Masterstudiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz

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  • Zweijähriges Fernstudium an der FernUni (Hagen II)

  • International einzigartige Qualifikation

  • Patentanwalt + Master of Laws (LL.M.)

Einführung

Mit zunehmender Globalisierung steigen die Anforderungen an Patentanwälte im Hinblick auf grenzüberschreitendes Denken und Handeln beim Schutz von Erfindungen, Marken und Mustern. Das zweijährige Fernstudium mit dem Abschluss „Master of Laws“ (LL.M.) verschafft Patentanwälten das erforderliche Rüstzeug für die Beratung und Vertretung in den wichtigsten europäischen Rechtssystemen und vermittelt fundierte Kenntnisse im europäischen Recht.

Das Fernstudium macht es möglich, neben dem Beruf in vier Semestern an einer Universität einen juristischen Studienabschluss zu erwerben, den „Master of Laws“.

So können vorhandene Rechtskenntnisse vertieft bzw. ausgebaut und die Verzahnung von Technik und Recht – auch in der Außenwirkung – intensiviert werden.

Die FernUniversität in Hagen baut damit auf den Erfahrungen auf, die sie seit 1993 mit dem Studium des Allgemeinen Rechts für Patentanwältinnen und Patentanwälte, auch als „Hagen I“ bekannt, gewonnen hat.

Seit dem Start im Oktober 2003 haben 261 Patentanwältinnen und Patentanwälte dieses Studium erfolgreich abgeschlossen und profitieren im Rahmen ihrer praktischen Tätigkeit von den vermittelten Inhalten und dem Renommee des LL.M.

Den organisatorischen Rahmen bildet das 1998 zusammen mit der Patentanwaltskammer gegründete Kurt-Haertel-Institut. Studienleiter ist Professor Dr. Sebastian Kubis, LL.M. (Illinois), seit 2006 Inhaber des W.P. Radt Stiftungslehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz. Internationales Privat- und Zivilprozessrecht. Geschäftsführender Direktor ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Hofmeister.

Das Studienangebot wendet sich nicht nur an Patentanwältinnen und Patentanwälte, sondern auch an die vor dem Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (European Patent Attorneys) und die Patentanwälte der Mitgliedsstaaten der EU. Vor dem künftigen Einheitlichen Patentgericht werden nach Art. 48 des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht jene Patentanwältinnen und Patentanwälte, die European Patent Attorneys sind und eine zusätzliche juristische Qualifikation haben, vertretungsbefugt sein.

Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiengangs Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz weist diese juristische Qualifikation aus.

Das Fernstudium umfasst die Bearbeitung der von der FernUniversität zur Verfügung gestellten Manuskripte, die Lösung der zugehörigen Einsendearbeiten, mehrere Präsenzphasen und eine Masterarbeit.

Module

  1. Semester: Einführung in die Rechtsvergleichung, das Internationale Privatrecht und das Europäische Verfassungsrecht.
    Modul 55547
  2. Semester: Der Patentverletzungs- und Nichtigkeitsprozess in Deutschland, England und in Frankreich.
  3. Semester: Das Verfahrensrecht nach dem Europäischen Patentübereinkommen, nach der Unionsmarken- und der Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Verordnung sowie das materielle Geschmacksmusterrecht; ferner das Europäische und Internationale Zivilprozessrecht.
    Modul 55304
  4. Semester: Die Masterprüfung.

Autorinnen und Autoren

Die Skripte stammen von namhaften Autoren:

  • Prof. Dr. Martuschke, FU Hagen
  • Prof. Dr. Prinz von Sachsen-Gessaphe, FU Hagen
  • Prof. Dr. Andreas Haratsch, FU Hagen
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus Bacher
  • Richter am Bundesgerichtshof a. D. Alfred Keukenshrijver
  • Chartered Patent Agent Alan Johnson, London
  • Patentanwalt Dipl. Ing., dipl. DEIPI Johannes Lang, München
  • Patentanwalt Ingénieur diplôme E.H.I.C.S. Christof Vièl, Saarbrücken
  • Rechtsanwalt Dr. Alexander von Mühlendahl, LL.M., Vizepräsident des HABM a. D.
  • Detlef Schennen, EUIPO
  • Prof. Dr. Jens Adolphsen, Universität Gießen
  • Dr. Martin Schlötelburg, EUIPO

Download Unterlagen

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Übersicht der Unterlagen:

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Stimmen von Absolventinnen und Absolventen:

„Der Studiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz sensibilisiert in sehr praxisnaher Weise für die oft komplexen Zusammenhänge im europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Insbesondere die vermittelten fundierten Kenntnisse in Rechtsvergleichung und Internationalem Privat- und Zivilprozessrecht sind dabei für die tägliche Arbeit von vielen Patentanwält:innen nahezu unverzichtbar. “
( Dr. Sebastian Hollenberg, LL.M. 2021)

„Ich kann den Studiengang jedem empfehlen, der in Patentverletzungs- und Nichtigkeitsprozessen mit Auslandsbezug tätig ist.“
(Alexander W. Wittmann, LL.M. 2021)

„Der Studiengang ist eine mehr als hervorragende Ergänzung für die IP-Praxis.“
(Jens Sebastian, LL.M. 2016)

„Der Studiengang erlaubt ein ‚Hinausblicken über den Tellerrand des deutschen Rechts‘.“
(Dr. Lorenz Walder-Hartmann, LL.M. 2015)

„Das Rüstzeug im Bereich IPR und IZPR wird in hervorragender Weise von renommierten Dozenten vermittelt. Besser geht es nicht – eine Weiterbildung allererster Güte.“
(Dr. Ing. Christian Wende, LL.M. 2014)

„Der Studiengang vermittelt umfassende Expertise auf dem Gebiet patentrechtlicher Streitigkeiten mit Auslandsbezug und kann sehr gut berufsbegleitend organisiert werden.“
(Dr. Andreas Blecha, LL.M. 2016)

„Ich profitiere täglich von den erlangten Kenntnissen und empfehle den Studiengang jedem Patentanwalt/ jeder Patentanwältin.“
(Manuel Soria Parra, LL.M. 2016)

„Das breite Spektrum der Inhalte und die gute Aufbereitung des Stoffs haben mein Interesse und mich nach meinem ‚daytime job‘ zuverlässig wachgehalten. Die Masterarbeit erlebte ich als intellektuellen Jungbrunnen. Meine Entscheidung, das Studium zu absolvieren, war goldrichtig.“
(Nikolai F. Hartz, PhD. LL.M. 2015)

Kurt-Haertel-Institut | 17.10.2023