Gleichstellungspläne der Fakultäten

Die Chancengerechtigkeitspläne (vormals Gleichstellungspläne) der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Zentralen Hochschulverwaltung konkretisieren auf Bereichsebene verbindliche Zielvorgaben sowie bereichsbezogene Maßnahmen.

Aus den Gleichstellungsplänen werden Chancengerechtigkeitspläne. Chancengerechtigkeit sowie Diversität werden in die Gleichstellungspläne integriert. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Rektorat werden die Gleichstellungspläne zu Chancengerechtigkeitsplänen. Hierdurch kommt die Zentrale Hochschulverwaltung dem Wunsch der Hochschule nach, Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit enger mit Maßnahmen, die zur Chancengerechtigkeit beitragen, zu verknüpfen. Dadurch soll der enge Bezug aufeinander, Schnittmengen und Überschneidungen von Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und Chancengerechtigkeit besser sichtbar gemacht und konsequent ausgebaut werden. Die FernUniversität verfolgt einen intersektionellen Ansatz in dem Chancengerechtigkeit als gesamtuniversitäre Querschnittsaufgabe verankert ist. Dem sollten auch die neuen Pläne Rechnung tragen. Die Grundzüge als Gleichstellungspläne gemäß § 5a und § 6 LGG NRW bleiben dabei erhalten.

Das Referat Chancengerechtigkeit entwickelt auf Wunsch von Gleichstellungskommission, Rektorat und Senat ein Begleitkonzept, um die Fakultäten und zentralen Bereiche optimal bei Bedarf bei der Umsetzung Ihrer Chancengerechtgkeitspläne zu unterstützen.

Der Chancengerechtigkeitspläne sind in den „Amtlichen Mitteilungen der
FernUniversität“ veröffentlicht. Sie treten zum 18. März 2025 in Kraft.

Chancengerechtigkeitspläne (PDF 6 MB)

Gleichstellung | 07.07.2026