Hausarbeit

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Hausarbeit anmelden oder sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter: Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Thema/Bearbeitungszeit

Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um ein Hausarbeitsthema zu vereinbaren. Die Themenzustellung mit Angabe des spätesten Abgabetermins erfolgt über das Prüfungsamt auf dem Postweg.

Die Zeit für die Abfassung von Hausarbeiten beträgt (sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstudium) 8 Wochen

Beachten Sie, dass die Hausarbeit spätestens Ende des Semesters beim Prüfungsamt abgegeben werden muss. Die ggf. notwendige Themenabsprache muss entsprechend rechtzeitig erfolgen. Setzen Sie sich daher bitte möglichst frühzeitig mit dem/der Modul-Betreuer/in in Verbindung.

Das Hausarbeitsthema gilt mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Den Abgabetermin können Sie zusätzlich im Prüfungsportal nachsehen. Bitte sichten Sie daher regelmäßig Ihre Post und das Prüfungsportal.        

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden. 

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.  

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
M.A. Politikwissenschaft
58084 Hagen

E-Mail: ma-powi.pa@fernuni-hagen.de

Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.  

Formalia/Abgabe

Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Hinweise zu den Formalia finden Sie in der Prüfungsordnung, in der Studienordnung, im Beipackzettel und in der Versicherung. Bitte beachten Sie auch ggf. weitere prüfer- bzw. fachspezifische Vorgaben.

Nach § 12 Abs. 5 ist die Hausarbeit in einfacher Ausfertigung postalisch beim Prüfungsamt abzugeben. Die Einhaltung der für die Hausarbeit festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen (Bitte beachten Sie, dass die Entwertung von Internetmarken und dem sog. Porto-Code nicht durch einen Poststempel erfolgt. Wenn der Poststempel fehlt, kann nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken und dem sog. Porto-Code nicht geeignet.). Bei postalischer Abgabe ist zusätzlich zur Plagiatsprüfung auch die Zusendung als elektronisch auslesbare Datei (ohne jeglichen Passwortschutz) erforderlich (über z.B. die Lernplattform moodle oder per E-Mail). 

Abweichend von § 12 Abs. 5 der Prüfungsordnung müssen die Hausarbeiten gemäß § 12 Abs. 6 der Prüfungsordnung ausschließlich oder können wahlweise elektronisch über das Online-Übungssystem abgegeben werden, wenn dies von den Prüferinnen oder Prüfern für ein Modul festgelegt wird. Im Studienportal finden Sie diese Modulinformation auf der jeweiligen Modulseite.

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
M.A. Politikwissenschaft
58084 Hagen

Gutachten

Das Gutachten der Prüferin bzw. des Prüfers zu Ihrer Hausarbeit erhalten Sie zusammen mit Ihrem Notenbescheid per Post.

Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Hausarbeit wird i.d.R spätestens acht Wochen nach dem Eingang der Hausarbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt: ma-powi.pa@fernuni-hagen.de

Fakultät KSW | 03.07.2023