Modul 8: Rechtspsychologie

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Im M.Sc.-Modul 8 „Rechtspsychologie“ lernen die Studierenden Fragestellungen, Theorien und Methoden im Bereich der rechtspsychologischen Forschung und Praxis kennen. Hierunter zählen unter anderem Grundlagen der 1) Kriminalpsychologie, welche sich mit Kriminalitätstheorien und der Behandlung von Straftätern beschäftigt, sowie 2) Forensische Psychologie, welche u.a. aussagepsychologische und kriminalprognostische Fragestellungen behandelt. Dabei lernen die Studierenden insbesondere die rechtlichen Grundlagen sowie die methodischen Arbeitsschritte der folgenden Begutachtungen kennen:

  • Schuldfähigkeitsbegutachtung von Angeklagten im Erkenntnisverfahren
  • kriminalprognostischen Begutachtung von Angeklagten im Erkenntnisverfahren sowie verurteilten Straftätern im Vollstreckungsverfahren
  • aussagepsychologischen Begutachtung von Zeugen im Erkenntnisverfahren.

Insgesamt ist das Modul stark diagnostisch ausgerichtet. Die bereits im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiums erworbenen diagnostischen Kompetenzen werden dabei vertieft und ergänzt.

Die im Rahmen des Moduls erworbenen Kenntnisse werden in der Kompetenzorientierten Übung zur Beratung um Kompetenzen in den Bereichen Beratung, Gesprächsführung, Exploration und Interviewtechnik ergänzt.

Zu erbringende Leistung im Modul Rechtspsychologie:

Nach der ordnungsgemäßen Belegung des Moduls im Prüfungssemester ist eine Klausur für die kriminalpsychologischen und forensisch-psychologischen Themen vorgesehen. Für die Teilnahme an der Klausur ist ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Kompetenzorientierten Übung zur Beratung notwendig.

Sandra Fischer | 08.04.2024