Fragen zu Einsendearbeiten

1. Wie viele Einsendearbeiten müssen für eine Klausurteilnahme bestanden werden?

Die Klausurteilnahmeberechtigung erlangen Sie in der Regel durch das Bestehen von einer der zwei Einsendearbeiten. Angaben für das jeweilige Modul finden Sie in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1.

Studien- und Prüfungsinformationen

2. Wann muss die Einsendearbeit abgegeben werden?

Die Abgabetermine der Einsendearbeiten finden Sie auf der Webseite der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Webseite der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

3. Korrektur der Einsendearbeiten

Die Korrektur wird vom Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft organisiert und von externen Korrektoren vorgenommen. Beachten Sie daher bitte die entsprechenden Hinweise des Prüfungsamtes. Organisatorische Fragen sind daher an das Prüfungsamt zu stellen. Ansprechpartner für Einsende- und Selbstkontrollarbeiten ist Frau Steffi Fischer.

Das Prüfungsamt

4. Ich habe eine Einsendearbeit bestanden, kann aber die Klausur in diesem Semester nicht mitschreiben. Muss ich erneut eine Einsendearbeit bestehen, um an der Klausur teilnehmen zu dürfen?

Nein. Eine einmal erlangte Klausurteilnahmeberechtigung gilt über das Semester bzw. Studienjahr hinaus zeitlich unbegrenzt als erfüllte Voraussetzung für die Klausuranmeldung, auch wenn das Modulmaterial zwischenzeitlich überarbeitet wurde.