Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu einem universitären Studium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne - auch außerhalb der Einschreibfristen - zur Prüfung vorlegen.
Einzureichende Unterlagen
Welche Qualifikationen im Einzelnen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den einzelnen Studiengangsportalen für die Bachelor- und Masterstudiengänge bzw. den Seiten für Beruflich Qualifizierte.
Für die Vorprüfung Ihrer Unterlagen genügen einfache Kopien. Eine Einreichung von amtlich beglaubigten Kopien ist erst bei einer späteren Einschreibung erforderlich.
Studierendenservice
E-Mail: studierendensekretariat
Telefon: +49 2331 987 2444
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. - Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr
Webredaktion Studium
| 20.09.2018