(Vorab-)Prüfung der Studienberechtigung

Sie haben sich bereits über die Zugangsvoraussetzungen informiert und sind immer noch unsicher, ob Ihre Qualifikation für die Aufnahme des Fernstudiums ausreicht?
Das Studierendensekretariat hilft Ihnen gerne weiter und überprüft Ihre Unterlagen noch vor dem Beginn der Einschreibung.
Unsere Servicezeiträume der Vorabprüfung für Sie:
01. März bis 31. Mai: Vorabprüfungen für die anschließende Einschreibung zum Wintersemester (Einschreibfrist: 01.06. - 31.07.)
01. September bis 30. November: Vorabprüfungen für die anschließende Einschreibung zum Sommersemester (Einschreibfrist: 01.12. - 31.01.)
Während der Einschreibfristen können Sie direkt die Immatrikulation in Ihren gewählten Studiengang unter Einschreibung beantragen. Die Vorabprüfung ist keine Voraussetzung für die Beantragung der Einschreibung.
Bachelorstudiengänge und Erste juristische Prüfung (mit deutscher Studienberechtigung)
Für die Vorabprüfung für unsere Bachelorstudiengänge oder der Ersten Juristischen Prüfung (mit deutscher Studienberechtigung) benutzen Sie bitte das nachfolgende Formular:
Masterstudiengänge (mit deutscher Studienberechtigung)
Für die Vorabprüfung für unsere Masterstudiengänge (mit deutscher Studienberechtigung) benutzen Sie bitte das nachfolgende Formular:
Vorabprüfung für Masterstudiengänge (deutsche Studienberechtigung)
Bachelor- und Masterstudiengänge (mit ausländischer Studienberechtigung)
Selbstverständlich können Sie auch mit einer ausländischen Studienberechtigung die Zugangsvoraussetzungen für unsere Bachelor- und Masterstudiengänge vorab prüfen lassen. Für die Übermittlung der Zeugnisunterlagen benutzen Sie bitte das nachfolgende Formular:
Vorabprüfung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ausländische Studienberechtigung)