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Fragen und Antworten zum M.A. Politikwissenschaft – Regieren und Partizipation (ehem. Governance) und zum M.A. Governance (F.A.Q.s)

 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für den M.A. Governance?

Die Einschreibvoraussetzungen finden Sie hier sowie in der aktuell gültigen Prüfungsordnung für M.A.-Studiengänge der Fakultät KSW der FernUniversität.

Muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?

An der FernUniversität werden nur deutschsprachige Studiengänge angeboten. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen bei der Einschreibung einen anerkannten Nachweis der Deutschkenntnisse vorlegen. Die FernUniversität bietet keine studienvorbereitenden Sprachkurse und Sprachprüfungen an.

Einen Deutschtest können Sie im Ausland z.B. an einem Goethe-Institut absolvieren. Ein Verzeichnis der an der FernUniversität anerkannten Sprachnachweise listet das Studentische Auslandsamt.

Können an einer Hochschule erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt werden?

An einer anderen Hochschule erbrachte Leistungen können anerkennt werden, sofern die erlernten Kompetenzen äquivalent zu denen eines der Module des Studienganges ist und die Umfänge der Studien- und Prüfungsleistungen vergleichbar sind. Es ist möglich, an einer Hochschule erbrachte (und geprüfte) Einzelleistungen für die Anerkennung eines Moduls zu kombinieren.

Gleichzeitig gilt: Es können für den M.A.-Studiengang keine Leistungen anerkannt werden, die in einem B.A.-Studiengang erbracht wurden.

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Können in Magister- oder Diplomstudiengängen erbrachte Leistungen anerkannt werden?

Ja, prinzipiell ist das möglich. Da sich die Studienstruktur der Bachelor-/Master-Studiengänge allerdings sehr von derjenigen der alten Diplom-/Magister-/Lehramtsstudiengänge unterscheidet, ist es oft schwierig, sinnvolle Kombinationen Ihrer Leistungen für Module des Studienganges zu finden. Bitte beachten Sie zudem, dass innerhalb des Masterstudiengangs nur Leistungen aus dem Hauptstudium anerkannt werden können.

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen für Anerkennungen im M.A.-Studiengang Governance finden Sie im Studienportal.

Kann ich mir Veranstaltungen meiner früheren Hochschulen als Präsenzseminare anerkennen lassen?

Das ist leider grundsätzlich nicht möglich. Präsenzseminare sind Teil der Lehre dienen neben der Erörterung und Sicherung der wissenschaftlichen Inhalte vor allem der Vermittlung von Kompetenzen,  Qualifikationen und Umgangsformen, die für Wissenschaft als öffentliche Praxis unumgänglich sind. Diese Leistungen sind daher innerhalb der von den jeweiligen Lehrgebieten angebotenen Präsenzveranstaltungen zu absolvieren.

Was ist Moodle?

Moodle (Modular Object-Oriented Dynamic Learning Environment) ist die in nahezu allen Modulen und Kursen eingesetzte Lernplattform der FernUniversität in Hagen. Moodle unterstützt durch seine vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten die Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Lernenden. Mehr Informationen zu Moodle finden Sie hier.

Bei Fragen zum Moodle-Zugang in den Studiengängen der Fakultät KSW wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kff. Yvonne Bonk.

Wie viele Module muss ich in welcher Reihenfolge belegen?

Die Studienstruktur „Politikwissenschaft – Regieren und Partizipation (ehem. Governance)“ gliedert sich in zwei Phasen: In der Basisphase müssen die Module MB1 und MB2  absolviert werden. Prüfungen in der Vertiefungs- und Forschungsphase dürfen erst dann abgelegt werden, wenn die beiden Module MB1 und MB2 erfolgreich abgeschlossen wurden. In der Vertiefungs- und Forschungsphase müssen fünf Module bearbeitet werden. Insgesamt müssen im Studium also sieben Module sowie die M.A.-Abschlussarbeit absolviert werden.

Die Studienstruktur „Governance“ gliedert sich in zwei Phasen: In der Grundlagenphase muss das Modul 1.1 sowie drei der übrigen vier Module dieser Phase (1.2, 1.3, 1.4 und 1.5) absolviert werden. Prüfungen in der Vertiefungs- und Forschungsphase (also auch die Master-Abschlussarbeit) dürfen ab WS 2015/16 erst dann abgelegt werden, wenn Modul 1.1 sowie mindestens zwei weitere Module der Grundlagenphase erfolgreich abgeschlossen wurden. In der Vertiefungs- und Forschungsphase müssen drei der vier angebotenen Module (Stand WS 2017/18) bearbeitet werden. Insgesamt müssen im Studium also sieben Module sowie die M.A.-Abschlussarbeit absolviert werden.  

Eine Übersicht über die Module und den Studienverlauf finden Sie hier.

Kann ich während des Studiums zwischen Teilzeit- und Vollzeit wechseln?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können innerhalb jeder Rückmeldephase Ihren Status wechseln.

Wer gibt mir Auskunft über mein Studienkonto?

Über Ihr Studienkonto kann Sie das Studierendensekretariat informieren.

Wie hoch sind die Kosten für das Studium?

Sämtliche Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie auf den allgemeinen Informationsseiten der FernUniversität.

Muss ich Präsenzveranstaltungen besuchen?

Auch wenn Sie an einer FernUniversität studieren, sind Präsenzveranstaltungen (entweder an der Universität in Hagen oder an den Campusstandorten) ein Teil Ihres Studiums. Zu einzelnen Modulen werden neben Präsenz- auch Online-Seminare angeboten. In den Präsenz- und Online-Seminaren werden z.B. Studieninhalte mit den Dozierenden sowie anderen Studierenden erarbeitet und diskutiert. In der Studienstruktur des M.A. Governance ist der Besuch von einem Präsenz- oder Online-Seminar im Studienverlauf verpflichtend. Es wird empfohlen, bereits in der Basisphase an einem Seminar teilzunehmen. In der Studienstruktur des M.A. Politikwissenschaft – Regieren und Partizipation ist der Besuch von zwei Präsenz- oder Online-Seminaren im Studienverlauf verpflichtend.

Ich habe die gedruckten Kurse nicht erhalten. Was ist zu tun?

Erste Anlaufstelle für Rückfragen zum Versand des Studienmaterials ist die Versandhotline.

E-Mail: reklamation.vertrieb@fernuni-hagen.de
Telefon: +49 2331 987-2077
Fax: +49 2331 987-2189

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Was muss ich bei der An- und Abmeldung von Prüfungen beachten?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie alle Kurse eines Moduls belegt haben, da Sie sich andernfalls nicht für die Modulprüfungen anmelden können.

Zudem müssen Sie auf die Prüfungsanmeldezeiträume achten: 15.04. bis 15.06. für das Sommersemester sowie 15.10. bis 15.12. für das Wintersemester. Sie können sich ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume anmelden!

Sofern Sie sich entschließen, eine bereits angemeldete Prüfung nicht ablegen zu können oder nicht ablegen wollen, müssen Sie die Prüfung abmelden. Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“, wenn die Abmeldung nicht fristgemäß erfolgt bzw. eine Arbeit nicht fristgerecht abgegeben wird! Die Zeiträume für die Abmeldung variieren (u.a. abhängig von der gewählten Prüfungsform), erstrecken sich i.d.R. jedoch über den Anmeldezeitraum hinaus. Bedenken Sie jedoch, dass je nach Zeitpunkt Gebühren für die Abmeldung anfallen können.

Die An- und Abmeldung zu allen studienbegleitenden Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal. 

Bei der Abmeldung einer mündlichen Prüfung informieren Sie bitte unbedingt zusätzlich auch das jeweilige Lehrgebiet, bzw. die Prüferin oder den Prüfer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

Darf ich eine Haus-/Abschlussarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?

Eine Haus- oder Abschlussarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt einzureichen. Die Einhaltung der festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen. Bei Internetmarken sind Entgelt, Erstellungsmonat und -jahr aufgedruckt. Die Entwertung von Internetmarken erfolgt nicht durch einen Poststempel. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.

Was muss ich bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit beachten?

Das Vorgehen zur Anmeldung der M.A.-Abschlussarbeit wird hier beschrieben. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an das Prüfungsamt (ma-powi.pa@fernuni-hagen.de) wenden.

 

 

 

 

Fakultät KSW | 22.09.2023