Bachelorarbeit - FAQ

Formalien

Wie erfolgt die Festlegung des Themas der Bachelorarbeit?

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Die Festlegung des Themas erfolgt in Absprache zwischen der/m Studierenden und der Lehrstuhlinhaberin. Es besteht die Möglichkeit, das Thema der Seminararbeit in der Bachelorarbeit fortzuführen. Grundsätzlich ist auch eine Modifikation des Themas oder auch die Wahl eines anderen Themas möglich, wenn sich das neue Thema dem Oberthema des Seminars zuordnen lässt. Die Möglichkeit einer freien Themenwahl besteht nicht. Das Thema der Bachelorarbeit wird durch das Prüfungsamt zugestellt.

Welchen Umfang darf die Bachelorarbeit haben?

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Die Bachelorarbeit darf einen Umfang von 100.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen zuzüglich Deckblatt, Gliederung, Inhalts- und Literaturverzeichnis haben.

Erfolgt eine weitere Beratung zu inhaltlichen Fragen?

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Die inhaltliche Betreuung erfolgt durch Frau Prof. Tillmanns. Die/der Studierende hat die Möglichkeit, einen Gliederungsentwurf einzureichen, der grob auf Schlüssigkeit kontrolliert wird. Weitere inhaltliche Betreuung erfolgt grundsätzlich nicht. Die Bachelorarbeit ist kein „Forschungsprojekt“, das die/der Studierende mit dem Lehrstuhl verwirklicht, sondern eine Prüfungsleistung im Rahmen des Studiums. Wie jede andere Prüfungsleistung im juristischen Studium kommt es auf das eigenständige Erarbeiten der „Lösung“ an.

Erfolgt eine weitere Beratung zu formalen Fragen?

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Fragen zu den formalen Anforderungen (z.B. Zitierweise, Anfertigung des Literaturverzeichnisses) können jederzeit gestellt werden. Zuvor sollten allerdings die Hinweise konsultiert werden, die die/der Studierende im Rahmen des Bachelorseminars erhält.

Wo und wie ist die fertiggestellte Bachelorarbeit einzureichen?

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Maßgeblich hierfür ist stets der individuelle Bescheid durch das Prüfungsamt.

Wann ist Bearbeitungsbeginn?

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Da die Festlegung des Themas der Bachelorarbeit in der Regel im Rahmen der Seminarveranstaltung erfolgt, wird unmittelbar im Anschluss an die Seminarveranstaltung das Thema dem Prüfungsamt übermittelt. Dieses stellt daraufhin das Thema zu. Damit beginnt die Bearbeitungsfrist in der Regel wenige Tage nach Ablauf der Seminarveranstaltung. Ein etwas späterer Bearbeitungsbeginn kann sich ergeben, wenn das Thema der Seminararbeit in der Bachelorarbeit nicht oder nur modifiziert fortgeführt wird. Eine "flexible" Festlegung des Bearbeitungsbeginns ist ausgeschlossen.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit?

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Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen nach Themenvergabe.

Besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung meiner Arbeit?

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Eine Veröffentlichung der Arbeit bei sehr guter Leistung ist in Absprache mit Frau Professorin Tillmanns möglich.

Lehrstuhl Arbeitsrecht | 08.04.2024