Master-Vertiefung

Studienrichtung "Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung" im Master Wirtschaftswissenschaft

Foto: Hardy Welsch

Ein Master-Studium mit einem Schwerpunkt auf der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre kann in zwei Varianten erfolgen:

  1. Möglich ist ein allgemein ausgerichteter Master, der neben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre die Breite der Wirtschaftswissenschaft abdeckt. Diese Ausrichtung eignet sich besonders für Generalisten und solche, die es werden wollen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

2. Auch ist die Belegung der Studienrichtung "Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung" möglich. Dort sind schon die Pflichtmodule fachlich enger auf die Ausrichtung der Studienrichtung zugeschnitten, dies setzt sich bei den Wahlpflichtmodulen fort. Der Schwerpunkt liegt hier auf einer größeren Fachlichkeit im Bereich Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung.

Nähere Informationen zur Ausrichtung der Vertiefung

Der erfolgreiche Abschluss dieser Studienrichtung erhöht Ihre fachliche Qualifikation und erweitert damit Ihre beruflichen Perspektiven. Er ermöglicht Ihnen den Einstieg in die private Wirtschaft und in vergleichbare Positionen in den höheren öffentlichen Dienst. Zudem ist er Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme eines Promotionsstudiums.

Diese Studienrichtung erlaubt auf hohem universitärem Niveau das intensive Studium der betriebswirtschaftlichen Kernbereiche Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und Wirtschaftsprüfung sowie angrenzender Bereiche. Die spezielle Ausgestaltung der Studienrichtung ermöglicht es einerseits, an Rechnungswesen-Vorkenntnisse anzuknüpfen. Andererseits steht die Studienrichtung aber auch denen offen, die nicht über solche Vorkenntnisse verfügen. Entsprechend Ihrer Vorkenntnisse finden Sie nachfolgend zwei unterschiedliche Studienverlaufspläne.

Das Absolvieren dieser Studienrichtung führt zu einem berufs- und forschungsqualifizierenden universitären Abschluss. Das Studium vermittelt die Fähigkeit, betriebswirtschaftliche Probleme insbesondere im Bereich Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und Prüfung mit wissenschaftlichen Methoden vertiefend zu analysieren sowie selbstständig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Studienrichtung bietet Ihnen vielfältige krisenunabhängige und zukunftsträchtige berufliche Perspektiven. Mögliche Tätigkeitsfelder ergeben sich insb. in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, im Rechnungswesen von Unternehmen, in Unternehmensberatungsgesellschaften sowie in Verbänden und Institutionen.


Beispielhafte Studienverlaufspläne (ohne vertiefte Rechnungswesen-Vorkenntnisse):

Teilzeit (20 ECTS pro Semester):
  • 1. Semester
  • 31681 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung (Meyering)
  • 32781 Rechnungslegung (Pflichtmodul, Meyering/Brösel)
  • 2. Semester
  • 32251 Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung (Meyering)
  • 32841 Wirtschaftsprüfung (Pflichtmodul)
  • 3. Semester
  • 32711 Business Intelligence
  • 32651 Betriebliche Steuerplanung (Pflichtmodul, Meyering)
  • 4. Semester
  • 32581 Investitionstheorie und Unternehmensbewertung
  • Wahlpflichtseminar (Meyering)
  • 5. Semester
  • Pflichtseminar (Meyering)
  • Masterarbeit (Meyering; Beginn nach Abschluss des Seminars)
  • 6. Semester
  • Fortsetzung Masterarbeit
Vollzeit (30 ECTS):
  • 1. Semester
  • 31681 Grundlagen der Unternehmensbesteuerung (Meyering)
  • 32781 Rechnungslegung (Pflichtmodul, Meyering/Brösel)
  • 32841 Wirtschaftsprüfung (Pflichtmodul)
  • 2. Semester
  • 32251 Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung (Meyering)
  • 32581 Investitionstheorie und Unternehmensbewertung
  • Wahlpflichtseminar* (Meyering)
  • 3. Semester
  • 32651 Betriebliche Steuerplanung (Pflichtmodul, Meyering)
  • 32711 Business Intelligence
  • Pflichtseminar* (Meyering)
  • 4. Semester
  • Masterarbeit (Meyering)

* Wir empfehlen die Belegung zweier Seminare (ein Wahlpflichtseminar und ein Pflichtseminar) vor dem Beginn der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Das Wahlpflichtseminar lässt sich nach einer Anmeldung im 1. Semester bereits im 2. Semester bearbeiten. Das Pflichtseminar, das allein für die Zulassung zur Masterarbeit dient, kann nach einer Anmeldung im 2. Semester im 3. Semester bearbeitet werden. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass im 1. Semester drei Module erfolgreich abgeschlossen wurden. Zwei der drei Module müssen Pflichtmodule sein.

Eine Übersicht über die zur Wahl stehenden Wahlpflichtmodule finden Sie hier.

Beispielhafte Studienverlaufspläne (mit vertieften Rechnungswesen-Vorkenntnissen):

Teilzeit:
  • 1. Semester
  • 32781 Rechnungslegung (Pflichtmodul)
  • 32841 Wirtschaftsprüfung (Pflichtmodul)
  • 2. Semester
  • 32251 Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung
  • 1 Wahlpflichtmodul
  • 3. Semester
  • 32651 Betriebliche Steuerplanung (Pflichtmodul)
  • 1 Wahlpflichtmodul
  • 4. Semester
  • Wahlpflichtseminar (Meyering)
  • 1 Wahlpflichtmodul
  • 5. Semester
  • Pflichtseminar (Meyering)
  • Masterarbeit (Meyering; Beginn nach Abschluss des Seminars)
  • 6. Semester
  • Fortsetzung Masterarbeit
Vollzeit:
  • 1. Semester
  • 32781 Rechnungslegung (Pflichtmodul)
  • 32841 Wirtschaftsprüfung (Pflichtmodul)
  • 32251 Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung
  • 2. Semester
  • 32651 Betriebliche Steuerplanung (Pflichtmodul)
  • 1 Wahlpflichtmodul
  • Wahlpflichtseminar (Meyering)
  • 3. Semester
  • 2 Wahlpflichtmodule
  • Pflichtseminar (Meyering)
  • 4. Semester
  • Masterarbeit (Meyering)

Eine Übersicht über die zur Wahl stehenden Wahlpflichtmodule finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Wahlseminar und zum Seminar

Wir empfehlen, neben dem Pflichtseminar zusätzlich ein Wahlpflichtseminar zu belegen. Dieses Wahlpflichtseminar kann anstatt eines Wahlpflichtmoduls absolviert werden (die Kriterien zur Modulwahl sind in einem solchen Fall von den verbleibenden vier Wahlpflichtmodulen zu erfüllen). Es ermöglicht eine noch intensivere Beschäftigung mit der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und bereitet außerdem noch besser auf die Abschlussarbeit vor. Organisatorisch ist bei der Seminarbelegung im Allgemeinen zu beachten:

  • Die Bearbeitungszeiten sind an unserem Lehrstuhl mit den Klausurterminen abgestimmt (April und Mai bzw. Oktober und November). Die Bearbeitung eines Seminars lässt sich also gut mit der Belegung von Modulen kombinieren.
  • Wenn die Bearbeitung der Abschlussarbeit direkt im Anschluss an das Seminar geplant ist, empfehlen wir, die Abschlussarbeiten-Anmeldung in dem Semester vorzunehmen, in dem die Präsenzphase des Seminars endet.
  • Möglicherweise ist kein Wunschplatz frei. Daher kann es sinnvoll sein, sich bereits ab Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für einen Seminarplatz zu bewerben.
  • Vor diesem Hintergrund ist es im Teilzeitstudium empfehlenswert, das Wahlpflichtseminar im 4. Semester und das Pflichtseminar im 5. Semester zu absolvieren.

Nähere Informationen zur Master-Studienrichtung "Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsprüfung" einschließlich der Kriterien zur Wahl der Wahlpflichtmodule finden Sie hier.

Lehrstuhl Meyering | 28.04.2025