Modulabschlussprüfungen

Für ein erfolgreiches Studium der von der Fakultät für Mathematik und Informatik angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge absolvieren Sie je nach Studiengang Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie Seminare und Praktika. Ein Modul wird mit einer Prüfungsleistung im Rahmen einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu den Modulabschlussprüfungen an der Fakultät für Mathematik und Informatik.

Weitere wichtige Informationen zu den Modulabschlussprüfungen in den jeweiligen Studiengängen der Fakultät finden Sie in den Prüfungsinformationen Nr. 1 und Prüfungsinformationen Nr. 2 sowie für eingeschriebene Studierende in der Moodle-Umgebung Studium an der Fakultät für Mathematik und Informatik.

  • Modulabschlussprüfungen in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen werden entweder mit

    • einer Klausur,
    • einer Online-Klausur,
    • einer mündlichen Prüfung,
    • einer Portfolioprüfung oder
    • einem Moodle-Quiz

    abgeschlossen.

    Um an einer Modulabschlussprüfung teilzunehmen, müssen Sie das zugehörige Modul ordnungsgemäß belegt haben.

    Eine Modulabschlussprüfung kann absolviert werden, sobald die formalen sowie ggf. die modulbezogenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

    Formale Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

    Zusätzlich können die Modulverantwortlichen darüber hinaus weitere Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung festlegen (modulbezogene Voraussetzungen), z.B. das Erreichen einer Mindestpunktzahl bei den Einsendeaufgaben zum Modul.

    Eine Gesamtauflistung der Prüfungsformen aller Module für alle Studiengänge der Fakultät finden Sie in der Übersicht des aktuellen Semesters.

  • Klausuren finden am Ende des Semesters, im Wintersemester im Februar/März und im Sommersemester im August/September als Präsenz- sowie Online-Klausuren an bis zu 11 Klausurtagen montags bis samstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr statt. Die Präsenz-Klausuren finden in der Regel an den Campusstandorten der FernUniversität in Hagen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn statt.

    Eine Übersicht über die Klausurtermine und -orte für das aktuelle und das nächste Semester finden Sie im Hinweiskasten auf dieser Webseite.

    Präsenz-Klausuren

    Die Präsenz-Klausuren legen Sie unter Aufsicht gemeinsam mit anderen Studierenden in der Regel an einem der Campusstandorten der FernUniversität in Hagen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn ab. Die Bearbeitungszeit für Präsenzklausuren beträgt 120 Minuten und erfolgt auf Papier.

    Online-Klausuren

    Online-Klausuren legen Sie unter Live-Beaufsichtigung ortsunabhängig an Ihrem PC/Laptop ab. Die Online-Klausuren werden in unterschiedlichen Klausurvarianten, die von der Prüferin/dem Prüfer festgelegt werden, über Moodle-Prüfungen durchgeführt.

    Die Bearbeitungszeit für alle Online-Klausuren beträgt 120 Minuten. Bei Klausurvarianten, bei denen die Bearbeitung im System hochladen muss, werden über die eigentliche Klausurbearbeitungszeit hinaus weitere 15 Minuten für die organisatorische Nachbearbeitung eingeräumt, um den Scan und Upload der Lösungen vornehmen zu können.

    Für die Teilnahme an einer Online-Klausur sind die folgenden technischen Voraussetzungen zu erfüllen, da ohne diese eine Teilnahme nicht möglich ist:

    • internetfähiger Computer (PC oder Laptop),
    • stabile Internetverbindung mit mindestens 1,5 Mbit/s Upload sowie
    • Webcam, Lautsprecher und Mikrofon.
  • Mündliche Prüfungen können das ganze Jahr über erfolgen und finden

    • in Präsenz am Campus Hagen,
    • als Videoprüfung@home oder
    • als Videokonferenzprüfungen an einem der Campusstandorte

    statt. Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt etwa 25 Minuten.

    Für eine Terminvereinbarung setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit der gewünschten Prüferin/dem gewünschten Prüfer in Verbindung. Bei der Terminvereinbarung klären Sie außerdem ab, ob Ihre Prüfung in Präsenz, als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfung an einem der Campusstandorte durchgeführt wird, und tragen die abgestimmten Prüfungsformalitäten auf dem Anmeldeformular ein. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie dann direkt an die jeweilige Prüferin/den jeweiligen Prüfer.

  • Eine Portfolioprüfung setzt sich aus einer Klausur, Online-Klausur oder mündlichen Prüfung sowie einer weiteren Leistung, z.B. einer digitalen Programmieraufgabe, zusammen. In der Portfolioprüfung können 50 Prozentpunkte in der Klausur, Online-Klausur oder mündlichen Prüfung und 50 Prozentpunkte in der weiteren Leistung erlangt werden.

    Es müssen beide Leistungen der Portfolioprüfung im gleichen Semester absolviert werden.

  • Ein Moodle-Quiz umfasst mehrere Prüfungsaufgaben, die innerhalb eines Prüfungszeitraums von 3 Monaten über die Lernplattform Moodle zugänglich sind und elektronisch beantwortet werden. Innerhalb des Prüfungszeitraums kann das Quiz ggf. mehrfach durchlaufen werden, bis die für das Bestehen erforderliche Mindestpunktzahl erreicht ist. Wird die Mindestpunktzahl nicht innerhalb des Prüfungszeitraums erreicht, so ist die Prüfung nicht bestanden.

  • Anmeldung zu Prüfungsklausuren (Präsenz und Online)

    Die Anmeldung zu den Prüfungsklausuren (Präsenz und Online) erfolgt im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik.

    Der Termin für den Anmeldeschluss (im Wintersemester der 15. Januar und im Sommersemester der 15. Juli) ist für das jeweilige Semester der definitive Endtermin. Ausnahmen, z.B. infolge von beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw. sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich.

    Anmeldung zu mündlichen Prüfungen

    Die Anmeldung zu mündlichen Modulabschlussprüfungen kann nach der Terminabsprache mit der Prüferin/dem Prüfer das ganze Jahr über erfolgen, sobald die formalen Teilnahmevoraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllt sind.

    Anmeldung zu Portfolioprüfungen

    Die Anmeldung zur Portfolioprüfung erfolgt im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik.

    Anmeldung zum Moodle-Quiz

    Die Anmeldung zum Moodle-Quiz erfolgt im Wintersemester vom 01. November bis zum 15. November und im Sommersemester vom 01. Mai bis zum 15. Mai ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik.

  • Bei Seminaren und Praktika bearbeiten Sie unter Anleitung der/des Lehrenden selbständig ein ausgewähltes oder Ihnen zugewiesenes Thema.

    Bei Seminaren erlernen und üben Sie wissenschaftliche Arbeitstechniken, was Sie insbesondere auf das Verfassen Ihrer Abschlussarbeit vorbereiten soll. Bei Praktika arbeiten Sie auch häufig in Gruppenarbeit an einem gemeinsamen Projekt.

    Die Hauptbearbeitung findet dabei in Eigenarbeit zu Hause statt. In den verpflichtenden Präsenzphasen präsentieren und diskutieren Sie Ihre Ergebnisse mit ihren Kommiliton:innen sowie den Lehrenden.

    Seminar- und Praktikumsleistungen bestehen aus

    • einer schriftlichen Leistung (Seminar- oder Praktikumsarbeit),
    • einer mündlichen Leistung (z.B. Vortrag) während der Präsenzveranstaltung und
    • ggf. weiteren Leistungen (z.B. Thesenpapier oder ein Protokoll).

    Je nach Studiengang müssen Sie eine bis drei solcher Präsenzpflichtveranstaltungen erfolgreich absolvieren. Welche Veranstaltungen in Ihrem Studiengang vorgesehen sind und welche Vorleistungen Sie für eine Teilnahme mitbringen müssen, erfahren Sie im Studiengangsportal.

    Die Anmeldung zu Seminaren und Praktika erfolgt im Vorsemester der gewünschten Teilnahme über WebRegis im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik vom 01. Dezember bis zum 15. Januar im Wintersemester und vom 01. Juni bis zum 15. Juli im Sommersemester.

    Eine Übersicht der angebotenen Seminare und Praktika eines Semesters finden eingeschriebene Studierende in der Moodle-Umgebung Studium an der Fakultät für Mathematik und Informatik.

  • Beim Ablegen von Prüfungen müssen alle Studierenden die gleichen Prüfungsbedingungen vorfinden und die gleichen Anforderungen erfüllen. Das Instrument der Sonderfallregelungen soll die Chancengleichheit im Studium sicherstellen.

    Studierende, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, können Prüfungen ggf. unter Sonderfallbedingungen ablegen.

    Bei der Gewährung von Sonderfallregeln ist neben dem Grundsatz der Chancengleichheit der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Dieser stellt sicher, dass durch eine Sonderfallregelung keine Besserstellung (Überkompensation) gegenüber regulären Prüfungsteilnehmern stattfindet.

    Sonderfallregelungen können von den folgenden Studierendengruppen bei Vorlage entsprechender Nachweise beantragt und nach Genehmigung in Anspruch genommen werden:

    • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
    • Studierende in Mutterschutz/Elternzeit und stillende Mütter
    • Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtanrainenden Ausland
    • Studierende, die in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können ggf. eine Sonderfallregelungen in Form eines Nachteilsausgleichs erhalten. Einen Leitfaden zum Nachteilsausgleich mit ergänzenden Informationen finden Sie auf der Webseite Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung der FernUniversität in Hagen.

    Fristen für die Antragstellung

    Beachten Sie bitte, dass zur Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen bereits im Vorfeld ein Antrag mit begründenden Unterlagen (entsprechende Nachweise, fachärztliches Attest im Original oder beglaubigter Kopie, Schwerbehindertenausweis etc.) im Prüfungsamt vorliegen und vom Prüfungsausschuss genehmigt worden sein muss. Frist für die Antragstellung ist grundsätzlich drei Monate vor dem Prüfungstermin. Die Antragstellung sollte so früh wie möglich erfolgen, da die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs bis zu 8 Wochen dauern kann. Bei einer späteren Antragstellung ist bei einem gewährten Nachteilsausgleich eine Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen ggf. erst im folgenden Semester möglich.

  • Bei Fragen zu Modulabschlussprüfungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamts der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Verfügung. Die Kontaktdaten und telefonischen Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts.

mathinf.webteam | 13.04.2026