„Der Mann muss seinem Herrn widerstehen, wenn dieser Unrecht tut“ – Widerstandsrecht oder Widerstandspflicht in Geschichte und Gegenwart

Thema:
„Der Mann muss seinem Herrn widerstehen, wenn dieser Unrecht tut“ – Widerstandsrecht oder Widerstandspflicht in Geschichte und Gegenwart
Veranstaltungstyp:
Präsenzveranstaltung/ Coop mit dem Lehrstuhl für Strafrecht und Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
Semester:
Wintersemester 2026/27
Zielgruppe:
BA KuWi: Modul 25203/G3; MA GeEu: Modul 26202/II; Modul 26205/V; Modul 26206/VI;
Ort:
Frankfurt
Adresse:
Campus Frankfurt/Main
Walther-von-Cronberg-Platz 16
60594 Frankfurt-Süd

Termin:
11.12.2026 bis
12.12.2026
Zeitraum:
Wird noch bekannt gegeben
Leitung:
Prof. Dr. Felicitas Schmieder
Prof. Dr. Stephan Stübinger
Anmeldefrist:
01.09.2026 - 01.11.2026 Achtung: Teilnahmebegrenzung
Anmeldung:
Online-Anmeldung unten nach Freischaltung möglich
Auskunft erteilt:
Christiane Eilers B.A., Sekretariat Schmieder
E-Mail: sekretariat.schmieder
Telefon: +49 2331 987-4752
Hinweis:
Veranstaltung wird als Seminar im Sinne der Studienordnung anerkannt. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

„Der Mann muss seinem Herrn widerstehen, wenn dieser Unrecht tut“ – Widerstandsrecht oder Widerstandspflicht in Geschichte und Gegenwart

Zwischen dem Sachsenspiegel (13. Jh.), dem der Titel dieser Veranstaltung entnommen ist, und Art. 20 Abs. 4 GG (24. 6. 1968) liegt eine lange Geschichte des Ringens um die Frage, ob überhaupt und wenn ja, unter welchem Umständen, Widerstand gegen eine Obrigkeit erlaubt sein konnte – nicht zuletzt, weil nicht nur im 13., sondern auch im 20. Jh. zugleich die Verpflichtung zum Widerstand auf die eine oder andere Art in diesen Sätzen mitschwingt. Während heutzutage der Schutz der Verfassung einen relativ klaren Rahmen bietet, war das vor allem in der Vormoderne schwieriger – denn wer stellte wie fest, ob ein Unrecht seitens des immerhin mit der Gnade Gottes regierenden Herrn vorlag? War der Herr an dasselbe Recht gebunden wie seine Mannen oder gar Untertanen, oder war er lege absolutus – vom Recht gelöst (daher der Begriff Absolutismus)? Und selbst wenn er das war: Seit der Antike lebte in der Rechtstradition, die nach (Latein)Europa vermittelt wurde, die Idee der Legitimität eines Tyrannenmordes und damit des finalen Widerstandes gegen einen ungerechten Herrscher. Dennoch kennt das Römisch Kaiser-Recht kein Widerstandsrecht – doch das europäische Mittelalter und auch die Frühe Neuzeit waren trotz der Rezeption und immer intensiveren Aneignung dieses Rechts eben auch von anderen Rechtstraditionen (so der „germanischen“, die im Sachsenspiegel deutlich wird) geprägt. Das Seminar soll den verschiedenen Vorstellungen nachgehen, die im Laufe der Geschichte unter wechselnden politischen und sozialen Umständen auf die gerade wieder höchst aktuelle Frage einer Bürgerpflicht zum Verfassungsschutz einwirkten.

Lektüre zur Einführung:

Delgado, Mariano/ Leppin, Volker (Hg.), Die gute Regierung: Fürstenspiegel von der Antike bis zur Gegenwart, Fribourg 2019

Kellermann, Karina/ Plassmann, Alheydis/ Schwermann, Christian (Hg.), Criticising the Ruler in Pre-Modern Societies – Possibilities, Chances, and Methods. Kritik am Herrscher in vormodernen Gesellschaften – Möglichkeiten, Chancen, Methoden, Göttingen 2019

Kintzinger, Martin/ Rexroth, Frank/ Rogge, Jörg (Hg.), Gewalt und Widerstand in der politischen Kultur des späten Mittelalters, Ostfildern 2015 (Vorträge und Forschungen. Bd. 80)