Wissenschaftliche Integrität

Foto: Torsten Silz

Ombudspersonen


Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist (vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Präambel, Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, 2019)

An der FernUniversität werden Wissenschaftler/innen bei der Umsetzung der Prinzipien wissenschaftlicher Integrität unterstützt durch:

 

Themenfelder wissenschaftlicher Integrität

  • Gute wissenschaftliche Praxis ist ein integraler Bestandteil im Forschungsprozess und in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit. Sie ist grundlegend insbesondere für folgende Tätigkeitsfelder:

    • Planung von Forschungsvorhaben
    • Datenerhebung und -auswertung
    • Aufbewahrung und Forschungsdatenmanagement
    • Bereitstellung von Daten
    • Publizieren
    • Verwertung und Transfer
    • Verfassen von Förderanträgen

    Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet zusammengefasst:

    • lege artis zu arbeiten
    • aktuelle Literatur sowie angemessene disziplinspezifische Methoden zu berücksichtigen
    • die Übernahme fremder Texte, Gedanken und Ideen erkennbar darzustellen
    • alle hinzugezogenen Quellen zu erwähnen
    • Resultate zu dokumentieren und alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln
    • strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge Dritter zu wahren, z.B. bei Koautorenschaften
    • verantwortungsvolle Betreuung von Nachwuchswissenschaftler*innen

    Die Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis ist in den Promotionsordnungen verankert. Zur Definition von Rechten und Pflichten zwischen Betreuenden und Promovierenden können Betreuungsvereinbarungen geschlossen werden.

    Die Fakultäten sind aufgefordert, in der curricularen Ausbildung Studierende und Nachwuchswissenschaftler*innen über die an der FernUniversität geltenden Leitprinzipien und Grundsätze zu unterrichten und geeignete Veranstaltungen oder Unterweisungen anzubieten. Arbeitsgruppenleiter*innen tragen die Verantwortung für die angemessene Betreuung von Nachwuchswissenschaftler*innen.

  • Sicherheitsrelevante Forschung liegt vor, wenn mit Forschungsvorhaben Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben verbunden sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Wissen, Produkte oder Technologien entstehen, die unmittelbar von Dritten missbraucht werden können. Fragen zu sicherheitsrelevanter Forschung treten während der Planung oder auch im Verlauf eines Forschungsprojekts auf.

    Die FernUniversität orientiert sich an Leitlinien des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldina. Der/die Beauftragte für den Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung berät und beurteilt ethische und rechtliche Aspekte in sicherheitsrelevanten Forschungsprojekten. Bei Bedarf kann eine Ad-hoc-Kommission zur Prüfung eingerichtet werden. Eine Erklärung zu sicherheitsrelevanten Aspekten in Forschungsvorhaben kann von Drittmittelgebern gefordert werden.

  • Forschung mit und an Menschen umfasst Studien, in denen Daten von Personen erhoben werden, z.B. mit Hilfe von Fragebögen. Hier gelten bestimmte ethische Grundsätze, allen voran Vertraulichkeit. Darüber hinaus sind rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Deklaration von Helsinki, Datenschutz) zu beachten. Wissenschaftler/innen können Forschungsvorhaben bzw. Studien durch eine Ethikbegutachtung bewerten und unterstützen lassen.

    Über die/den Beauftragte/n für den ethischen Umgang mit Forschung mit und an Menschen kann eine Stellungnahme eingeholt werden. Bei Bedarf kann eine Ad-hoc-Kommission zur Prüfung eingerichtet werden. Wissenschaftler/innen der Fakultät für Psychologie wenden sich an die eigene Ethikkommission.

    Das Vorliegen eines Ethikvotums für Forschungsvorhaben mit und an Menschen ist in der Regel Voraussetzung für eine Drittmittelförderung und zunehmend für das Publizieren in Fachzeitschriften.

  • Alle Wissenschaftler/innen sollen nicht nur die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis kennen und anwenden, sondern auch informiert sein, wie sie im Konfliktfall mit möglichen Verstößen umgehen können.

    Die erste Anlaufstelle bei Fragen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten ist die Ombudsperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Die Beratung durch die Ombudsperson erfolgt vertraulich und anonym. Der Schutz von Hinweisgebenden („Whistleblowern“) hat Priorität, ihnen sollen durch die Meldung eines Verdachts keine Nachteile entstehen.

    Um einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nachzugehen, kann durch die Ombudsperson die Einrichtung einer Ad-hoc-Kommission beantragt werden, die den Verdacht weiter prüft.

    Es steht jedem/r Wissenschaftler/in frei, sich statt an die lokale Ansprechperson an das überregionale DFG-Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ zu wenden. Es berät neutral, fair und strikt vertraulich.

 

Weiterführende Informationen

FernUniversität

Deutschland

International

Forschungsservice | 14.02.2023