Besuch vor Ort

Foto: FernUniversität

Wer kann das Archiv nutzen?


Die Benutzung des Archivs der FernUniversität steht jedem Interessierten offen. Für eine persönliche Benutzung vor Ort ist eine rechtzeitige Voranmeldung erforderlich, ebenso muss bei der Anmeldung der Benutzungsantrag ausgefüllt und unterschieben abgegeben werden.

Die Benutzung des Archivs muss nicht zwangsläufig mit dem persönlichen Besuch stattfinden. Das Archiv kann auch durch schriftliche Anfragen im Vorfeld genutzt werden. Je detaillierter die Anfrage ist, desto genauer kann im Archiv recherchiert werden. Eine schriftliche Anfrage vor einem persönlichen Besuch ist empfehlenswert.

Benutzungsmodalitäten


Die Benutzungsmodalitäten werden durch die Benutzungsordnung geregelt.

Die Sperrfristen der Archivalien richten sich nach dem Archivgesetz des Landes NRW, § 7. Alle Archivalien unterliegen einer generellen Sperrfrist von 30 Jahren nach Abschluss der Laufzeit. Handelt es sich bei den Akten um personenbezogene Unterlagen, so muss zusätzlich sichergestellt werden, dass die Archivalien erst nach Ablauf von 100 Jahren nach Geburt bzw. 10 Jahre nach Tod einsehbar sind.

Universitätsarchiv | 08.04.2024