Sommersemester 2017

Modul 2.3: Internationale Governance

Inhalte

Sie müssen Kurse im Umfang von 8 SWS belegen, wenn Sie dieses Modul studieren möchten.

04652 Friedens- und Konfliktforschung 2 SWS
04651 Transnationales Regieren 4 SWS
04680 Global Governance 2 SWS
34652 Transnationales Regieren in der Umweltpolitik (Online-Vorlesung) 2 SWS

Zugang zu den Lernmaterialien und weiteren studienrelevanten Informationen sowie Kontakt zu den Betreuenden und den Mitstudierenden erhalten Sie in der
moodle moodle Lernumgebung des Moduls.
Die Lernumgebung wird zu Beginn des Semesters für die BelegerInnen des Moduls automatisch geöffnet.

Modulbeauftragte

Lernergebnisse/Kompetenzen

Die internationale Politik ist seit dem Ende des Ost-West-Konflikts einem radikalen Wandel unterworfen. Die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verflechtung (‚Globalisierung‘) hat weltweit – wenngleich in ungleichem Ausmaß – zugenommen. Viele Probleme wie Umweltverschmutzung überschreiben nationalstaatliche Grenzen. Ist der Nationalstaat in einer entgrenzten Welt eigentlich noch handlungsfähig und wenn ja, was sind die neuen Formen des Regierens auf dem globalen Parkett? Wir zeigen in diesem Modul auf, dass globales Regieren inzwischen weit mehr ist als das nationalstaatliche ‚Government‘ und die klassischen inter-nationalen Beziehungen zwischen Staaten. Wir führen den Begriff ‚Governance‘ ein, um neue Steuerungs- und Lenkungsformen unter Einbeziehung nicht-staatlicher Akteure zu beschreiben, die vermehrt zum Einsatz kommen.
Das Modul 2.3 „Internationale Governance“ vermittelt Ihnen die Grundbegriffe der inter- und transnationalen Politik. Außerdem erhalten Sie vertiefte Kenntnisse über zentrale Akteure, Institutionen und Prozesse der trans- und internationalen Politik. Sie eignen sich darüber hinaus vertiefte Kenntnisse in den Politikfeldern Sicherheit, Wirtschaft und Umwelt an. Schließlich erhalten Sie einen Überblick über aktuelle politikwissenschaftliche Debatten der Disziplin der Internationalen Beziehungen.
Nach dem Abschluss des Moduls werden Sie in der Lage sein, zentrale Theorien der Internationalen Beziehungen problembezogen auf empirische Phänomene der internationalen Politik anzuwenden. Hierzu zählen vor allem neorealistische, liberale, politökonomische, konstruktivistische und poststrukturalistische Theorien. Außerdem werden Sie die Fähigkeit erwerben, eine wissenschaftliche Fragestellung aus dem Bereich der Internationalen Beziehungen zu entwickeln und diese unter Anwendung einer geeigneten theoretischen Perspektive und einer angemessenen Methode wissenschaftlich zu bearbeiten. Sie lernen, eigenständige Argumentationen sowohl zu Theorien als auch zu empirischen Fällen zu entwickeln und diese systematisch im Rahmen einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung darzulegen.

Downloads

Hinweise zur Hausarbeit
Hinweise zur mündlichen Prüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Einschreibung in den Studiengang und Belegung von Kursen des Moduls im Umfang von 8 SWS, außerdem: Modul 1.1 sowie mindestens zwei weitere Module der Grundlagenphase müssen erfolgreich abgeschlossen sein.

Prüfungsformen

Form Prüfungsnummer Termin Anmeldeschluss
Hausarbeit 1232 während des Semesters 15.06.2017
Mündliche Prüfung 1234 während des Semesters 15.06.2017

Zur Prüfungsanmeldung

Achtung:
Bitte achten Sie bei der Wahl der Prüfungsform darauf, dass Sie laut Studienordnung vor der Zulassung zur Master-Abschlussarbeit mindestens 2 Module mit einer Hausarbeit und mindestens 1 Modul (aber nicht mehr als 2 Module) mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen haben müssen. Während des gesamten Studiums dürfen nicht mehr als 2 mündliche Prüfungen abgelegt werden.

 

Weitere Informationen zum Modul

Lehrformen

Selbststudium mit Print- und Onlinematerial

Dauer

1 Semester

Häufigkeit

Das Modul wird im Sommer- und Wintersemester angeboten.

Umfang

Workload: 450 h, ECTS-Punkte: 15

Teilnahmevoraussetzungen

Keine

 

Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten

Belegung aller Kurse und erfolgreicher Abschluss der Prüfung

Stellenwert der Note für die Endnote

15/120