Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Einsendearbeiten:

  • Vorweg: Die Bearbeitung der Einsendearbeiten erfolgt im Online-Übungssystem. Der Zugriff erfolgt über die jeweilige Moodle-Lernumgebung der Module. Allgemeine Informationen finden Sie beim Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.
  • Auf welchen Rechtsstand beziehen sich die Einsendearbeiten?
    Es ist grundsätzlich der Rechtsstand zu Beginn des jeweiligen Semesters maßgeblich.
  • Wann ist die Korrektur der Einsendearbeiten abgeschlossen?
    Die Ergebnisse sind wenige Tage nach Ablauf der Bearbeitungsfrist in Moodle abrufbar.

Fragen zur Selbstkontrolle:

  • Wo finde ich Fragen zur Selbstkontrolle?
    Die Fragen zur Selbstkontrolle zu den Modulen 31681, 31691, 32651 und 32781 finden Sie in der Moodle-Lernumgebung.

Gesetzestexte:

  • (Kostenlosen) Zugang zu Gesetzestexten, auch mit Rechtsständen früherer Veranlagungszeiträume, finden Sie in der Juris-Datenbank.

  • Beachten Sie bitte die Einträge unter dem Stichwort "Klausuren".

Klausuren:

  • Vorweg: Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Klausuren.

  • Auf welchen Rechtsstand beziehen sich die Klausuraufgaben?
    Wenn aus der Aufgabenstellung kein abweichender Hinweis hervorgeht, ist der Rechtsstand zu Beginn des jeweiligen Semesters maßgeblich.

  • Welche Gesetzestexte/Hilfsmittel sind zulässig?
    Die für eine Klausur zulässigen Hilfsmittel werden vor jeder Klausur in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 (verwenden Sie als Suchbegriff die jeweils für Sie relevante Modulnummer) bekannt gegeben.

  • Ist nur eine bestimmte Textausgabe für die Klausur zulässig?
    Wir empfehlen die Textausgaben der Verlage "NWB" (insb. "Wichtige Steuergesetze" und "Wichtige Wirtschaftsgesetze") und "C.H. Beck" ("Steuergesetze" und "Aktuelle Wirtschaftsgesetze") zu verwenden. Andere Textausgaben dürfen auch verwendet werden, wenn sie zweifelsfrei erkennbar keine im Sinne der zulässigen Hilfsmittel unzulässigen Inhalte enthalten.

  • Darf ich selbst ausgedruckte Gesetzestexte verwenden?
    Selbst ausgedruckte Texte dürfen in den Klausuren nicht verwendet werden.

  • Dürfen die zugelassenen Gesetzestexte Markierungen enthalten?
    Ob und ggf. welche Markierungen zulässig sind, entnehmen Sie bitte den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 (verwenden Sie als Suchbegriff die jeweils für Sie relevante Modulnummer).

  • Wo bekomme ich alte Klausuren?
    Alte Klausuren der letzten Semester werden vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellt.
    In der Übersicht der Übungsklausuren können diese heruntergeladen werden.
  • Gibt es Musterlösungen zu alten Klausuren?
    Musterlösungen zu alten Klausuren finden Sie in der Moodle-Lernumgebung.

Lehrstuhl Meyering | 08.04.2024