Einschreibung

Für die Einschreibung benötigen Sie ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in:

  • Wirtschaftswissenschaft/Ökonomie (Bachelor, Diplom, Magister),
  • Volkswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister).

Absolventen anderer Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt wurden, z. B. Wirtschaftsinformatik, können eingeschrieben werden, sofern die wirtschaftswissenschaftlichen Anteile einschließlich der Hilfswissenschaften (Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Recht) mindestens 90 ECTS-Punkte betragen. Dabei müssen die mathematischen Inhalte (Mathematik, Statistik) einen Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten aufweisen. Maßstab für die Beurteilung ist der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu einem universitären Studium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne in den Zeiträumen 1. April bis 31. Mai und 1. Oktober bis 30. November zur Prüfung vorlegen. Während der Einschreibfristen (1. Juni bis 31. Juli und 1. Dezember bis 31. Januar) beantragen Sie bitte direkt die Immatrikulation in Ihren gewählten Studiengang.

Hinweis:
Sofern die wirtschaftswissenschaftlichen Anteile in einem Umfang von 90 ECTS-Punkten vorhanden sind und nur die mathematischen Inhalte fehlen, können die fehlenden Kenntnisse vor der Aufnahme des Masterstudiengangs durch Bestehen des folgenden Moduls im Akademiestudium erbracht werden:

31101 Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik (Kleine, Kruse-Becher), 10 ECTS-Punkte

Im Akademiestudium können Sie außerdem bereits erste Module des Masterstudiengangs absolvieren und so die Zeit bis zur Erfüllung der Einschreibungsvoraussetzungen überbrücken.

Eine Einschreibung in den Masterstudiengang ist nicht möglich, wenn Sie die Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Ökonomie, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre) endgültig nicht bestanden haben oder wenn Sie als Ersthörer in einem wirtschaftswissenschaftlichen Master- oder Diplomstudiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeschrieben sind.

Redaktion | 22.02.2024