Promotionsprojekt

Schmidt-Schmeling, Sabine: "Der Frankfurter Rat und seine Territorial- und Umlandpolitik in den Dörfern im Umland im späten Mittelalter"

Projektleitung:
Prof. Dr. Felicitas Schmieder
Mitarbeitende:
Sabine Schmidt-Schmeling
Status:
laufend
Der Frankfurter Rat und seine Territorialpolitik in den Dörfern des Umlandes im späten Mittelalter

Die alte These, die Bernd Schneidmüller1 vor fast einem halben Jahrhundert aufstellte, dass die umfängliche Territorialisierung der Stadt Frankfurt an dem hauptsächlichen Interesse der Frankfurter am Handel gescheitert sei, ist nicht plausibel zu belegen. Andere Handels- und Reichstädte von Bedeutung wie z.B. Augsburg oder Nürnberg besaßen ein großes, geschlossenes Territorium im Um- und Hinterland ihrer Städte. Eine noch ältere, auf das 19. Jahrhundert zurückgehende Sichtweise sah den Mangel an einem zusammenhängenden Territorium in dem Schwinden der Reichsmacht des römisch-deutschen Kaisers und eine staatliche Schwäche, die nicht in der Lage war die Gebiete vor der Willkür einer erstarkenden Landesherrschaft zu schützen. So sei die Gerichtsmacht des Königs durch die Gewährung immer neuer Privilegien an die jeweiligen Landesherren ausgehöhlt worden. Diese Sicht der Dinge ignoriert die Tatsache, dass kein einheitliches „Staatsgebilde“ existierte und die rechtlichen Bedingungen von Landstrich zu Landstrich unterschiedlich waren. Die Bildung eines Territoriums ist ein Endprodukt vieler königlicher Privilegien2 und führte zu einem staatsähnlichen Gebilde und nicht zu dessen Schwächung. Wie kann man die Stadt Frankfurt in dieser Entwicklung sehen? Auf den ersten Blick lässt sich nicht gänzlich leugnen, dass Frankfurt in dieser Hinsicht nicht konstant erscheint und der dauerhafte Besitz von umliegenden Dörfern, die unter Frankfurter Herrschaft am Anfang des 16. Jahrhunderts standen, mager war. So lautet eine andere These aus dem Jahr 1993 von Hans-Jürgen Becker in seinem Aufsatz: „Das Gericht Bornheimer Berg“, dass die Hanauer ihre Herrschaft nur deshalb so konstant ausdehnen konnten, weil Frankfurt sich zu lange auf ihren angestammten Reichsrechten an der Grafschaft ausgeruht hätte.3 Neuere Thesen zur Umlandpolitik Frankfurts im 14. und 15. Jahrhundert gibt es nicht. So stelle ich die These auf, dass Frankfurt durchaus versuchte eine stringente Territorialisierung anzustreben. Die Anfänge ihrer Bemühungen konnten erst beginnen, als Frankfurt als Stadtgemeinde sich innerhalb seiner Stadtmauern konsolidiert hatte, nicht vor Ende des 14. Jahrhunderts.

1 Bernd Schneidmüller, Städtische Territorialpolitik und spätmittelalterliche Feudalgesellschaft am Beispiel von Frankfurt am Main, S. 117, „… Das bescheidene Landgebiet der ansonsten so mächtigen Wahlstadt des römischen Königs liegt zum großen Teil an der selbst auferlegten Beschränkung einer durch Handelsinteressen motivierten Führungsschicht, ist aber auch auf Grund der politischen Konstellationen im Rhein- Main- Gebiet nur allzu verständlich.“ Schneidmüller bescheinigt die Machtkonstellationen, doch ist es nicht einleuchtend, warum Handelsinteressen die Frankfurter an einem zusammenhängenden Gebiet gehindert hätten, das Gegenteil dürfte doch eher zutreffen, schaffte das doch Sicherheit für reisende Kaufleute.
2 Peter Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren, S. 95.
3 Hans-Jürgen Becker, Das Gericht Bornheimer Berg, S. 9, „…Hanau war politisch zielstrebiger und letztlich auch erfolgreicher“.

Sabine Schmidt-Schmeling

Christiane Eilers | 13.10.2025