Neues Studienangebot zum Europäischen Patentrecht startet im Sommersemester 2024

Zusammen mit der Patentanwaltskammer bietet die FernUniversität in Hagen ein nun akkreditiertes Studium an, das zur Vertretung am Einheitlichem Patentgericht qualifiziert.


Seit dem Sommer des letzten Jahres ist das Einheitliche Patentgericht (EPG) grundsätzlich für Streitigkeiten über europäische Patente, insbesondere auch Patente mit einheitlicher Wirkung, zuständig. Dabei sind Patentanwältinnen und -anwälte – mit entsprechender Qualifikation – nach dem zugrundeliegenden Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht allein, ohne Hinzuziehung von Rechtsanwältinnen oder -anwälten, vertretungsbefugt. Die Qualifikation kann unter anderem durch ein spezielles Zertifikat (European Patent Litigation Certificate) nachgewiesen werden.

Foto: Jose Luis Pelaez Inc/Blend Images/Getty Images
 

Zertifikatsstudium bereits ab Sommer möglich

In Kooperation mit der Patentanwaltskammer hat die FernUniversität dafür ein Zertifikatsstudium entwickelt, das vom EPG nun akkreditiert wurde. Verantwortet wird das Studienangebot vom Kurt-Haertel-Institut, welches zur Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität gehört. Mit der Akkreditierung ist nun die Bahn frei für die letzten Vorbereitungen. Denn der Studienstart ist bereits für das kommende Sommersemester geplant. Das neue Zertifikatsstudium ist bereits das dritte gemeinsame Studienangebot von Patentanwaltskammer und FernUniversität. Es setzt damit die über 30-jährige Kooperation beider Institutionen fort und vertieft sie.

Der Studienverlaufsplan sieht zwei Semester vor, in denen der Lehrstoff von 120 Stunden in einem Mix aus asynchronen Lehrveranstaltungen, Online-Vorlesungen und drei Präsenzphasen am Münchener Campus der FernUniversität vermittelt wird. Neben den spezifischen Inhalten zum EPG werden die Grundlagen des allgemeinen und internationalen Privatrechts sowie des Patentverfahrensrechts (Nichtigkeit, Verletzung) aufgefrischt und rechtsvergleichend vertieft. Einen besonderen Praxisbezug wird die dritte Präsenzphase herstellen, in welcher die Teilnehmenden die verfahrensrechtlichen Inhalte vor dem EPG auch in Kleingruppen durch Verfahrenssimulationen (ähnlich einem Moot Court) erlernen sollen. Die Abschlussprüfung erfolgt durch eine vierstündige Klausur und eine mündliche Prüfung, die als Gruppenprüfung (je Prüfling eine Prüfungszeit von 20 Minuten) in Präsenz oder online durchgeführt werden wird. Der Kurs findet in Deutsch und Englisch, die Prüfung ausschließlich in deutscher Sprache statt.

 

Die Anmeldung startet am 15. April

Die Teilnahmegebühr liegt für Absolvent*innen des Studiums „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“ bei 3.500 Euro, im Übrigen bei 3.800 Euro. Die Einschreibung an der FernUniversität erfolgt über die Patentanwaltskammer. Die Anmeldung ist ab dem 15. April bei der Patentanwaltskammer per E-Mail möglich: dpak@patentanwalt.de.

Überblick über den Studienverlauf (Änderungen vorbehalten)

Termin Vermittelte Kursinhalte (anteilige Stundenzahl) Std.

Auftaktveranstaltung (online)
August (34./35. KW)

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Online (asynchron)
August (35. KW)

Einführung in das Recht 7

Online (synchron)
August/ September (35./36. KW)

Die Durchsetzung von Patenten

7

Online (asynchron)
September (36. KW)

Grundlagen des Einheitlichen europäischen Patentschutzes

5

Präsenz 1
12.09.-15.09.2024

23

Online (asynchron)
Oktober (40.-41. KW)

Vergleichender Überblick über den Patentverletzungs- und Nichtigkeitsprozess

10

Online (synchron)
Oktober/ November
(40./41. und 44./45. KW)

Grundlagen des Einheitlichen europäischen Patentschutzes 8

Präsenz 2
15.-17.11.2024

16

Online (synchron)
Dezember (49.-51. KW)

Rolle und Bedeutung des EuGH im Patentrecht 4

Online (asynchron)
Januar 2025 (2.-5. KW)

Das Verfahren vor dem Einheitspatentgericht

8

Präsenz 3
13.-16.03.2025

20

Mündliche Prüfungen
April 2025 (14.-18. KW)

Zeit und Ort noch ausstehend. ---
Summe   120

Für die Durchführung der Lehrveranstaltungen konnten renommierte Dozentinnen und Dozenten mit ausgewiesener Expertise im deutschen und europäischen Patentrecht gewonnen werden. Das Studium wird online über die Lernplattform Moodle stattfinden. Im Laufe des Studiums sind ergänzende Online-Betreuungsangebote (z.B. Tutorien) insbesondere zur Klausurvorbereitung vorgesehen.

Für nähere Informationen stehen das Kurt-Haertel-Institut (Ansprechpartner: Herr Niklas Rademacher; E-Mail: niklas.rademacher) und die Patentanwaltskammer (dpak@patentanwalt.de) gern zur Verfügung.

 

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Carsten Sander | 03.04.2024