Zulassung

Die Anmeldung für diesen Studiengang erfolgt ausschließlich über die Patentanwaltskammer.

Zum Studium durch die Kammer zugelassen werden können:

  1. Patentanwältinnen und Patentanwälte, die nach § 29 Abs. 2 der Patentanwaltsordnung in die Liste der Patentanwälte beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind,
  2. Patentanwaltskandidaten/innen, die das Weiterbildungsstudium "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" der FernUniversität Hagen erfolgreich bestanden haben,
  3. European Patent Attorneys, die nach Artikel 134 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens in die beim Europäischen Patentamt geführte Liste eingetragen sind,
  4. Angehörige von Patentanwaltsberufen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Staaten, die gemäß § 154a der Patentanwaltsordnung berechtigt sind, sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung niederzulassen.

Die Anmeldefrist für das Wintersemester 2026/2027 ist der 31. August 2026! Bitte melden Sie sich bei Interesse möglichst frühzeitig bei der Patentanwaltskammer.

Zulassungsantrag (PDF 727 KB)

Erläuterungen zum Zulassungsantrag (PDF 149 KB)

Weitere Auskünfte

Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München

E-Mail: dpak@patentanwalt.de

Telefon: +49 89 2422 78 32
Telefax: +49 89 2422 7824

Der Studienbeginn ist der 1. Oktober jeden Jahres.

Kurt-Haertel-Institut | 22.04.2026