Zugangsprüfung für beruflich Qualifizierte

Mit der Zugangsprüfung erwerben Sie die Hochschulzugangsberechtigung für den jeweiligen Bachelorstudiengang, für den Sie die Prüfung ablegen.

Für wen kommt die Zugangsprüfung infrage?

Wer als beruflich Qualifizierter ohne Abitur ein Fach an der FernUni Hagen studieren möchte, das nicht zu seinem bisherigen Berufsweg passt, kann über eine Zugangsprüfung ins Studium einsteigen. Das gilt beispielsweise für Personen, die Praxiserfahrungen außerhalb Ihres Ausbildungsberufs gesammelt haben, oder für Personen, deren Berufsausbildungen dem Studiengang nicht fachlich entsprechen.

Die Teilnahme an der Zugangsprüfung ist möglich, wenn Sie

  1. über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen und
  2. eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen (Teilzeittätigkeit wird anteilig berücksichtigt; Erziehung minderjähriger Kinder bzw. Pflege eines Angehörigen werden als Ersatz für eine Beschäftigung anerkannt).

Anmeldefristen zur Zugangsprüfung

​Zugangsprüfung im Frühjahr:
1. März - 1. April
(Start des Studiums im Wintersemester)

Zugangsprüfung im Herbst:
1. September - 1. Oktober
(Start des Studiums im Sommersemester)

Foto: Hardy Welsch

Wie bewerbe ich mich für die Zugangsprüfung?

Um sich für die Zulassungsprüfung an der FernUni Hagen zu bewerben, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

1. Schritt: Den Zulassungsantrag ausfüllen und unterschreiben.

2. Schritt: Die einzureichenden Unterlagen beifügen (siehe nebenstehend).

3. Schritt: Den unterschriebenen Zulassungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post senden an: FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47 in 58097 Hagen, per E-Mail senden an bachelor oder an einem Campusstandort abgeben.

Logo: FernUniversität Hagen

Einzureichende Unterlagen

  • Identifikationsnachweis
  • Zeugnis über eine mindestens zweijährige, staatlich anerkannte und abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung
  • Nachweis der Namensänderung, falls zutreffend

Anmeldung zur Zugangsprüfung

Antrag für die Zugangsprüfung im Frühjahr 2024 (PDF 164 KB)


Wie geht es nach der Bewerbung zur Zugangsprüfung weiter?

Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Sie an der Zugangsprüfung teilnehmen können. Fällt dieser Bescheid positiv aus, erhalten Sie gleichzeitig organisatorische Informationen über die Prüfung.

Prüfungsort/-termine

Die Zugangsprüfung findet deutschlandweit an unseren Campusstandorten statt.

Termin im Frühjahr 2024: Freitag, 03.05.2024

Termin im Herbst 2024: Freitag, 08.11.2024

Kosten der Zugangsprüfung

Die Teilnahme an der Zugangsprüfung ist kostenlos.

So ist die Zugangsprüfung aufgebaut

Die Zugangsprüfungen sind in den verschiedenen Bachelorstudiengängen unterschiedlich aufgebaut. Hier finden Sie eine Übersicht:

[mehr erfahren]

Für die Bachelorstudiengänge:

  • Wirtschaftswissenschaft
  • Wirtschaftsinformatik
  • Informatik
  • Mathematik
  • Mathematisch-technische Softwareentwicklung
  • Rechtswissenschaft

besteht die Zugangsprüfung aus zwei zweistündigen Klausuren:

  • Klausur zu einem allgemeinen, gesellschaftspolitischen Thema
  • Mathematikklausur

Für die Bachelorstudiengänge:

  • Kulturwissenschaften
  • Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie
  • Bildungswissenschaft
  • Psychologie

besteht die Zugangsprüfung aus zwei zweistündigen Klausuren:

  • Klausur zu einem allgemeinen, gesellschaftspolitischen Thema
  • Englischklausur

So geht es nach der Zugangsprüfung weiter

Haben Sie beide Klausuren erfolgreich bestanden, erhalten Sie vom zuständigen Prüfungsamt das entsprechende Zeugnis. Mit dem Zeugnis haben Sie eine Studienberechtigung für Ihren angestrebten Bachelorstudiengang erworben. Sie können innerhalb der Fristen die Einschreibung beantragen.


Webredaktion Studium | 01.03.2024