Portfolioprüfung

Derzeit wird ausschließlich in den Modulen V, VI, VII, VIII, IX und X eine Portfolioprüfung angeboten. Nähere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Modulseite. 

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Bei einer Portfolioprüfung ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema des letzten (schriftlichen/benoteten) Portfolioprüfungselementes vom Lehrgebiet an das Prüfungsamt übermittelt wird. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Portfolioprüfung abgemeldet haben, wird die Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Eine noch offene Anmeldung zu einer Portfolioprüfung (d. h. die Themenvergabe ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Status im Prüfungsportal von angemeldet (AN) auf in Bearbeitung (IB) gesetzt wird, sobald das Thema für die Portfolioprüfung vergeben wurde. Das bedeutet nicht, dass Ihre Anmeldung zur Prüfung gelöscht wurde. Sie finden den Status in Ihrer Leistungsübersicht.    

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Formalia/Abgabe

Die Portfolioprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, die mehrere Portfolioprüfungselemente umfasst und in den Modulen V, VI, VII, VIII, IX und X angeboten wird. Eine Portfolioprüfung umfasst mindestens zwei benotete Portfolioprüfungselemente und kann auch weitere, unbenotete Prüfungselemente enthalten. Eines der benoteten Portfolioprüfungselemente ist als schriftliche Leistung zu erbringen. Ggf. sind unbenotete Portfolioprüfungselemente vorab in einer vorgegebenen Reihenfolge zu erarbeiten und zu bestehen, um die Voraussetzung zur Umsetzung der benoteten Portfolioprüfungselemente zu erfüllen, damit das Modul abgeschlossen werden kann. Im Falle versäumter oder nicht erfolgreich bearbeiteter Portfolioprüfungselemente erfolgt keine Zulassung für die benoteten Portfolioprüfungselemente.

Die Portfolioprüfung ist bestanden, wenn alle Portfolioprüfungselemente bestanden sind.  

Modul V und VI: Die Bearbeitungszeit des abschließenden benoteten schriftlichen Portfolioprüfungselements beträgt vier Wochen. Es muss elektronisch über das Online-Übungssystem abgegeben werden. Das abschließende benotete schriftliche Portfolioprüfungselement soll insgesamt einen Umfang von ca. 8-10 DIN A 4 Seiten (bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen) nicht überschreiten. Das Thema ist mit dem/der Betreuer/in abzusprechen. Das endgültige Thema des benoteten schriftlichen Portfolioprüfungselementes wird durch den/die Betreuer/in gestellt und dem/der Kandidaten/Kandidatin durch das Prüfungsamt mitgeteilt. Nähere Informationen sind im Studienportal veröffentlicht. Die Ausgestaltung des zweiten benoteten Portfolioprüfungselements wird von den Modulbetreuenden festgelegt und auf den Modulseiten im Studienportal veröffentlicht.

Module VII und VIII: Die Bearbeitungszeit der beiden benoteten, schriftlichen Portfolioprüfungselemente beträgt acht Wochen. Sie müssen  elektronisch über das Online-Übungssystem abgegeben werden. Die vorherigen Portfolioprüfungselemente sind unbenotet und vorab in ihrer Reihenfolge zu erarbeiten und zu bestehen, um die Voraussetzung zur Umsetzung der letzten beiden benoteten Portfolioprüfungselemente zu erfüllen. Die benoteten schriftlichen Portfolioprüfungselemente sollen insgesamt einen Umfang von ca. 20 DIN A 4 Seiten (bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen) nicht überschreiten. Die Themen sind mit dem/der Betreuer/in abzusprechen. Die endgültigen Themen der benoteten schriftlichen Portfolioprüfungselemente werden durch den/die Betreuer/in gestellt und dem/der Kandidaten/Kandidatin durch das Prüfungsamt mitgeteilt. In der Vorbereitungszeit ist dem/der Betreuer/in ein Exposé von in der Regel 3-5 DIN A4 Seiten einzureichen. Nähere Informationen sind auf den Modulseiten im Studienportal veröffentlicht. 

Module IX und X: Eine Portfolioprüfung in den Vertiefungsmodulen IX und X umfasst drei gleichrangige, benotete Portfolioprüfungselemente. Die Bearbeitungszeit aller Portfolioprüfungselemente umfasst insgesamt acht Wochen. Sie müssen  elektronisch über das Online-Übungssystem abgegeben werden. Die benoteten schriftlichen Portfolioprüfungselemente sollen insgesamt einen Umfang von ca. 20 DIN A 4 Seiten (bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen) nicht überschreiten. Der Themenbereich ist mit dem/der Betreuer/in abzusprechen. Der endgültige Themenbereich der Portfolioprüfungselemente wird durch den/die Betreuer/in gestellt und dem/der Kandidaten/Kandidatin durch das Prüfungsamt mitgeteilt. Nähere Informationen sind auf den Modulseiten im Studienportal veröffentlicht.

Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. 

Nähere Informationen finden Sie auf der Modulseite im Studienportal bzw. in moodle.

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird die Portfolioprüfung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden. 

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.  

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.  

Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach Abschluss der Portfolioprüfung mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Portfolioprüfung kann zweimal wiederholt werden. 

Noch Fragen?

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte im Prüfungsamt an antje.dahlmann-mueller.

Fakultät KSW | 11.04.2024