist: 15.07.2026
- Infoveranstaltung
- Überblick EPLC Studiengang
Allgmeines
Im Jahr 2023 hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) nach langen Vorbereitungen seine Tätigkeit aufgenommen und gewinnt seitdem für die Durchsetzung von Patenten rasant an Bedeutung. Dieses supranationale Gericht ist für Streitigkeiten über europäische Patente, insbesondere solche mit einheitlicher Wirkung, zuständig. Patentanwältinnen und -anwälte sind vor dem EPG – mit entsprechender Qualifikation –allein, ohne Hinzuziehung von Rechtsanwältinnen oder -anwälten, vertretungsbefugt. Die Qualifikation kann unter anderem durch ein spezielles Zertifikat (European Patent Litigation Certificate) nachgewiesen werden.
In Kooperation mit der Patentanwaltskammer hat die FernUniversität dafür ein Zertifikatsstudium entwickelt, das vom EPG akkreditiert wurde und die über 30-jährige Kooperation zwischen der Patentanwaltskammer und dem Kurt-Haertel-Institut fortsetzt und vertieft.
Auch der kommende Durchgang wird von hervorragend ausgewiesenen Dozentinnen und Dozenten begleitet werden. Dazu zählen:
- Prof. Dr. Sebastian Kubis, LL.M.
- Prof. Dr. Dr. Uwe Fitzner
- Prof. Dr. Sabine Boos
- RiBGH Klaus Bacher
- Richter am EPG Tobias Pichlmaier
- RA Dr. Constantin Kurtz, LL.M.
- RA Dr. Stephan Dorn
- RAin Miriam Kiefer, LL.M.
- PA Christof Vièl
- PA Tilman Pfrang, LL.M.
- Alan Johnson (Consultant)
- Elisabetta Papa (European Patent and Design Attorney)
-
Zielgruppe
Das Zertifikatsstudium richtet sich an deutsche und europäische Patentanwälte, die eine Zulassung zur Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht anstreben. Auch Kandidatinnen und Kandidaten können entsprechend § 2 der Prüfungsordnung zu dem Studiengang zugelassen werden.
Zulassungsfähig sind Personen die,
- gem. § 29 der Patentanwaltsordnung (PAO) in dem von der Patentanwaltskammer geführten Patentanwaltsverzeichnis eingetragen worden sind,
- nach § 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung – PatAnwAPrV) als Bewerberinnen oder Bewerber für den Beruf des Patentanwalts zugelassen sind und ein Studium nach § 7 Abs. 3 PAO erfolgreich abgeschlossen haben,
- als European Patent Attorneys nach Art. 134 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) in die beim Europäischen Patentamt geführte Liste eingetragen sind,
- als Angehörige von Patentanwaltsberufen gem. §§ 20 f. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG) berechtigt sind, sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung niederzulassen, oder
- Patentassessorinnen und Patentassessoren nach § 11 PAO
Sie können am EPLC Zertifikatsstudium auch teilnehmen, wenn Sie die europäische Eignungsprüfung (EQE) noch nicht absolviert haben. In diesem Falle erhalten Sie von uns zunächst ein Weiterbildungszertifikat. Nach ihrer EPA-Registereintragung können Sie dann die Erstellung des EPLC bei uns beantragen.
Kosten
Absolvent*innen des Studiums „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“: 3.500 €
Sonstige Teilnehmende: 3.800 €
Prüfungsordnung
Die aktuell geltende Prüfungsordnung finden Sie hier.
-
August 2026 – Mai 2027
Der Studienverlaufsplan sieht zwei Semester vor, in denen der Lehrstoff von 120 Stunden in einem Mix aus asynchronen Lehrveranstaltungen, Online-Vorlesungen und drei Präsenzphasen in München vermittelt wird. Sämtliche Online-Veranstaltungen werden aufgezeichnet, sodass eine Nachbereitung problemlos möglich ist.
Sie werden die gesamte Studiendauer betreut. Hierzu steht insbesondere das freiwillige Tutorium zur Klausurvorbereitung zur Verfügung, welches regelmäßig angeboten und aufgezeichnet wird.
Neben den spezifischen Inhalten zum EPG werden die Grundlagen des allgemeinen und internationalen Privatrechts sowie des Patentverfahrensrechts (Nichtigkeit, Verletzung) aufgefrischt und rechtsvergleichend vertieft. Einen besonderen Praxisbezug wird die dritte Präsenzphase herstellen, in welcher die Teilnehmenden die verfahrensrechtlichen Inhalte vor dem EPG auch in Kleingruppen durch Verfahrenssimulationen (sog. Mock Trial) erlernen sollen.
Die Abschlussprüfung erfolgt durch eine schriftliche Klausur und eine mündliche Prüfung, die als Gruppenprüfung (je Prüfling eine Prüfungszeit von 20 Minuten) in Präsenz oder online durchgeführt wird.
Der Kurs findet weitgehend, die Prüfungen ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Extra-Credits: Sie können während des Zertifikatsstudiengangs zusätzliche Prüfungsleistungen erbringen, die im Rahmen des Masters „Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz“ anerkannt werden können. Dies ermöglicht ihnen nach dem EPLC einen "Fast-Track"-Master innerhalb von 2 Semestern!
Bei weiteren Fragen stehen wir unter eplc gerne zur Verfügung!
Hinweis: Die dritte Präsenzphase überschneidet sich mit dem letzten Teil der Europäischen Eignungsprüfung am 11.03.2027. Personen, die an dieser Europäischen Eignungsprüfung teilnehmen sind von der Vorlesung am 11.03.2027 entschuldigt und können ab dem 12.03.2027 an der Präsenzphase und den Mock Trials teilnehmen.
Ablaufplan
Termin Vermittelte Kursinhalte (anteilige Stundenzahl) Std. Auftaktveranstaltung (online)
September 2026- Begrüßung
- Informationen zum Ablauf des Studiums
– Online (asynchron)
August 2026Einführung in das Recht 7 Online (synchron)
August/ September 2026Die Durchsetzung von Patenten
3 Online (synchron)
September 2026Grundlagen des Einheitlichen europäischen Patentschutzes 5 Präsenz 1 (TUM)
10.09.-13.09.2026- Die Durchsetzung von Patenten (4)
- Grundlagen des Einheitlichen europäischen Patentschutzes (8)
- Vergleichender Überblick über den Patentverletzungs- und Nichtigkeitsprozess (12)
24 Online (synchron)
Oktober 2026Vergleichender Überblick über den Patentverletzungs- und Nichtigkeitsprozess 10 Online (synchron)
Oktober-November 2026Grundlagen des Einheitlichen europäischen Patentschutzes 4 Präsenz 2 (TUM)
November 2026(tbd)- Das Übereinkommen über das Einheitspatentgericht (12)
- Das Verfahren vor dem Einheitspatentgericht (4)
16 Online (synchron)
Dezember 2026Rolle und Bedeutung des EuGH im Patentrecht 4 Online (asynchron)
Januar 2027Das Übereinkommen über das Einheitspatentgericht 12 Online (synchron)
Januar-Februar 2027Grundlagen des Privatrechts und des IPR (7) 7 Online (asynchron)
Februar 2027Das Verfahren vor dem Einheitspatentgericht 8 Präsenz 3 (TUM)
11.-14.03.2027Das Verfahren vor dem Einheitspatentgericht inklusive Mock Trial (20) 20 Summe 120
-
Alle Lehrmaterialien werden über die Plattform Moodle digital bereitgestellt. Sie erhalten die Präsentationen zu allen Veranstaltungen, Aufzeichnungen zu den Online-Veranstaltungen sowie Skripten zu den wichtigsten Kurseinheiten.
Auszug Das EPGÜ und das Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht Kurseinheit 1 (PDF 668 KB)
-
Die Einschreibung an der FernUniversität erfolgt über die Patentanwaltskammer.
Bitte senden Sie diesen entweder per E-Mail oder postalisch bis zum 15.07.2026 an die Patentanwaltskammer.
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
Fon: +49 89 24227832
Web: https://www.patentanwalt.de/de/
E-Mail: dpak(at)patentanwalt.de
Anmeldefrist: 15.07.2026
-
Bei Fragen zum Studienverlauf stehen Ihnen die Mitarbeitenden vom Kurt-Hartel-Institut unter eplc gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu Einschreibungen und Rechnungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Patentanwaltskammer unter dpak(at)patentanwalt.de.
Ihre Anmeldung (PDF 476 KB) richten Sie postalisch oder per E-Mail an die Patentanwaltskammer:
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 MünchenTel.: +49 89 24227832
Web: https://www.patentanwalt.de/de/
E-Mail: dpak(at)patentanwalt.de
Anmeldefrist: 15.07.2026