Einschreibung

Für die Einschreibung benötigen Sie ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule in Deutschland oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in:

  • einer Ingenieurwissenschaft (Bachelor, Diplom, Magister),
  • einer Naturwissenschaft (Bachelor, Diplom, Magister),
  • Mathematik (Bachelor, Diplom, Magister).

Voraussetzung ist, dass in dem Studiengang mindestens 120 ECTS-Punkte über ingenieurwissenschaftliche, naturwissenschaftliche oder mathematische Inhalte absolviert wurden. Dabei müssen die Inhalte der Höheren Mathematik und Statistik einen Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten aufweisen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu einem universitären Studium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne in den Zeiträumen 1. April bis 31. Mai und 1. Oktober bis 30. November zur Prüfung vorlegen. Während der Einschreibfristen (1. Juni bis 31. Juli und 1. Dezember bis 31. Januar) beantragen Sie bitte direkt die Immatrikulation in Ihren gewählten Studiengang.

Hinweis: Sofern die ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder mathematischen Anteile in einem Umfang von 120 ECTS-Punkten vorhanden sind und nur die Inhalte der Höheren Mathematik und Statistik fehlen, können die fehlenden Kenntnisse vor der Aufnahme des Masterstudiengangs durch Bestehen des folgenden Moduls im Akademiestudium erbracht werden:

32741 Vertiefung der Wirtschaftsmathematik und Statistik (Kleine, Kruse-Becher), 10 ECTS-Punkte.

Im Akademiestudium können Sie außerdem bereits Module des Masterstudiengangs absolvieren und so die Zeit bis zur Erfüllung der Einschreibungsvoraussetzungen überbrücken.

Bei Fragen zu Ihrer Zugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Bitte beachten: Eine Einschreibung in den Masterstudiengang ist nicht möglich, wenn Sie die Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Ökonomie, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre) endgültig nicht bestanden haben oder wenn Sie als Ersthörer in einem wirtschaftswissenschaftlichen Master- oder Diplomstudiengang an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind oder ihn erfolgreich abgeschlossen haben.

Redaktion | 22.02.2024