Kolloquium

Thema:
Debatten um die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1990.
Referent/-in:
Dr. Yvonne Hötzel
Adresse:
RAUMÄNDERUNG! FernUniversität Hagen Universitätsstraße 11 (TGZ), 3. OG, Raum C 13
Termin:
02.10.2012, 18:15 Uhr

Mit Artikel 102 des Grundgesetzes fand nach fast 100 Jahren abolitionistischer Reformbestrebungen die Zulassung der Todesstrafe ihr verfassungsrechtliches Ende. Was waren die Gründe für die überraschende Entscheidung des damaligen Gesetzgebers, entgegen der zu jener Zeit vorherrschenden Volksstimmung zugunsten der Todesstrafe, die höchste Strafe abzuschaffen. Dargestellt wird die Entwicklung der parlamentarischen Debatten und der öffentlichen Meinungsbildung in der Zeit von 1949 bis 1990 zur Frage der erneuten Anwendung der Todesstrafe. Denn trotz der eindeutigen Regelung des Artikels 102, die nur mit einer verfassungsändernden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat beseitigt werden kann, wurde die Regelung seit Beginn der 50er Jahre bis hinein in die 70er Jahre immer wieder durch Politik, Presse und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Erst in den späten 70er Jahren stellte sich eine stabile Mehrheit gegen die erneute Einführung der Todesstrafe ein.

08.04.2024