Aktuelles

Reform des „Masterstudiengangs Wirtschaftswissenschaft“ abgeschlossen

[26.05.2025]

Zum Wintersemester 2025/26 findet die Umstrukturierung des Masterstudiengangs nunmehr durch gezielte Änderungen ihren Abschluss.


Die Fakultät reformierte in den vergangenen Semestern schrittweise ihren „Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft“. So können Studierende bereits seit dem Sommersemester 2024 neben der bewährten generalistischen „Allgemeinen Ausrichtung“ auch eine von fünf zeitgemäßen Studienrichtungen wählen. Durch spezielle Modulkombinationen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich wurden die seither stark nachgefragten Studienrichtungen „Digitalisierungsmanagement“, „Finanzwirtschaft und Bewertung“, Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung“, „Risikomanagement“ sowie „Unternehmenssteuerung“ neu etabliert.

Zum Wintersemester 2025/26 findet die Umstrukturierung des Masterstudiengangs nunmehr durch folgende Änderungen ihren Abschluss:

  • Das neuverfasste Modul 32811 „Finanzwissenschaft“ von Herrn Prof. Eichner wird neben den Modulen 32741 „Vertiefung der Wirtschaftsmathematik und Statistik“ und 32781 „Rechnungslegung“ Pflichtmodul in der „Allgemeinen Ausrichtung“. Alle drei Pflichtmodule sind nunmehr obligatorisch zu absolvieren.
  • Das Modul 32291 „Socio-Technical Information Systems Design” von Frau Prof. Krönung wird neues Pflichtmodul in der Studienrichtung „Digitalisierungsmanagement“ und tritt neben die Module 32711 „Business Intelligence“ und 32901 „Digital Entrepreneurship“.
  • Schließlich wird das neuverfasste Modul 32271 „Finanzwirtschaftliches Risikomanagement“ von Herrn Prof. Baule neben den etablierten Modulen „32851 „Risikomanagement in Supply Chains“ und 32741 „Vertiefung der Wirtschaftsmathematik und Statistik“ Pflichtmodul in der Studienrichtung „Risikomanagement“.

Alle neuen Pflichtmodule sind inhaltlich auf die jeweilige Studienrichtung abgestimmt und schärfen deren Profil weiter. Sie können übrigens auch von Studierenden der jeweils anderen Studienrichtungen absolviert werden – dort dann allerdings als Wahlpflichtmodule.

Bereits eingeschriebene Studierende genießen selbstverständlich Vertrauensschutz: Wenn der Studiengang bereits vor dem Wintersemester 2025/26 aufgenommen wurde, kann er auch mit den bisherigen Pflichtmodulen und mithin nach den Regularien der alten Prüfungsordnung abgeschlossen werden. Es kann aber alternativ auch das neue Pflichtcurriculum studiert werden. Eine Vermengung von alten und neuen Regularien ist jedoch ausgeschlossen.

Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben, lassen Sie sich gerne von » uns beraten lassen.

Redaktion | 27.05.2025