„Der Mann muss seinem Herrn widerstehen, wenn dieser Unrecht tut“ – Widerstandsrecht oder Widerstandspflicht in Geschichte und Gegenwart
- Thema:
- „Der Mann muss seinem Herrn widerstehen, wenn dieser Unrecht tut“ – Widerstandsrecht oder Widerstandspflicht in Geschichte und Gegenwart
- Veranstaltungstyp:
- Präsenzveranstaltung/ Coop mit dem Lehrstuhl für Strafrecht und Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
- Semester:
- Wintersemester 2026/27
- Zielgruppe:
-
BA KuWi:
Modul 25203/G3;
MA GeEu:
Modul 26202/II;
Modul 26205/V;
Modul 26206/VI;
- Ort:
- Frankfurt
- Adresse:
-
Campus Frankfurt/Main
Walther-von-Cronberg-Platz 16
60594 Frankfurt-Süd
- Termin:
- 11.12.2026
bis
12.12.2026 - Zeitraum:
- Wird noch bekannt gegeben
- Leitung:
-
Prof. Dr. Felicitas Schmieder
Prof. Dr. Stephan Stübinger - Anmeldefrist:
- 01.09.2026 - 01.11.2026 Achtung: Teilnahmebegrenzung
- Anmeldung:
- Online-Anmeldung unten nach Freischaltung möglich
- Auskunft erteilt:
-
Christiane Eilers B.A., Sekretariat Schmieder
E-Mail: sekretariat.schmieder
Telefon: +49 2331 987-4752 - Hinweis:
- Veranstaltung wird als Seminar im Sinne der Studienordnung anerkannt. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
„Der Mann muss seinem Herrn widerstehen, wenn dieser Unrecht tut“ – Widerstandsrecht oder Widerstandspflicht in Geschichte und Gegenwart
Zwischen dem Sachsenspiegel (13. Jh.), dem der Titel dieser Veranstaltung entnommen ist, und Art. 20 Abs. 4 GG (24. 6. 1968) liegt eine lange Geschichte des Ringens um die Frage, ob überhaupt und wenn ja, unter welchem Umständen, Widerstand gegen eine Obrigkeit erlaubt sein konnte – nicht zuletzt, weil nicht nur im 13., sondern auch im 20. Jh. zugleich die Verpflichtung zum Widerstand auf die eine oder andere Art in diesen Sätzen mitschwingt. Während heutzutage der Schutz der Verfassung einen relativ klaren Rahmen bietet, war das vor allem in der Vormoderne schwieriger – denn wer stellte wie fest, ob ein Unrecht seitens des immerhin mit der Gnade Gottes regierenden Herrn vorlag? War der Herr an dasselbe Recht gebunden wie seine Mannen oder gar Untertanen, oder war er lege absolutus – vom Recht gelöst (daher der Begriff Absolutismus)? Und selbst wenn er das war: Seit der Antike lebte in der Rechtstradition, die nach (Latein)Europa vermittelt wurde, die Idee der Legitimität eines Tyrannenmordes und damit des finalen Widerstandes gegen einen ungerechten Herrscher. Dennoch kennt das Römisch Kaiser-Recht kein Widerstandsrecht – doch das europäische Mittelalter und auch die Frühe Neuzeit waren trotz der Rezeption und immer intensiveren Aneignung dieses Rechts eben auch von anderen Rechtstraditionen (so der „germanischen“, die im Sachsenspiegel deutlich wird) geprägt. Das Seminar soll den verschiedenen Vorstellungen nachgehen, die im Laufe der Geschichte unter wechselnden politischen und sozialen Umständen auf die gerade wieder höchst aktuelle Frage einer Bürgerpflicht zum Verfassungsschutz einwirkten.
Lektüre zur Einführung:
Delgado, Mariano/ Leppin, Volker (Hg.), Die gute Regierung: Fürstenspiegel von der Antike bis zur Gegenwart, Fribourg 2019
Kellermann, Karina/ Plassmann, Alheydis/ Schwermann, Christian (Hg.), Criticising the Ruler in Pre-Modern Societies – Possibilities, Chances, and Methods. Kritik am Herrscher in vormodernen Gesellschaften – Möglichkeiten, Chancen, Methoden, Göttingen 2019
Kintzinger, Martin/ Rexroth, Frank/ Rogge, Jörg (Hg.), Gewalt und Widerstand in der politischen Kultur des späten Mittelalters, Ostfildern 2015 (Vorträge und Forschungen. Bd. 80)