Modulabschlussprüfungen

Zu allen von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angebotenen Modulen werden je Studienjahr zwei Prüfungstermine angeboten:

  • am Ende des Wintersemesters im März und
  • am Ende des Sommersemesters im September.

Alle Prüfungen haben eine Dauer von zwei Stunden. Die Teilnahme an den Prüfungen ist ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!

 
  • Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme

    • Immatrikulation an der FernUniversität in dem Semester der geplanten Prüfungsteilnahme in dem entsprechenden Studiengang oder als Akademiestudierender.
    • Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein. Bei der Anmeldung zu Prüfungen ist kein Nachweis über die Efüllung der Teilnahmevoraussetzung bezüglich des Quorums an Einsendearbeiten zu führen. Der Nachweis, dass die Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme erfüllt war, ist erst bei der Zeugnisbeantragung zu erbringen. Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Ordnungsverstoß mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
    • Die für den Studiengang in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsversuche dürfen noch nicht ausgeschöpft sein.
    • Während eines Urlaubssemesters dürfen nur nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden.
    • Sie müssen zu den entsprechenden Prüfungen angemeldet sein.

    Zu einer Prüfungsklausur kann sich nicht mehr anmelden, wer

    • endgültig die Note „nicht ausreichend“ erhalten hat,
    • ein Modul im Bachelor-/Masterstudiengang bestanden hat,
    • ein Modul im Grundstudium des Diplomstudienganges bestanden hat oder
    • ein Prüfungsfach in der Abschlussprüfung bestanden hat und keinen Freiversuch nutzen kann.

    Wer auf Grund von Vorleistungen an einer anderen Hochschule eine Anrechnung erreicht hat, kann ebenfalls nicht mehr in den angerechneten Bereichen an der Prüfung teilnehmen.

  • Modulabschlussprüfungen, kurz Prüfungen, werden zu jedem in den Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft enthaltenen Modul angeboten. Die Modulabschlussprüfungen können vier Ausprägungsformen annehmen, die konkrete Prüfungsform legt der Prüfer zu Semesterbeginn im Modulhandbuch fest:

  • Zukünftig wird ein zweiter Prüfungszeitraum für mündliche Prüfungen angeboten. Des Weiteren werden die Anmeldezeiträume standardisiert. Aufgrund der Einführung eines weiteren Prüfungszeitraumes und insbesondere für die Anmeldung einer Portfolioprüfung sind die Anmeldezeiträume zwingend zu beachten.

    Prüfungszeiträume P1 und P2
    Im Prüfungszeitraum P1 werden mündliche Prüfungen angeboten. Im Prüfungszeitraum P2 werden Online- und Präsenzklausuren, mündliche Prüfungen sowie Portfolioprüfungen angeboten.

    • Der Prüfungszeitraum P1 befindet sich im
      Wintersemester im Dezember und im
      Sommersemester im Juni.
    • Der Prüfungszeitraum P2 befindet sich im
      Wintersemester im März und im
      Sommersemester im September.

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    Anmeldezeiträume A1 und A2
    ​​​​​​Im Anmeldezeitraum A1 erfolgt die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen des Prüfungszeitraums P1 und zu den Portfolioprüfungen des Prüfungszeitraums P2.

    • Der Anmeldezeitraum A1 erstreckt sich im
      Wintersemester vom 15. November bis 30. November und im
      Sommersemester vom 15. Mai bis 31. Mai.

    Im Anmeldezeitraum A2 erfolgt die Anmeldung zu den Online- und Präsenzklausuren und zu den mündlichen Prüfungen des Prüfungszeitraums P2.

    • Der Anmeldezeitraum A2 erstreckt sich im
      Wintersemester vom 15. Februar bis 28./29. Februar und im
      Sommersemester vom 15. August bis 31. August.

    Diese Anmeldezeiträume sind verbindlich.

  • Terminübersicht Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024.

  • Die Prüfungsanmeldung und der -rücktritt sind nur online über das Anmeldeportal WebRegIS möglich.

    Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es direkt online über das Internet oder per Telefon beim Helpdesk Zentrum für Digitalisierung und IT (ZDI) der FernUniversität anfordern.


    Teilnahmeberechtigung

    Bei der Anmeldung zu den Prüfungen ist kein Nachweis über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung bezüglich des Quorums an Einsendearbeiten zu führen. Der Nachweis, dass die Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme erfüllt war, ist erst bei der Zeugnisbeantragung zu erbringen. Eine unberechtigte Teilnahme an den Prüfungen wird als Täuschungsversuch mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.

    Anmeldung

    Die Anmeldung für alle Modulabschlussprüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erfolgt über WebRegIS, s.o.

    Die Anmeldezeiträume sind verbindlich. Verlängerungen, z. B. infolge beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Eine Teilnahme an den Prüfungen ohne Anmeldung ist nicht möglich! Das Ausbleiben der Anmeldebestätigung ist unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der Anmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden.

    Eine Teilnahme an den Prüfungen ist ohne fristgerechte und formal gültige Anmeldung nicht möglich!

    Teilnehmer, die im Rahmen einer Sonderfallregelung ihre Prüfungen ablegen möchten, unterliegen einem erweiterten Antrags- und Anmeldeverfahren, s. Sonderfallregelungen zur Wahl des Prüfungsortes.


    Rücktritt

    Wenn Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Prüfungstermin zurücktreten.

    Für die Prüfungsabmeldung loggen Sie sich erneut in WebRegIS ein. In Ihrer Anmeldeübersicht finden Sie am Ende der Zeile der jeweiligen Prüfung einen Button „Abmelden“. Nachdem Sie den Button angeklickt haben, gelangen Sie auf die dazugehörige Prüfungsanmeldung. Am Ende dieser Seite finden Sie den Button „Anmeldung stornieren“. Nach der Abmeldung erhalten Sie umgehend eine Abmeldebestätigung per E-Mail. Das Ausbleiben der Abmeldebestätigung ist unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt zu reklamieren. Der An- bzw. Abmeldestatus kann über die persönliche Anmeldeübersicht in WebRegIS kontrolliert werden.

    Prüfungsunfähigkeit

    Am Klausurtag selbst ist ein Rücktritt nur mit Vorlage der Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit möglich.Bitte verwenden Sie nur die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.

    Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (PDF 46 KB)

    Die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit senden Sie bitte im Original unver­züglich – spätestens eine Woche nach dem Prüfungstermin – unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung(en) an das Prüfungsamt (es gilt das Datum des Poststempels). Kopien, verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Eine E-Mail mit der Ankündi­gung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Frist­verlängerung.


    Sanktionen bei Nichtabmeldung

    Prüfungen, zu denen eine Anmeldung erfolgte, an denen aber – ohne den Rücktritt erklärt zu haben – nicht teilgenommen wurde, werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.​​


    Modulprüfungen anderer Fakultäten

    Für von der Fakultät für Mathematik und Informatik und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät betreute Module gelten andere Anmeldefristen bzw. -regularien. Bitte informieren Sie sich entsprechend auf deren Internetseiten:

  • Bei der Gestaltung von Modulabschlussprüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, individuell Rechnung getragen.

    Nachteils- bzw. Ausnahmeregelungen können in Anspruch genommen werden, wenn man
    chronisch krank oder schwerbehindert ist,
    langfristig inhaftiert ist,
    dauerhaft im nicht anrainenden Ausland lebt.

    Die Anmeldevoraussetzungen und -regularien für eine Sonderfallklausur finden Sie im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“, Kapitel II. Die allgemeinen Rahmenbedingungen und Hinweise, insbesondere zum Antrag auf eine Nachteilsregelung für Prüfungen, finden Sie auf unserer Seite „Nachteils- bzw. Sonderregelungen“.

    Studierende, die unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes fallen und Fragen zum Ablegen von Prüfungen haben, wenden sich bitte an eine der unten angegebenen Ansprechpartnerinnen.

  • Die modulspezifischen Hinweise der Prüfer, wie

    • erlaubte Hilfsmittel,
    • Stoffeingrenzungen und
    • Bemerkungen

    werden im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht.

    Das Prüfungsamt kann zu den Hilfsmitteln und Stoffeingrenzungen keine Auskunft geben! Fragen sind während der Beratungszeiten an die Modulbetreuer zu richten!


    Ablauf der Prüfungen und Verhaltensregeln

    Des Weiteren finden Sie im Heft die technischen Voraussetzungen für eine Online-Klausur und Hinweise zum Ablauf der Prüfungen nach Variante.

    Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs sind die prüfungsrechtlichen Hinweise im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ zu beachten.

  • Kenntnis über die Prüfungsgebnisse erhalten Sie in Form von Bescheinigungen oder Mitteilungen, sobald die Prüfungen korrigiert und bewertet worden sind. Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamtes dürfen auf telefonische Anfragen oder auch per E-Mail keine Auskünfte über Prüfungsgebnisse geben, da sie zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet sind.

    Sobald die Ergebnisse einzelner Prüfungen vorliegen, können diese im Prüfungsportal abgerufen werden. Bei technischen Problemen kann Ihnen nur der Helpdesk der FernUniversität behilflich sein.

    Einen Überblick über die Notenverteilung im vergangenen Semester finden Sie – für jedes Modul – in der Klausurstatistik.

    Als Service für ihre Studierenden bietet die FernUniversität in Hagen die Möglichkeit der elektronischen Prüfungseinsicht. Die Klausureinsicht erfolgt automatisch, also ohne gesonderten Antrag, nach Noten­bekanntgabe in der Moodle-Prüfungsumgebung des jeweiligen Moduls. Über die Notenfreigabe informieren wir Sie per E-Mail. Bitte beachten Sie die darin enthaltenen Hinweise.

  • Die Festlegung der einzelnen Module oder der Prüfungsfächer erfolgt mit der Prüfungsteilnahme. Dies gilt auch, wenn die Prüfung wegen unentschuldigter Nichtteilnahme mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde. Die Modul- bzw. Fächerwahl ist unwiderruflich.

  • Zu den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen werden von den betreuenden Lehrstühlen Übungsklausuren in den modulspezifischen Moodle-Umgebungen bereitgestellt.

  • Im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen ergeben sich Freiversuche aus der Möglichkeit, Klausuren in zusätzlichen Modulen zu absolvieren.

    Um vier Wahlpflichtmodule erfolgreich abzuschließen, können Klausuren in insgesamt höchstens sechs Wahlpflichtmodulen absolviert werden. In die Gesamtbewertung gehen immer vier Wahlpflichtmodule ein, in der Regel die mit der besten Benotung. Die Bedingungen der Module sind auch dann einzuhalten.

  • Die Fragen und Antworten sind nach übergeordneten Themenblöcken sortiert:

    Wir beschränken uns hier auf möglichst kurze Antworten. Detaillierte Hinweise zu den Prüfungen stehen Ihnen mit Veröffentlichung des Heftes „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 (PDF 1 MB)“ und – mit Anmeldung zu einer Prüfung – in der Moodle-Klausurumgebung zur Verfügung. Das Heft wird in jedem Semester kurz vor Beginn der Anmeldefrist für die aktuelle Klausurkampagne online gestellt und die Veröffentlichung auf unserer Seite „Aktuelles zum Studium“ bekannt gegeben.


    Allgemeine Fragen zu den Prüfungen


    Wie können Prüfungen abgelegt werden?


    Wann können Prüfungen abgelegt werden?


    Was muss für die Anmeldung beachtet werden?


    Was muss bei der Abmeldung beachtet werden?


    Sind Hilfsmittel in der Prüfung zugelassen?


    Wie wird das Prüfungsergebnis bekanntgegeben und wie funktioniert eine Einsichtnahme in die Prüfung?


    Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfung nicht einverstanden bin?


    Was muss beachtet werden, wenn die Prüfungsteilnahme nicht möglich war bzw. die Prüfung nicht bestanden wurde?


    Fragen zu einer Online-Klausur


    Fragen zu einer Präsenzklausur

    • Wo finde ich die Adresse des Präsenzortes?
      Die Adressen bzw. weiterführende Links werden im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht und Sie finden die Ortsangaben auf der Anmeldebestätigung.
    • Wo finde ich die Raumangaben für den Präsenzort?
      Sofern notwendig, werden genaue Raumangaben vorab im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Ansonsten werden die Räume vor Ort ausgewiesen.
    • Was muss ich der Prüfungsaufsicht während der Prüfung vorlegen bzw. wie weise ich mich aus?
      Für die Identitätskontrolle ist bei Prüfungsbeginn ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) bereitzulegen. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie am Prüfungstag ein entsprechendes Dokument vorweisen können. Sollten Sie sich nicht ausweisen können, ist unser Aufsichtspersonal angewiesen, Sie von der Prüfung auszuschließen. Der Studierendenausweis wird nicht benötigt.
    • Darf ich während der Klausur zur Toilette gehen?
      Ja. Wenn Sie zur Toilette gehen müssen, ist dies der Aufsicht anzuzeigen und es wird als Abwesenheit im Protokoll notiert. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dadurch nicht. Melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr erneut bei der Aufsicht.
    • Darf ich während der Klausur essen und trinken?
      Ja. Getränke und Snacks müssen sich bereits zu Beginn der Bearbeitungszeit auf Ihrem Arbeitsplatz befinden.
    • Besteht die Möglichkeit, die Präsenzprüfung online abzulegen?
      Nein, die Möglichkeit besteht nicht.

    Fragen zu einer mündlichen Prüfung

 

Ansprechpartnerinnen

  +49 2331 987- E-Mail*

Michaela Barteldrees

Claudia Barcarolo
(insbes. Sonderfallklausuren)

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* Geben Sie in der Betreffzeile bitte immer Ihre Matrikelnummer an.
Redaktion | 11.05.2023