Ausleihe

Die abgebende Stelle darf zu dienstlichen Zwecken das Archivgut, das aus ihrem Schriftgut ausgewählt worden ist, jederzeit einsehen und ausleihen.

Das gilt allerdings nicht für die Unterlagen, die hätten gelöscht werden müssen bzw. die einer Löschungsvorschrift unterliegen.

Für eine Archivalienausleihe, kontaktieren sie das Universitätsarchiv. Sie erhalten in der Regel eine Ausleihgenemigung mit einer Frist von 3 Monaten.

08.04.2024