Kolloquium

Thema:
Warum Hansestädte Verbote aussprachen, vor königlichen Gerichten zu klagen und Hansekaufleute trotzdem vor ihnen klagten. Kohärenz, Rechtspluralismus und Justiznutzung
Referent/-in:
Philipp Höhn, Halle
Adresse:
Digital über ZOOM
Anmeldung bitte per Mail an karin.gockel@fernuni-hagen.de
Termin:
01.02.2022, 18:15 Uhr

Seit der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts sprachen Hansetage regelmäßig Verbote für Hanseangehörige aus, vor auswärtigen Gerichten, etwa der Gerichtsbarkeit des römisch-deutschen Königs, zu klagen. Trotzdem finden sich aus dieser Zeit zahlreiche Klagen vor der königlichen Gerichtsbarkeit, ohne dass dies zu Sanktionen gegen die Hansen, die vor ihnen klagten, geführt hätte. Der Vortrag versucht, diesen Widerspruch zu verstehen und über Phänomene des Rechtspluralismus hinter die Homogenisierungserzählungen zur Hanse zu blicken. Zugleich möchte er zeigen, welche Perspektiven die Analyse von Praktiken des Konfliktaustrags und der Justiznutzung zur Erforschung politischer Kohäsion im Norden des Reiches leisten können.

Karin Gockel | 08.04.2024