Modulabschlussprüfungen

Hinweis

Die Klausurtermine und -orte für das aktuelle Semester finden Sie in der folgenden Übersicht. Weitere Informationen zur Klausurkampagne finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf dieser Seite.

Die Klausurtermine für das nächste Semester finden Sie in der folgenden Übersicht. Weitere Informationen zur Klausurkampagne des nächsten Semesters finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf dieser Seite.

  • Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen

    Modulabschlussprüfungen werden mit einer je zweistündigen Klausur (schriftliche Prüfung), einer mündlichen Prüfung von etwa 25 Minuten Dauer oder einer Hausarbeit mit einer von der Prüferin/dem Prüfer festgelegten Bearbeitungszeit abgeschlossen.

    Eine Modulabschlussprüfung kann absolviert werden, sobald die formalen Teilnahmevoraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllt sind. Neben den formalen Teilnahmevoraussetzungen können die Modulverantwortlichen darüber hinaus weitere Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung festlegen, z.B. das Erreichen einer Mindestpunktzahl bei den Einsendeaufgaben.

    Informationen zur konkreten Prüfungsform eines Moduls sowie zu den Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung können Sie der jeweiligen Modulbeschreibung sowie den Heften Prüfungsinformationen Nr. 1 und 2 entnehmen.

    Eine Gesamtauflistung der Prüfungsformen aller Module für alle Studiengänge im Wintersemester 2023/24 finden Sie in dieser Übersicht.

  • Anmeldung zu Prüfungsklausuren

    Die Anmeldung zu den Prüfungsklausuren (Präsenz und Online) erfolgt im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen. Der Termin für den Anmeldeschluss (im Wintersemester der 15. Januar und im Sommersemester der 15. Juli) ist für das jeweilige Semester der definitive Endtermin. Ausnahmen, z. B. infolge von beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich.

    Im Prüfungsportal finden Sie die Prüfungsklausuren im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik. Folgen Sie nach dem Login über ihren FernUni-Account und ihr Passwort dem ersten Menüpunkt „Anmeldung / Abmeldung zu den Fachprüfungen“. Akademiestudierende wählen nach dem Login für eine Anmeldung den Menüpunkt „Akademiestudium; Weiterbildung; Studiengangsübergreifendes Prüfungsangebot (An-/Abmeldung)“ aus. Dieser Prüfungstermin ist verbindlich.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Über den Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“ können Sie Anmeldebestätigungen auch als pdf-Dokument ausdrucken. Sollten Sie keine E-Mail erhalten oder sollte Ihnen im Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“ keine Anmeldung angezeigt werden, war Ihre Anmeldung nicht erfolgreich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall die Anmeldung erneut vor.

    Anmeldung zu mündlichen Prüfungen

    Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen kann das ganze Jahr über erfolgen, sobald die Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Prüfung erfüllt sind. Mündliche Prüfungen finden i.d.R. in Präsenz in Hagen, als Videoprüfung@home oder als Videoprüfungen an einem der Campusstandorte statt.

    Für eine Terminabsprache setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit der gewünschten Prüferin bzw. dem gewünschten Prüfer oder dem jeweiligen Sekretariat in Verbindung. Bei der Terminvereinbarung klären Sie außerdem ab, ob Ihre Prüfung in Präsenz oder als Videoprüfung durchgeführt wird. Für die Anmeldung zur Prüfung tragen den abgestimmten Prüfungstermin auf dem Formular „Anlage MP” bzw. „Anlage MVP” für eine Videoprüfung@home ein. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular adressieren und schicken Sie dann direkt an die jeweilige Prüferin bzw. den jeweiligen Prüfer. Die Kontaktdaten der Prüferinnen und Prüfer (Telefonnummer und Anschrift) können Sie dem Abschnitt „Prüferinnen und Prüfer der Informatik“ im Heft Prüfungsinformationen Nr. 1 entnehmen. Bei einer Videoprüfung an einem Campusstandort ist die Rückseite des Anmeldeformulars von der jeweiligen Ansprech- und/oder Aufsichtspersonen auszufüllen; es sind Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adressen mitzuteilen sowie die Beaufsichtigung über die gesamte Prüfungsdauer zu versichern.

    Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Anmeldeformular spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin der Prüferin bzw. dem Prüfer vollständig ausgefüllt vorliegt. Insbesondere ist bei Anmeldungen zu zwei oder mehreren Modulprüfungen bei derselben Prüferin bzw. bei demselben Prüfer oder am selben Prüfungstag jeweils ein eigenes Formular pro Modulabschlussprüfung zu verwenden.

    Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise im Heft Prüfungsinformationen Nr. 1.

    Sie erhalten nach Eingang des Anmeldeformulars beim Prüfungsamt eine offizielle Bestätigung des Prüfungstermins. Dieser Prüfungstermin ist verbindlich.

    Anmeldungen zu Hausarbeiten

    Die Anmeldung zu Hausarbeiten erfolgt über das Anmeldeformular „Anlage HA“ zu Beginn des Semesters zu einem mit der Prüferin/dem Prüfer festgelegten Bearbeitungsbeginn, sobald die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

    Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Anmeldeformular spätestens 2 Wochen vor dem festgelegten Bearbeitungsbeginn der Prüferin bzw. dem Prüfer vollständig ausgefüllt vorliegt.

    Sie erhalten nach Eingang des Anmeldeformulars beim Prüfungsamt einen offiziellen Ausgabebescheid des Hausarbeitsthemas, dem Bearbeitungsbeginn und dem Abgabetermin per Post. Dieser Ausgabebescheid ist verbindlich.

  • Abmeldung von Modulabschlussprüfungen

    Von einer angemeldeten mündlichen oder schriftlichen Prüfung können Sie sich bis einen Tag vor dem Prüfungstermin (ohne Angabe von Gründen) abmelden. Von einer Hausarbeit können Sie sich vor Ausgabe des Themas und dem Bearbeitungsbeginn abmelden.

    Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung sowie einer Hausarbeit hat sowohl direkt bei der Prüferin/dem Prüfer als auch beim Prüfungsamt (per E-Mail oder schriftlich) zu erfolgen.

    Die Abmeldung von einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ist online über das Prüfungsportal vorzunehmen.

    Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie sich zu der betroffenen Prüfung nicht angemeldet.

    Rücktritt von Prüfungen

    Bei einem Rücktritt am Tag der Prüfung oder einem Versäumnis der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage (es gilt der Poststempel) nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Verspätet eingereichte, zu einem späteren Termin oder rückwirkend ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

    Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (BPU) vorzulegen. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.

    Werden die Gründe anerkannt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sich nicht zu der betroffenen Prüfung angemeldet.

    Sollten Sie sich nicht von der Prüfung abgemeldet haben oder nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, gilt die Prüfung wegen Nichterscheinens als mit „nicht bestanden“ bzw. als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

  • Prüfungsklausuren finden am Ende des Semesters, im Wintersemester im Februar/März und im Sommersemester im August/September als Präsenz- sowie Online-Klausuren an bis zu 13 Klausurtagen montags bis samstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr statt. Die Präsenzklausuren finden in der Regel an den Campusstandorten der FernUniversität Hagen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn statt.

    Präsenzklausuren

    Die Präsenzklausuren legen Sie unter Aufsicht gemeinsam mit anderen Studierenden in der Regel an einem der Campusstandorten der FernUniversität Hagen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn ab. In Ausnahmefällen werden Hörsäle an anderen Hochschulen angemietet. Die Bearbeitungszeit für Präsenzklausuren beträgt 120 Minuten und erfolgt auf Papier.

    Weitere Informationen zur Klausurkampagne eines Semesters finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten „Klausurkampagne im Sommersemester“ (s. unten) bzw. „Klausurkampagne im Wintersemester“ und im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2, welches Mitte November für das Wintersemester und Mitte Mai für das Sommersemester im Abschnitt Downloads zum Studium veröffentlicht wird.

    Online-Klausuren

    Online-Klausuren legen Sie ortsunabhängig an Ihrem PC/Laptop ab. Die Online-Klausuren werden in unterschiedlichen Klausurvarianten über Moodle oder das Online-Übungssystem durchgeführt. Einige Klausuren finden mit einer Live-Beaufsichtigung über Zoom statt. Der Einstieg zu allen Online-Klausuren erfolgt über Moodle-Prüfungen.

    Ihre Online-Klausur wird in einer von der Prüferin/dem Prüfer festgelegten folgenden Klausurvariante angeboten:

    Variante A:

    1. Online-Bereitstellung der Aufgaben am Bildschirm
    2. Bearbeitung der Aufgaben am PC
    3. Direkte Abgabe über den PC

    Variante B:
    1. Bereitstellung der Aufgaben zum Download (PDF-Datei)
    2. Bearbeitung der Aufgaben am PC (ausfüllbare PDF-Datei)
    3. Upload der Lösungsdatei (PDF-Datei) über den PC

    Variante C:
    1. Bereitstellung der Aufgaben zum Download (PDF-Datei)
    2. Bearbeitung der Aufgaben auf Papier
    3. Upload der Lösungsdatei als Scan über den PC

    Variante D:
    1. Bereitstellung der Aufgaben zum Download als Jupyter-Notebook
    2. Bearbeitung der Aufgaben am PC in der Umgebung für Jupyter-Notebook (vorab
    im Praktikum eingerichtet)
    3. Upload der Lösungsdatei (PDF-Datei) über den PC (aus Jupyter-Notebook heraus
    erzeugt)

    Variante AC:
    1. Online-Bereitstellung der Aufgaben am Bildschirm und zum Download
    2. Bearbeitung der Aufgaben teilweise am PC und teilweise auf Papier
    3. Direkte Abgabe über den PC sowie Upload der Lösungsdatei als Scan über den PC

    Die Bearbeitungszeit für alle Online-Klausuren beträgt 120 Minuten. Für Klausuren der Varianten B, C, D und AC, bei denen Sie Ihre Bearbeitung im jeweiligen System hochladen müssen, werden über die eigentliche Klausurbearbeitungszeit hinaus weitere 15 Minuten für die organisatorische Nachbearbeitung eingeräumt, um den Upload der Lösungen vornehmen zu können.

    Für die Teilnahme an einer Online-Klausur sind die folgenden technischen Voraussetzungen zu erfüllen, da ohne diese eine Teilnahme nicht möglich ist:

    • internetfähiger Computer (PC oder Laptop),
    • stabile Internetverbindung mit mindestens 1,5 Mbit/s Upload.

    Bei Klausuren mit Live-Beaufsichtigung benötigen Sie außerdem

    • Webcam,
    • Lautsprecher und
    • Mikrofon.

    Headsets oder Kopfhörer sind nicht zulässig. Des Weiteren wird empfohlen die Zoom-App zu installieren. Der Link zur jeweiligen Zoom-Umgebung wird in der Moodle-Klausurumgebung hinterlegt. Die Zoom-Räume werden jeweils 30 Minuten vor Klausurbeginn geöffnet.

    Zusätzlich benötigen Sie bei Klausuren der Variante C und AC einen Scanner oder ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) mit Scanner-App für den Scanvorgang. Weiterhin wird eine Anwendung zur Erstellung von PDF-Dokumenten benötigt, sofern diese nicht Bestandteil der Scanner-App ist.

    Weitere Informationen zur Klausurkampagne eines Semesters finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten „Klausurkampagne im Sommersemester“ (s. unten) bzw. „Klausurkampagne im Wintersemester“ und im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2, welches Mitte November für das Wintersemester und Mitte Mai für das Sommersemester im Abschnitt Downloads zum Studium veröffentlicht wird.

  • Die Präsenz-Klausuren des Wintersemesters 2023/24 finden

    • am Samstag, den 17.02.2024,
    • von Dienstag, den 20.02., bis Samstag, den 24.02.2024, sowie
    • am Samstag, den 02.03.2024,

    jeweils in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr statt.

    Die Präsenz-Klausuren finden an den Campusstandorten statt.

    Die Online-Klausuren des Wintersemesters 2023/24 finden

    • am Montag, den 19.02.2024, sowie
    • von Montag, den 26.02., bis Freitag, den 01.03.2024,

    in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr statt.

    Eine Übersicht der Aufteilung der Klausurtermine für Präsenz- und Online-Klausuren des Wintersemesters 2023/24 finden Sie in dieser Übersicht.

    Die Anmeldung zu allen Klausuren kann vom 01.12.2023 bis 15.01.2024 über das Prüfungsportal vorgenommen werden. Zugang zu dieser Anmeldemöglichkeit haben alle immatrikulierten Studierenden über ihren FernUni-Account und ihr Passwort.

    Detaillierte Informationen zur Klausurdurchführung, ggf. zugelassene Hilfsmittel und dem Ablauf am Klausurtag finden Sie im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2 und bei Online-Klausuren zusätzlich in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen. Die Freischaltung der Moodle-Klausurumgebungen erfolgt voraussichtlich Mitte Januar 2024.

  • Die Präsenz-Klausuren des Sommersemesters 2024 finden

    • von Donnerstag, den 15.08. bis Samstag, den 17.08.2024, sowie
    • von Montag, den 19.08., bis Donnerstag, den 22.08.2024

    jeweils in der Zeit von 10:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr statt.

    Die Präsenz-Klausuren finden an den Campusstandorten statt.

    Die Online-Klausuren des Sommersemesters 2024 finden

    • von Montag, den 26.08., bis Freitag, den 30.08.2024

    in der Zeit von 10:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr statt.

    Eine Übersicht der Aufteilung der Klausurtermine für Präsenz- und Online-Klausuren des Sommersemesters 2024 finden Sie in dieser Übersicht.

    Die Anmeldung zu allen Klausuren kann vom 01.06. bis 15.07.2023 über das Prüfungsportal vorgenommen werden. Zugang zu dieser Anmeldemöglichkeit haben alle immatrikulierten Studierenden über ihren FernUni-Account und ihr Passwort.

    Detaillierte Informationen zur Klausurdurchführung, ggf. zugelassene Hilfsmittel und dem Ablauf am Klausurtag finden Sie im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2 und bei Online-Klausuren zusätzlich in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen. Das Heft Prüfungsinformationen Nr. 2 für das Sommersemester 2024 wird im Mai 2024 veröffentlicht. Die Freischaltung der Moodle-Klausurumgebungen erfolgt voraussichtlich Mitte Juli 2024.

  • Als Service für ihre Studierenden bietet die FernUniversität in Hagen die Möglichkeit der elektronischen Klausurbereitstellung.

    Bei Präsenz-Klausuren wird Ihnen nach Abschluss der Korrektur automatisch eine elektronische Kopie Ihrer Klausurbearbeitung über das Online-Übungssystem bereitgestellt. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Klausurbearbeitung bereitgestellt wurde.

    Bei Online-Klausuren erfolgt die Einsichtnahme direkt in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen oder dem Online-Übungssystem. Sie finden Ihre Klausurbearbeitung in Moodle-Prüfungen im Abschnitt „Klausur“ und im Online-Übungssystem im Abschnitt „Einsendungen/Korrekturen“.

  • Die Anmeldung zu diesen teilnahmebeschränkten Veranstaltungen erfordert eine gesonderte Anmeldung im Vorsemester. Die Anmeldung nehmen Sie über WebRegis vor. Die Anmeldung erfolgt im Wintersemester im Zeitraum vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester im Zeitraum vom 01. Juni bis zum 15. Juli. Die Belegung des zugehörigen Kurses stellt keine Anmeldung dar. Weitere Informationen sowie eine Übersicht der angebotenen (Pro-)Seminare und Praktika finden Sie auf der Webseite Seminare und Praktika der Fakultät.

    Eine Abmeldung von Seminaren und Praktika kann bis spätestens am ersten Tag des Veranstaltungssemesters – im Wintersemester 01.10. und im Sommersemester 01.04. – durch eine schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt erfolgen.

    Bei einem Rücktritt nach dem ersten Tag des Veranstaltungssemesters oder einem Versäumnis der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage (es gilt der Poststempel) nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

    Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (Anlage BPU) vorzulegen. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.

    Werden die Gründe anerkannt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sich nicht zu der betroffenen Prüfung angemeldet.

    Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung oder ordnungsgemäßer Rücktritt so gilt die Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ bzw. als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

  • Im Folgenden finden Sie Informationen zu Modulabschlussprüfungen unter Sonderfallbedingungen. Ausführliche Informationen rund um das Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

    Sonderfallregelungen können von den folgenden Studierendengruppen bei Vorlage entsprechender Nachweise beantragt und nach Genehmigung in Anspruch genommen werden:

    • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
    • Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtanrainenden Ausland
    • Studierende, die in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind
    • Studierende in Mutterschutz/Elternzeit

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

    ...können bei Nachweis ihrer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung durch ein auf die Klausursituation bezogenes ärztliches Zeugnis die Klausuren an einem der nächstgelegenen Campusstandorte oder am Wohnort unter Aufsicht einer von den Studierenden zu benennenden beamteten oder angestellten Person des öffentlichen Dienstes schreiben. Mündliche Prüfungen können als Videoprüfung@home oder als Videoprüfung an einem Campusstandort abgelegt werden.

    Die Aufsichtstätigkeit kann über einen Werkvertrag vergütet werden. Aufgrund nachgewiesener besonderer Handikaps können ggf. Zeitzuschläge und der Einsatz einer Schreibhilfe oder zusätzlicher technischer Hilfsmittel gewährt werden.

    Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtangrenzenden Ausland

    ...können Klausuren an folgenden Institutionen im Ausland schreiben:

    • Goethe-Institut,
    • Deutsche Schule (falls kein Goethe-Institut im Land),
    • Deutsche Botschaft oder Konsulat (falls kein Goethe-Institut oder Deutsche Schule im Land).

    Das Ablegen von Prüfungen an Institutionen im nichtangrenzenden Ausland ist ggf. kostenpflichtig. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei den Institutionen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

    Studierende mit einer Semesteranschrift in Deutschland oder Anrainerstaaten können unter den oben genannten Bedingungen Klausuren im Ausland ablegen, sofern ein Nachweis über den dauerhaften Aufenthalt von mindestens 6 Monaten im nicht-anrainenden Ausland (Visum, Bescheinigung des Arbeitgebers o.ä.) dem Prüfungsamt vorliegt. Von dieser mit dem Auswärtigen Amt vereinbarten Regelung nicht betroffen sind Urlauber oder Geschäftsreisende, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

    Mündliche Prüfungen können als Videoprüfung@home oder als Videoprüfung an einem einer der o.g. Einrichtungen im Ausland abgelegt werden, sofern die technische Ausstattung vorhanden ist.

    Studierende, die in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind

    ...können die Klausuren (in der Regel) unter Aufsicht eines Mitglieds des Pädagogischen Dienstes der JVA schreiben. Mündliche Prüfungen können (in der Regel) als Videoprüfung@home unter Aufsicht eines Mitglieds des Pädagogischen Dienstes der JVA abgelegt werden.

    Studierende in Mutterschutz/Elternzeit

    ... können bei Nachweis des Geburtstermins (ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin), der Geburt des Kindes oder des Nachweises der Elternzeit (bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes) Prüfungen am nächstgelegenen Campusstandort ablegen. Mündliche Prüfungen können als Videoprüfung@home oder als Videoprüfung an einem Campusstandort abgelegt werden.

    Antragstellung

    Beachten Sie bitte, dass zur Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen bereits im Vorfeld ein Antrag mit begründenden Unterlagen (entsprechende Nachweise, fachärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis etc.) im Prüfungsamt vorliegen und vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt worden sein muss.

    Frist für die Antragstellung im Wintersemester ist der 30. November und im Sommersemester der 31. Mai. Die Antragstellung sollte so früh wie möglich erfolgen, da die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung einer Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen bis zu 8 Wochen dauern kann. Bei einer Antragstellung bis zu den genannten Fristen ist bei einer Gewährung eine Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen im selben Semester möglich. Andernfalls ist eine Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen grundsätzlich erst für das folgende Semester möglich.

    Eine Anmeldung zu Prüfungen unter Sonderfallbedingungen kann erst erfolgen, wenn die Sonderfallregelungen vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt worden sind.

    Anmeldungen zu Prüfungen unter Sonderfallbedingungen

    Die Anmeldung zu Klausuren (Präsenz und Online) erfolgt im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen. Zusätzlich zur fristgerechten Online-Anmeldung über das Prüfungsportal ist die Betreuungszusage der Einrichtung/Institution über das Anmeldeformular für SonderfälleAnlage SPK“ innerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt einzureichen. Die Vorderseite des Formulars ist von Studierendenseite auszufüllen. Die Formularrückseite ist von der gewählten Einrichtung/Institution auszufüllen. Kann eine Beaufsichtigung für die gesamte Prüfungsdauer nicht gewährleistet werden, wird eine Durchführung der Klausuren nicht zugelassen. Weitere Informationen sowie Ausfüllhinweise entnehmen Sie dem Heft Prüfungsinformationen Nr. 2.

    Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen kann das ganze Jahr über erfolgen, sobald die Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Prüfung erfüllt sind. Für eine Terminabsprache setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit der gewünschten Prüferin bzw. dem gewünschten Prüfer oder dem jeweiligen Sekretariat in Verbindung. Informieren Sie die gewünschte Prüferin/den gewünschten Prüfer über den gewährten Nachteilsausgleich und sprechen Sie die Prüfungsmodalitäten direkt bei der Terminvereinbarung ab.

    Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung tragen den abgestimmten Prüfungstermin auf dem Formular „Anlage MP” bzw. „Anlage MVP” für eine Videoprüfung@home ein. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular adressieren und schicken Sie dann direkt an die jeweilige Prüferin bzw. den jeweiligen Prüfer. Die Kontaktdaten der Prüferinnen und Prüfer (Telefonnummer und Anschrift) können Sie dem Abschnitt „Prüferinnen und Prüfer der Informatik“ im Heft Prüfungsinformationen Nr. 1 entnehmen. Bei einer Videoprüfung an einem Campusstandort ist die Rückseite des Anmeldeformulars von der jeweiligen Ansprech- und/oder Aufsichtspersonen auszufüllen sowie die Beaufsichtigung über die gesamte Prüfungsdauer zu versichern. Weitere Informationen sowie Ausfüllhinweise entnehmen Sie dem Prüfungsinformationen Nr. 1.

    Sie erhalten nach Eingang des Anmeldeformulars beim Prüfungsamt eine offizielle Bestätigung des verbindlichen Prüfungstermins per Post.

    Abmeldung von Prüfungen unter Sonderfallbedingungen

    Von einer angemeldeten Klausur oder mündlichen Prüfung unter Sonderfallbedingungen können Sie sich bis einen Tag vor dem Prüfungstermin (ohne Angabe von Gründen) abmelden.

    Informieren Sie neben der Prüferin/dem Prüfer und dem Prüfungsamt, zusätzlich die Aufsichtsperson bzw. Ansprechperson in der jeweiligen Einrichtung/Institution per E-Mail über die Abmeldung. Die Abmeldung von einer Klausur (Online und Präsenz) ist außerdem online über das Prüfungsportal vorzunehmen.

    Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie sich zu der betroffenen Prüfung nicht angemeldet.

    Rücktritt von Prüfungen unter Sonderfallbedingungen

    Bei einem Rücktritt am Tag der Prüfung oder einem Versäumnis der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage (es gilt der Poststempel) nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

    Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (Anlage BPU) vorzulegen. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.

    Werden die Gründe anerkannt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sich nicht zu der betroffenen Prüfung angemeldet.

    Sollten Sie sich nicht von der Prüfung abgemeldet haben oder nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, gilt die Prüfung wegen Nichterscheinens als mit „nicht bestanden“ bzw. als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

  • Bei Fragen zu Modulabschlussprüfungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Verfügung. Die Kontaktdaten und telefonischen Sprechzeiten finden Sie hier Ansprechpersonen des Prüfungsamts.

mathinf.webteam | 04.03.2024