Rahmenplan Gleichstellung
Der gesetzlich festgelegte „Gleichstellungsplan“ (nach § 5a und § 6 LGG NRW) besteht an der FernUniversität aus zwei Instrumenten: dem Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter und den Chancengerechtigkeitsplänen der Fakultäten, der zentralen Einrichtungen und der Zentralen Hochschulverwaltung.
Der Rahmenplan zur Gleichstellung aller Geschlechter schafft einen hochschulweit gültigen Ordnungsrahmen in Bezug auf Ziele und Handlungsfelder der Gleichstellungsarbeit.
Rahmenplan (PDF 1 MB) (PDF 486 KB)
Gleichstellung
| 07.07.2026