Vorabprüfung der Studienberechtigung

Schon in den Wochen vor der Einschreibung prüfen wir anhand Ihrer individuellen Unterlagen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sollten Sie sich dessen unsicher sein.

Welche Voraussetzungen zur Aufnahme Ihres Studiengangs zu erfüllen sind, finden Sie auf den Seiten der Fakultät – siehe Link "Zugangsvoraussetzungen" im Studiensteckbrief.

Während der Einschreibungsphase können Sie direkt die Einschreibung beantragen.

Zur Einschreibung

 
 
Foto: Jakob Studnar

Vorabprüfungen zum Sommersemester 2026 bieten wir ab dem 1. Oktober 2025 an.

 
 

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

  • Wir bieten einige Wochen vor Beginn der Einschreibungsphase den Service der Vorabprüfungen an, um Ihnen frühzeitig eine verlässliche Zukunftsplanung zu ermöglichen. Während der Einschreibungsphase können Sie direkt die Einschreibung beantragen. Sollten Unterlagen fehlen oder etwas unklar sein, setzen wir uns mit Ihnen zeitnah in Verbindung.

    Semester Vorabprüfungs-Service Einschreibungsphase Studienbeginn
    Wintersemester 1. April bis 15. Mai 1. Juni bis 31. Juli 1. Oktober
    Sommersemester 1. Oktober bis 30. November 1. Dezember bis 31. Januar 1. April
  • Eine Vorabprüfung ist eine Auskunft, mit der Sie erfahren, ob Ihre bisher erworbenen Zeugnisse (deutsch oder international) zur Aufnahme eines Studiengangs an der FernUniversität berechtigen.

  • Sie sollten eine Vorabprüfung veranlassen, wenn Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen zu Ihrem gewünschten Studiengang auf unserer Webseite informiert haben und nicht sicher sind, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen hierfür erfüllen.

    Eine Vorabprüfung ist nur sinnvoll, wenn Sie die Studienaufnahme unmittelbar im kommenden Semester planen (maximal 6 Monate vor Studienbeginn).

    Eine Vorabprüfung für die weiter entfernte Zukunft bringt keine Vorteile, da sich die Zugangsvoraussetzungen in der Zwischenzeit ändern können.

  • Vorabprüfung Bachelorstudium/Erste Juristische Prüfung mit deutschen Zeugnissen:

    • Zeugnis (z.B. Abitur, fachgebundene Hochschulreife, berufliche Qualifikation z.B. IHK-Prüfungszeugnis)
    • ggf. weitere Unterlagen (z.B. bei Zugang über berufliche Qualifikation kurzer Lebenslauf oder Nachweise der berufspraktischen Tätigkeit)

    Vorabprüfung Masterstudium mit deutschen Zeugnissen:

    • Zeugnis zum Studienabschluss (z.B. Bachelorzeugnis mit absolvierten Fächern und ECTS-Punkten)
    • Urkunde zum Studienabschluss (z.B. Bachelorurkunde)
    • ggf. weitere Unterlagen (z.B. zusätzliche Leistungsübersicht mit ECTS-Punkten oder Verlaufsplan mit SWS bei bei Diplom-, und Magisterabschlüssen)
    • ggf. Link zum Modulhandbuch Ihres Studiengangs

    Vorabprüfung Bachelorstudium/Erste Juristische Prüfung mit internationalen Zeugnissen:

    • Zeugnis in der Originalsprache (z.B. Abitur, fachgebundene Hochschulreife, berufliche Qualifikation)
    • Übersetzung des Zeugnisses, falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt
    • ggf. weitere Unterlagen (z.B. Aufnahmeprüfungen, Studiennachweise)
    • ggf. Übersetzung der weiteren Unterlagen, falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt
    • Nachweis der Deutschkenntnisse (z.B. TestDaF-Zeugnis, DSH-Zeugnis)
    • Falls vorhanden, Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

    Vorabprüfung Masterstudium mit internationalen Zeugnissen:

    • Zeugnis zum Studienabschluss in der Originalsprache (z.B. Bachelorzeugnis mit absolvierten Fächern und ECTS-Punkten)
    • Übersetzung des Zeugnisses zum Studienabschluss, falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt
    • Urkunde zum Studienabschluss (z.B. Bachelorurkunde)
    • Übersetzung der Urkunde zum Studienabschluss, falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt
    • ggf. weitere Unterlagen (z.B. Verlaufsplan mit Semesterwochenstunden bzw. Stunden bei Diplomabschlüssen)
    • ggf. Link zum Modulhandbuch Ihres Studiengangs
    • Nachweis der Deutschkenntnisse (z.B. TestDaF-Zeugnis, DSH-Zeugnis)
    • Falls vorhanden, Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Die Vorabprüfung ist kostenfrei.

  • Die Vorabprüfung ist nur eine Auskunft, mit der Sie erfahren, ob Sie mit Ihren Qualifikationen ein Fernstudium in Ihrem gewünschten Studiengang aufnehmen können.

    Mit der Einschreibung beantragen Sie die Studienaufnahme in Ihrem gewünschten Studiengang.

 

Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!

Studienservice Foto: Hardy Welsch

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Telefon: +49 2331 987-2444

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Fr. 08:00 – 16:00 Uhr

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Webredaktion Studium | 28.05.2025