Studieren ohne Abitur – die Zugangsprüfung ist Ihr starkes Sprungbrett in das grundständige Studium

Die Zugangsprüfung eröffnet beruflich Qualifizierten ohne Abitur die Möglichkeit, über den sogenannten Dritten Bildungsweg ein reguläres Bachelorstudium an der FernUniversität aufzunehmen – und zwar auch dann, wenn Ihre Berufsausbildung fachlich nicht zum gewünschten Studiengang passt.
Für die Zugangsprüfung im Mai nehmen wir vom 1. März bis zum 1. April Anmeldungen entgegen. Bei Bestehen können Sie dann zum neuen Wintersemester am 1. Oktober Ihr Universitätsstudium aufnehmen.
Für die Zugangsprüfung im November nehmen wir dann vom 1. September bis zum 1. Oktober Ihre Anmeldung entgegen. Bei Bestehen können Sie dann zum neuen Sommersemester am 1. April Ihr Universitätsstudium aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass der Bachelorstudiengang Psychologie nur zum Wintersemester startet: Eine Einschreibung in die psychologischen Studiengänge ist zum Sommersemester nicht möglich.
Termine 2025:
- Frühjahr: Freitag, 09.05.2025
- Herbst: Freitag, 07.11.2025
Termine 2026:
- Frühjahr: Freitag, 08.05.2026
- Herbst: Freitag, 06.11.2026
Die Zugangsprüfung findet an der FernUniversität in Hagen und deutschlandweit an allen Campusstandorten statt – also immer auch in Ihrer Nähe.
Die Anmeldung und Teilnahme an der Zugangsprüfung ist gebührenfrei.
Mit Bestehen der Zugangsprüfung erwerben Sie die Hochschulzugangsberechtigung für Ihren gewünschten Studiengang. Sie ist Ihr starkes Sprungbrett in eine akademische Laufbahn ohne das klassische Abitur. Auch wenn Sie im Probestudium nicht genügend Leistungspunkte sammeln konnten, dürfen Sie die Zugangsprüfung weiterhin ablegen.
Anmeldung zur Zugangsprüfung
An der Zugangsprüfung darf auf Antrag teilnehmen, wer
- eine nach Bundes-/Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und
- anschließend mindestens drei Jahre Berufspraxis gesammelt hat. Teilzeittätigkeiten werden anteilig berücksichtig. Als Ersatz für eine Beschäftigung werden auch die Erziehung minderjähriger Kinder oder die Pflege naher Angehöriger anerkannt.
Anmeldung zur Zugangsprüfung (PDF)
Einzureichende Nachweise:
- Zeugnis über eine mindestens zweijährige, staatlich anerkannte und abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis einer Namensänderung, falls zutreffend (z.B. bei Heirat nach Ausbildung)
Bitte das ausgefüllte Anmeldeformular mit den Nachweisen senden an:
Nach der Anmeldung ...
... überprüfen wir Ihre Anmeldeunterlagen sorgfältig und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, wenn etwas fehlt oder unklar sein sollte. Sie erhalten eine schriftliche Einladung zur Zugangsprüfung mit weiteren Informationen (Zeit, genauer Ort und anderes mehr).
Am Prüfungstag selbst bitten wir Sie um pünktliches, rechtzeitiges Erscheinen. Eine Klausur findet vormittags statt, die zweite Klausur am Nachmittag. Dazwischen haben Sie ausreichend Gelegenheit, sich bei einer Pause zu sammeln und zu stärken. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und drücken kräftig die Daumen!
Nach Korrektur der Klausuren, die einige Wochen in Anspruch nehmen kann, erhalten Sie eine Nachricht über die Ergebnisse und vom zuständigen Prüfungsamt ein entsprechendes Zeugnis, wenn Sie beide Klausuren bestanden haben. Dieses Zeugnis ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang und Sie können während der nächsten Einschreibphase die Einschreibung in diesen Studiengang beantragen. Mehr dazu erfahren Sie im Bereich "Einschreibung".
Alternativ zur Zugangsprüfung können Sie in den gewünschten Studiengang auch im Rahmen eines Probestudiums für eine gewisse Zeit eingeschrieben werden. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite zum Probestudium.
Weitere Fragen und Antworten
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