Richtlinie SBDG

Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt (SGDB)

Die FernUniversität in Hagen hat mit der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt für Beschäftigte und Studierende (SGDB) einen verbindlichen Rahmen geschaffen, um diskriminierendem und sexualisiert grenzverletzendem Verhalten entgegenzuwirken. Die Richtlinie gilt seit dem 02.03.2023 und richtet sich an alle Angehörigen der Hochschule. Die Richtlinie umfasst Diskriminierung, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Mobbing und Stalking.

Ziel der Richtlinie ist es, Diskriminierung und Gewalt zu verhindern, die Persönlichkeitsrechte aller Hochschulangehörigen zu schützen und verlässliche sowie transparente Strukturen für Beratung und Beschwerden zu schaffen. Dazu gehören Maßnahmen zur Prävention und Sensibilisierung ebenso wie die klare Verantwortung von Führungskräften, Lehrenden und Personen mit Betreuungsaufgaben.

Betroffene können sich zunächst vertraulich und unabhängig von einem formellen Verfahren beraten lassen. Die Beratung informiert über mögliche Vorgehensweisen und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Hilfsangeboten. Erst- und Verweisberatung führen nicht automatisch zu einer formellen Beschwerde; darüber entscheidet allein die betroffene Person. Alternativ oder anschließend kann ein formelles Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.

Die FernUniversität toleriert keinerlei Formen von Gewalt, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung. Je nach Sachverhalt und rechtlichen Voraussetzungen können Verstöße unterschiedliche Konsequenzen haben – von einer Belehrung oder Abmahnung bis hin zu personalrechtlichen, hochschulrechtlichen oder strafrechtlichen Maßnahmen.

Richtlinie zu Schutz vor sexualisiserter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (PDF 370 KB)

Gleichstellung | 08.09.2026