Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Collage: Jakob Studner, FernUniversität

Das Studienangebot

Wichtige Informationen zu Ihrem Studium

  • Von der Entscheidung für ein Studium, über die Einschreibung und den Studienstart sowie während des gesamten Studienverlaufs bis hin zur Zeugnisausstellung sind wir gerne mit einem breit angelegten Angebot beratend, betreuend und begleitend für Sie da.

    Für jeden Teilaspekt Ihres Studium haben wir das entsprechende Angebot. Schauen Sie sich gerne um und nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf.

    Zu allen Beratungsangeboten

  • Bilden Sie auch im Fernstudium Lerngruppen und steigern Sie durch den Austausch mit Kommilitoninnen und Kommilitonen Ihren Studienerfolg. Unsere Lerngruppen-App hilft dabei.

  • Für Ihre Semesterplanung haben wir die aus Sicht des Prüfungsamts wichtigsten Termine in einer Tabelle zusammengefasst. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Wintersemester

      Anmeldebeginn Anmeldeschluss
    Einsendearbeiten November bis Januar, siehe Abgabetermine
    Anmeldezeitraum A1
    (für mündliche Prüfungen P1 und Portfolioprüfungen P2)
    15. November 30. November
    Prüfungszeitraum P1
    (mündliche Prüfungen)
    Dezember, siehe Prüfungstermine
    Rückmeldezeitraum
    (für das Sommersemester)
    1. Dezember 31. Januar
    Anmeldezeitraum S
    (für Seminare des Sommersemesters)
    1. Januar 15. Januar
    Anmeldezeitraum A2
    (für Online- und Präsenzklausuren P2, mündliche Prüfungen P2 sowie Abschlussarbeiten des Sommersemesters)
    15. Februar 28./29. Februar
    Prüfungszeitraum P2
    (Online- und Präsenzklausuren, mündliche Prüfungen sowie Portfolioprüfungen)
    März, siehe Prüfungstermine

    Sommersemester

      Anmeldebeginn Anmeldeschluss
    Einsendearbeiten Mai bis Juli, siehe Abgabetermine
    Anmeldezeitraum A1
    (für mündliche Prüfungen P1 und Portfolioprüfungen P2)
    15. Mai 31. Mai
    Prüfungszeitraum P1
    (mündliche Prüfungen)
    Juni, siehe Prüfungstermine
    Rückmeldezeitraum
    (für das Wintersemester)
    1. Juni 31. Juli
    Anmeldezeitraum S
    (für Seminare des Wintersemesters)
    1. Juli 15. Juli
    Anmeldezeitraum A2
    (für Online- und Präsenzklausuren P2, mündliche Prüfungen P2 sowie Abschlussarbeiten des Wintersemesters)
    15. August 31. August
    Prüfungszeitraum P2
    (Online- und Präsenzklausuren, mündliche Prüfungen sowie Portfolioprüfungen)
    September, siehe Prüfungstermine
  • Bereits zum Beginn des Studiums möchten wir darauf hinweisen, dass Studierende, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leistungen erhalten oder später beantragen wollen, nach vier Vollzeitsemestern oder acht Teilzeitsemestern eine Bescheinigung beim Amt für Ausbildungsförderung vorlegen müssen, die bestätigt, dass die bis dahin üblichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat beschlossen, diese positive Bescheinigung auszustellen, wenn nach dem vierten Vollzeitsemester alle Leistungen, die bis zum Abschluss des dritten Vollzeitsemesters erbracht werden konnten, auch vorliegen. Damit sind sechs Module gemeint, zu denen die Klausuren erfolgreich bestanden sein müssen.

    Die Förderung durch das Ausbildungsamt erfolgt ohne Verzögerung, wenn die Bescheinigung nach § 48 BAföG bis zum Ende des vierten Fachsemesters dort vorliegt. Die Bescheinigung wird vom Prüfungsamt der Fakultät ausgestellt.

    Für den Fall, dass Sie erst nach dem vierten Fachsemester einen Teil der vorgenannten Module abschließen (mit den Klausuren im September oder März), kann die Bescheinigung selbstverständlich erst nach der Korrektur der Klausuren ausgestellt werden. Die Förderung wird dann für mindestens zwei Monate unterbrochen. Die Beträge werden aber bei Vorlage der Bescheinigung nachgezahlt.

    Auch wenn BAföG erstmals zu einem späteren Zeitpunkt beantragt wird, muss im Studium ein Leistungsstand wie bei Studierenden erreicht worden sein, die von Studienbeginn an BAföG bezogen haben. Teilzeitsemester werden als halbe Vollzeitsemester gerechnet. Zum Zeitpunkt des Antrages muss aber der Vollzeitstatus eingenommen sein.

    Weitere Auskünfte zum BAföG erteilt Ihnen das Studierendenwerk Dortmund.

    Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

 

Aktuelles zum Studium


[alle Meldungen zum Studium]
Redaktion | 06.10.2023