Nachteils- bzw. Sonderregelungen

Ansprechpartnerin im Prüfungsamt
Claudia Barcarolo

Bei der Gestaltung von Modulabschlussprüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, individuell Rechnung getragen.

Nachteils- bzw. Sonderregelungen können in Anspruch genommen werden, wenn Sie
chronisch krank oder schwerbehindert sind,
langfristig inhaftiert sind,
dauerhaft im nicht anrainenden Ausland leben.

Für alle Personengruppen und für alle Prüfungsformen gelten folgende Grundsätze:

  • Eine Prüfung mit Sonderregelung soll lediglich personen- oder situationsbezogene individuelle Nachteile ausgleichen. Ihre Anwendung darf zu keiner Besserstellung (Überkompensation) gegenüber regulären Prüfungsteilnehmern führen.
  • Es ist immer die – verglichen mit der regulären Prüfung – mildeste Kompensa­tion zu gewähren. Das bedeutet konkret, dass die Prüfungsform nur in absoluten Ausnahmefällen verändert wird. Auch Prüfungsdauer und Prüfungsort werden nur in begründeten Fällen modifiziert.

chronisch kranke oder schwerbehinderte Studierende

Bei Prüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung, nach Prüfung des konkreten Einzelfalles, individuell Rechnung getragen. Nachteilsausgleiche sollen individuelle und situationsbezogene Benachtei­ligungen kompensieren. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein, siehe Leitfaden „Nachteilsausgleich in Prüfungen“ (PDF 177 KB).

Studierende, die wirtschaftswissenschaftliche Modulabschlussprüfungen ablegen möchten, stellen einen formlosen Antrag auf Nachteilsregelung beim Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Der Antrag für die Klausuren im September ist bis Ende Mai, für die Klausuren im März bis Ende November zu stellen. Ausführliche Hinweise zum Inhalt des Antrags und den vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden. Beachten Sie insbesondere den Hinweis zum fachärztlichen Attest und dessen Aussagefähigkeit.

Studierende anderer Studiengänge an der FernUniversität können eine bereits durch deren Fakultät erteilte Nachteilsregelung vorlegen. Das Prüfungsamt der Fakultät Wirtschaftswissenschaft prüft, ob sie auf die Modulabschlussklausuren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angewandt werden kann. Der schriftliche Bescheid über die Nachteilsregelung ist vor der Anmeldung dem Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft per E-Mail vorzulegen.

Ausführliche Hinweise zu den Teilnahme- und Anmeldevoraussetzungen werden in jedem Semester aktualisiert und im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Die erweiterten Anmelderegularien für eine Sonderfallklausur sind zwingend zu beachten.

Die geplanten Prüfungstermine und die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der Rubrik „Termine im Semester“ auf unserer Fakultätsseite „Studium“.


langfristig inhaftierte Studierende

Langfristig inhaftierte Studierenden können Prüfungen unter Aufsicht in den Haftanstalten ablegen. Online-Prüfungen können als Präsenzprüfung abgelegt werden, wenn die Haftbedingungen eine Online-Prüfung nicht zulassen.

Die Möglichkeit der Prüfungsablegung in der JVA ist mit den zuständigen Stellen frühzeitig zu klären. Die Beaufsichtigung erfolgt in der Regel durch eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des pädagogischen Dienstes der Haftanstalt.

Ausführliche Hinweise zu den Teilnahme- und Anmeldevoraussetzungen werden in jedem Semester aktualisiert und im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Die erweiterten Anmelderegularien für eine Sonderfallklausur sind zwingend zu beachten.

Die geplanten Prüfungstermine und die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der Rubrik „Termine im Semester“ auf unserer Fakultätsseite „Studium“.

im nicht anrainenden Ausland lebende Studierende

Gemäß eines Erlasses des Auswärtigen Amtes haben Studierende mit einem nachgewiesenen dauerhaften Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland Gelegenheit, die Klausuren unter Aufsicht in einer dafür in Frage kommenden Institutionen abzulegen.

Die Prüfungen müssen zeitgleich mit denen in Deutschland abgelegt werden. Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten und Betreuungsmöglichkeiten der Institutionen, anfallenden Prüfungsgebühren sowie anderer Zeitzonen ist vielen Studierenden die Ablegung ihrer Prüfungen nicht möglich.

Wir tragen dieser Problematik Rechnung und bieten Studierenden mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland alle Prüfungen als beaufsichtigte Online-Prüfungen an. Die Klausuren finden zeitgleich mit denen in Deutschland statt und sind inhaltlich mit diesen identisch.

Die Regelung hat keinen Bestand, wenn man sich zum Zeitpunkt der Prüfungen in Deutschland oder einem der anrainenden Staaten aufhält.

Ausführliche Hinweise zu den Teilnahme- und Anmeldevoraussetzungen werden in jedem Semester aktualisiert und im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Die erweiterten Anmelderegularien für eine Sonderfallklausur sind zwingend zu beachten.

Die geplanten Prüfungstermine und die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der Rubrik „Termine im Semester“ auf unserer Fakultätsseite „Studium“.

 

Kontakt

Claudia Barcarolo

E-Mail: wiwi.klausuren

Telefon: + 49 (0) 2331 987 2663

Sprechzeiten
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Montag und Donnerstag zusätzlich 13:00 bis 15:30 Uhr

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Redaktion | 29.02.2024