Informationen zum Nachteilsausgleich

Präsentation zum Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich im Studium (PDF 603 KB)

Nachteilsausgleiche sind wichtige Instru­mente, die Nachteile für Menschen mit Behinderungen ausgleichen und eine gleich­berechtigte Teilhabe ermöglichen sollen, ohne dabei die fachlichen Anforderungen zu senken.

Sie umfassen eine Vielzahl von Hilfen z.B. längere Bearbeitungszeiten bei Prüfungen oder Bereitstellung von Hilfsmitteln.

Leitfaden und Antragsformular zum Nachteilsausgleich

Beratung zum Nachteilsausgleich

Hochschulbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Hochschulbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Anja Friebel und Kristin Wünsche (Hochschulbeauftragte)

E-Mail: beratung-barrierefrei

Telefon: +49 2331 987-1527

Donnerstag: 11:00 bis 13:00 Uhr

Online Sprechstunde in Zoom - Dienstag 17:00 -18:00 Uhr

    • Mobilitätsbeeinträchtigungen
    • Sehbeeinträchtigungen
    • Hörbeeinträchtigungen
    • Sprechbeeinträchtigungen
    • psychische Erkrankungen (z. B. Angststörungen, Depressionen)
    • chronische Krankheiten (z. B. Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
    • Neurodivergenzen (z. B. Legasthenie, ASS)

    Ergänzende Infos vom Deutschen Studierendenwerk

    DSW: Schnelleinstieg "beeinträchtigt studieren"

    • Schreibzeitverlängerung und Verlängerung von Vorbereitungszeiten
    • zusätzliche Pausen
    • Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht
    • Fristverlängerungen für Haus- und Abschlussarbeiten
    • Erlaubnis zur Nutzung von Hilfsmitteln und Assistenzen
    • Bereitstellung von adaptierten Prüfungsunterlagen

    bei Fragen zur Umsetzung wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt!

    Ergänzende Infos vom Deutschen Studierendenwerk

    DSW: Nachteilsausgleiche: bewährte Maßnahmen

    1. Frühzeitig Kontakt zum Prüfungsamt aufnehmen!
    2. Notwendige Modifikationen besprechen.
    3. Fachärztliches Attest vorbereiten.
    4. Fristen beachten!
    • kurze Beschreibung der Beeinträchtigung(en) und deren Auswirkungen aus das Studium
    • die konkreten, für die jeweilige Prüfungsform relevanten Beeinträchtigungen, die aus Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung entstehen
    • Empfehlungen, welche Nachteilsausgleiche aus ärztlicher Sicht angemessen sind
      siehe Leitfaden zum Nachteilsausgleich (PDF 265 KB), Teil 3
    • Nutzen Sie das Antragsformular zum Nachteilsausgleich (PDF 2 MB)
    • Im Antrag beschreiben Sie zunächst knapp und verständlich Ihre Behinderung, erläutern inwieweit diese zu einem Nachteil in der Prüfungssituation führt und legen dann möglichst konkret dar, welche für sie geeignete(n) Maßnahme(n) zum Ausgleich dieses Nachteils beitragen kann/können (z.B. Hilfsmittel, vergrößerter Ausdrucke, Schreibzeitverlängerung, Pausen, usw.)
    • Studierenden legen u. a. die für sie geeigneten Maßnahmen dar und weshalb diese aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind möglichst konkret angeben, durch welche Maßnahmen die Auswirkungen Ihrer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung kompensiert werden könnten
      • z.B. Hilfsmittel, vergrößerter Ausdrucke, Schreibzeitverlängerung, usw.
    • Die empfohlenen Maßnahmen sollten im Antrag und im fachärztlichen Attest übereinstimmen und nachvollziehbar benannt sein.

Informationen der Prüfungsämter

Fristen für die Antragsstellung

  • Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften: 15.04. bis 15.06. bzw. 15.10. bis 15.12.
  • alle anderen Fakultäten: bis spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin
Beratung Barrierefrei | 03.02.2026