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Analyse des Gewinnbegriffs nach § 7g EStG im BFH-Urteil vom 01. Oktober 2025, X R 16, 17/23

[10.06.2026]

In der DStR-Ausgabe 24/2025 haben Prof. Dr. rer. pol. Deike Pottebaum, Dr. Jana Liesenhoff und unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Gladys Znojek die umstrittene Frage untersucht, wie der Gewinnbegriff im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG auszulegen ist. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war hierzu ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Die Autorinnen kamen zu dem Ergebnis, dass das Tatbestandsmerkmal „Gewinn“ i. S. v. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG als steuerlicher Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen ist. Es freut uns als Lehrstuhl sehr, dass der X. Senat des BFH diese Einschätzung teilt und den Beitrag in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil mehrfach zitiert (BFH, Urteil vom 01. Oktober 2025, X R 16, 17/23).