Drittmittelservice Forschung

Foto: Jakob Studnar

Wir begleiten Sie kompetent in jeder Phase Ihrer nationalen und internationalen Drittmittelvorhaben:

  • Wir unterstützen Sie bei der Recherche nach passenden Förderprogrammen für Ihre Forschungsthemen und Informationen über aktuelle Ausschreibungen.
  • Wir beraten Sie individuell zu internen und externen Fördermöglichkeiten für Ihre Karrierestufe.
  • Wir klären den Antragsprozess und begleiten Sie bis zum versandfertigen Antrag.
  • Wir klären institutionelle Belange im Antragsprozess und setzen sie um, um die rechtlichen Bedingungen für die Einwerbung von Drittmittel einzuhalten.
  • Wir begleiten Ihre Drittmittelprojekte nach der Bewilligung bis zum Projektabschluss.
  • Wir begleiten Sie bei Bewerbungen, Vorschlägen und Nominierungen für Forschungs- und Nachwuchspreise.
Phasen des Forschungsdrittmittelprozesses: Fördermittelrecherche > Antragsphase > Bewilligung > Projektdurchführung > Projektabschluss
Phasen des Forschungsdrittmittelprozesses
  • Fakultät Antragsphase (Forschungsservice) Durchführungsphase (Dezernat 4.4)
         
    Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften:
    • Historisches Institut

    Nadine Dannenberg
    Durchwahl: 4707
    nadine.dannenberg

    Georgios Damdalis
    Durchwahl: 2043
    georgios.damdalis Anke Genuit
    Durchwahl: 4127
    anke.genuit
    Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften:
    • Institut für Philosophie
    • Institut für Politikwissenschaft
    • Institut für Soziologie
    • For­schungs­schwer­punkt digitale_kultur
    • Forschungsschwerpunkt ABD
    Dr. Aline Reichow
    Durchwahl: 4669
    aline.reichow

    Georgios Damdalis
    Durchwahl: 2043
    georgios.damdalis

    Anke Genuit
    Durchwahl: 4127
    anke.genuit

    Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften:

    • Institut für Bildungs- und Medienforschung
    • Institut für Neuere deutsche Literatur- und Medienwissenschaft
    Dr. Sanna Engell
    Durchwahl: 4689
    sanna.engell

    Georgios Damdalis
    Durchwahl: 2043
    georgios.damdalis

    Anke Genuit
    Durchwahl: 4127
    anke.genuit
    Fakultät für Mathematik und Informatik Christina Lipka
    Durchwahl: 4647
    christina.lipka
    Claas Tido Weidner
    Durchwahl: 2046
    claas.weidner
    Fakultät für Psychologie Dr. Sascha Helduser
    Durchwahl: 2398
    sascha.helduser
    Katharina Engelberg
    Durchwahl: 2538
    katharina.engelberg
    Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Dr. Sanna Engell
    Durchwahl: 4689
    sanna.engell
    Borringo, Kathrin
    Durchwahl: 4715
    kathrin.borringo
    Rechtswissenschaftliche Fakultät Dr. Aline Reichow
    Durchwahl: 4669
    aline.reichow
    Borringo, Kathrin
    Durchwahl: 4715
    kathrin.borringo
    EU-Förderung alle Fakultäten Dr. Sascha Helduser
    Durchwahl: 2398
    sascha.helduser
    siehe Ansprechperson für die Fakultät
    CATALPA Dr. Sascha Helduser
    Durchwahl: 2398
    sascha.helduser
    Gina Dahmen
    Durchwahl: 2094
    gina.dahmen

Kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich für die Antragsberatung.

Wir bitten Sie, in jedem Fall den Finanzierungsplan von uns prüfen zu lassen und die Drittmittelanzeige einzureichen.

Wir empfehlen frühzeitig zu klären, ob eine Unterschrift der Hochschulleitung bei der Antragseinreichung erforderlich ist. Falls ja, reichen Sie den Antrag bitte mindestens zwei Wochen vor der Einreichungsfrist des Fördergebers bei uns ein.

Recherche von Fördermöglichkeiten

Gerne beraten wir Sie zu Fördermöglichkeiten auf nationaler und internationaler Ebene und zu aktuellen Ausschreibungen der unterschiedlichen Förderinstitutionen. Für die Eigenrecherche stehen Ihnen vielfältige Informationen zur Forschungsförderung und der Zugang zum Informationsdienst "FIT für die Wissenschaft" auf unseren Webseiten zur Verfügung:

Informationen zu externen Fördermittelgebern und zur Drittmittelrecherche

Übergreifende Informationen zu Forschungsdrittmitteln

  • Drittmittelprojekte sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Mitgliedern der Hochschule im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben durchgeführt und nicht aus regulären Haushaltsmitteln (Grundausstattung), sondern mit Beiträgen Dritter finanziert werden.

    Die Gelder werden nach den Vorgaben des Fördermittelgebers bewirtschaftet und können nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die unterschiedlichen Förderinstitutionen stellen dabei unterschiedliche Anforderungen an die Antragstellung und die Projektdurchführung.

    Die FernUniversität ist im Falle einer Bewilligung immer verpflichtet, dem Drittmittelgeber Rechenschaft über die korrekte Mittelverwendung abzulegen.

    Beispiele für Drittmittelquellen:
    • Zuwendungen der DFG, des Bundes, der EU, von Stiftungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, die die Hochschule in Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 HG unterstützen
    • Wirtschaft
    • Gelder aus Forschungs-, Entwicklungs- und Kooperationsverträge
    • Geldspenden
    • Sponsoring

    Die inhaltliche Abwicklung des Projektes liegt bei der Projektleitung. Die Verwaltung von Drittmitteln erfolgt über die Hochschulverwaltung. Die Durchführung eines Drittmittelvorhabens ist immer möglich, wenn a) die Erfüllung anderer Aufgaben der Hochschule nicht beeinträchtigt und b) der Hochschulhaushalt nicht zusätzlich belastet wird.

  • Das Rektorat der FernUniversität hat einige wichtige Beschlüsse betreffend forschungsbezogener Drittmittel gefasst, die bei jedem Drittmittelvorhaben zu berücksichtigen sind.

    1. Genehmigung eines Drittmittelprojektes (PDF 20 KB)
    2. Vorfinanzierung (PDF 10 KB)
    3. Bewirtungskosten (PDF 17 KB)
    4. Verfahren bei Emeriti (PDF 2 MB)
  • Im Hochschulgesetz NRW ist u.a. die Verpflichtung zu einer Drittmittelanzeige festgelegt.

    § 70 Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung

    § 71 Forschung mit Mitteln Dritter

    § 71a Transparenz bei Forschung mit Mitteln Dritter

  • Soweit eine Hochschule mit öffentlichen Fördermitteln forscht, darf sie die erzielten Ergebnisse gewerblich tätigen Partnern des Vorhabens nicht kostenfrei für eine gewerbliche Verwertung übertragen. Dies entspräche einer indirekten Subvention und würde den beteiligten gewerblichen Partnern einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschaffen, die auf diese, mit öffentlichen Geldern erzielten Ergebnisse, nicht zugreifen können.

  • Wir begleiten Ihre forschungsorientierten Kooperationen und unterstützen Sie in jeder Phase gerne. Weitere Informationen und Hinweise dazu finden Sie unter

    Forschungskooperationen

Antragsphase

  • Ihre erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Antragstellung ist der Forschungsservice. Die/der für Ihr Projekt zuständige Berater*in begleitet Sie während der gesamten Antragstellung und koordiniert die Einbindung der weiteren Fachabteilungen. In der Antragsphase unterstützen wir Sie mit folgendem Beratungsangebot:

    Antragserstellung und -einreichung:

    • Rückmeldung zu Antragsentwürfen oder deren Bestandteilen
    • Unterstützung bei der Klärung formaler Angelegenheiten mit dem Fördermittelgeber
    • Inhaltlich-formale Prüfung eines vollständigen Antrags
    • Falls erforderlich: Unterstützung bei der Erstellung von hochschulpolitischen Stellungnahmen, etwa zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung, zur Gleichstellung, zu Open Access oder zum Forschungsdatenmanagement
    • Unterstützung beim Ausfüllen von Antragsformularen
    • Beschaffung von geforderten Bestätigungen und Nachweisen
    • Einholung von Unterschriften, z.B. von der Rektorin

    Rechtliche Fragen:

    • Rechtliche Prüfung des Antrags
    • Prüfung und Erstellung von Absichtserklärungen / Letter of Intent / Letter of Interest
    • Prüfung und Erstellung von Vertragsentwürfen aller Art
    • Erstellung vorbereitender Vertraulichkeitsvereinbarungen

    Personalrechtliche Fragen:

    • Prüfung von Personalangelegenheiten (Tarifrecht, Beamtenrecht)
    • Empfehlungen zur Gestaltung von Personalthemen im Antrag

    Finanzierungsfragen / Zuwendungsrechtliche Fragen:

    • Einstufung in hoheitliche und wirtschaftliche Drittmittelprojekte
    • Beratung bei der Finanzplanung / Angebotskalkulationen
    • Steuer- und trennungsrechtliche Einordnung von Forschungsvorhaben
    • Beratung zur verpflichtenden Drittmittelanzeige

    Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Ordnungen zur wissenschaftlichen Integrität an der FernUniversität.

  • Anzeige eines Drittmittelprojekts

    Gemäß dem Hochschulgesetz ist ein Forschungsvorhaben dem Rektorat über den Dekan anzuzeigen. Die Anzeige gliedert sich in:

    1. Anschreiben (vom Dekan mitgezeichnet)
    2. Inhaltliche Kurzbeschreibung
    3. Ab einem Volumen von 5.000 €: Finanzierungsplan
    4. ggf. Entwürfe von Verträgen

    Bei einem hoheitlichen Drittmittelprojekt können Sie Ihre Drittmittelanzeige gerne bereits mit Ihren Antragsunterlagen an Ihre/n Berater*in im Forschungsservice richten.

    Im Falle eines DFG-Projekts informieren Sie bitte auch die DFG-Vertrauensdozentin Prof. Dr. Susanne Lütz.

    Formulare für die Drittmittelanzeige:

    Anzeige einer drittmittelfinanzierten Veranstaltung

    Um im Vorfeld einer wissenschaftlichen Veranstaltung (z.B. Tagung, Konferenz, Symposium) die Veranstaltungsmodalitäten auf Bestimmungen des Steuer- und Trennungsrechts prüfen zu können, bitten wir Sie, die geplante Veranstaltung dem Dezernat 4.4 (Team Drittmittel) frühzeitig anzuzeigen.

    Bitte nutzen Sie den folgenden Vordruck:

    Anzeige einer Veranstaltung (PDF 96 KB)

    • Alle relevanten Unterlagen liegen vor
    • Der Vertragsentwurf sollte Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln, insbesondere
      • Jeweilige / gemeinsame Aufgaben
      • Nennung der Ansprechpersonen bzw. Antragsteller*innen
      • Vertraulichkeit
      • Rechteinhaberschaft und Nutzungsrechte an den Ergebnissen
      • Ggf. Umgang mit Erfindungen
      • Ggf. Logo-Nutzung
      • Kündigungsmöglichkeiten
      • Ggf. Zeitplan
      • Haftungs- und Gewährleistungsregelungen
    • Bitte beachten Sie, dass ein Letter of Intent eine reine Absichtserklärung ist und keine Verpflichtung der Hochschule beinhaltet
    • Muster-Kooperationsverträge finden Sie in der Handreichung Forschungskooperationen (PDF 681 KB)
  • Unser Leitfaden gibt Ihnen eine Hilfestellung bei der Erstellung von Förderanträgen über das elektronische Antragssystem des Bundes „easyOnline“ für Antragstellungen der FernUniversität in Hagen. Weiterhin steht Ihnen das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Forschungsservice zur Verfügung.

    Leitfaden „easyOnline“ (PDF 1 MB)

Bewilligung

  • Bitte senden Sie die Bewilligungsunterlagen an Ihre/n Berater*in, die/der Sie federführend in der Antragsphase begleitet hat. Es folgen dann:

    • die Prüfung Ihrer Bewilligungsunterlagen
    • die Kommunikation an die beteiligten Fachabteilungen
    • die Unterzeichnung des Bewilligungsbescheids bzw. des Vertrags durch Kanzlerin, Rektorin und/oder Projektleiterin.
    • die Weiterleitung des unterzeichneten Dokuments an den/die Antragsteller*in bzw. den direkten Versand an den Fördergeber / externen Vertragspartner

Durchführungsphase

  • Während der gesamten Projektlaufzeit beraten und unterstützen Sie die Mitarbeiter*innen des Dez. 4.4 - Drittmittel administrativ bei der Durchführung des Projekts. Das Serviceangebot umfasst u.a.:

    • Beratungsgespräch zum Projekt-Kickoff
    • Bereitstellung von Informationsmaterial zum Drittmittelmanagement an der FernUniversität
    • Erstellung von Mittelanforderungen
    • Zusammenarbeit mit dem/der Projektleiter*in zur Einhaltung aller aus dem Projekt und Haushaltsrecht resultierenden Regularien
    • Beratung bei Anträgen zur Mittelumwidmung, Mittelaufstockung und Laufzeitverlängerung
    • Erstellung von Zwischennachweisen
    • Unterstützung bei der Erstellung von Financial Statements in EU-Projekten

Projektabschluss

  • Das Projektende ist durch den Bewilligungsbescheid oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mittelgeber vorgegeben.

    Bitte beachten Sie am Projektende Ihre Berichtspflichten gegenüber dem Mittelgeber.

    Die Dokumentation der Forschungsergebnisse ist grundsätzlich zu erstellen.

    Der Verwendungsnachweis wird entsprechend dem Zuwendungsbescheid und den Nebenbestimmungen von der projektausführenden Stelle (zum Teil in Zusammenarbeit mit den projektbegleitenden Stellen in der Verwaltung) angefertigt. Er setzt sich in der Regel aus einem Sachbericht und aus einem zahlenmäßigen Nachweis über die Mittelverwendung zusammen. Der zahlenmäßige Verwendungsnachweis wird von Dez. 4.1 - Haushalt, Drittmittel und Berichtswesen erstellt.

    Für die Dokumentation, den Abschlussbericht und den Verwendungsnachweis gibt es vielfach Bestimmungen des Mittelgebers, die im Bewilligungsbescheid oder dem zugrundeliegenden Vertrag zu finden sind.

    Bleiben nach Beendigung des Projekts Restmittel übrig, sind diese in der Regel an den Mittelgeber oder die Fördereinrichtung zurück zu überweisen. Sofern die Rückzahlung von Restmitteln nicht durch den Mittelgeber gefordert wird, werden die Restmittel nach Projektabschluss auf das Drittmittelsammelkonto des betreuenden Lehrgebietes umgebucht.

    Hinweis zu Nutzungsrechten: oftmals enden die zu den Nutzungsrechten vereinbarten Regelungen mit dem Ende des Vertrages. Soweit Bedarf besteht, müssen die im Bewilligungsbescheid oder im Kooperationsvertrag für die Zusammenarbeit gestalteten Nutzungsrechte in den Zeitraum nach Abschluss des Projektes überführt werden.

Formulare

Forschungsservice | 13.02.2024