Nachteils- bzw. Sonderregelungen
Bei der Gestaltung von Modulabschlussprüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, individuell Rechnung getragen.
Nachteils- bzw. Sonderregelungen können in Anspruch genommen werden, wenn Sie
– chronisch krank oder schwerbehindert sind,
– langfristig inhaftiert sind,
– dauerhaft im nicht anrainenden Ausland leben.
Für alle Personengruppen und für alle Prüfungsformen gelten folgende Grundsätze:
- Eine Prüfung mit Sonderregelung soll lediglich personen- oder situationsbezogene individuelle Nachteile ausgleichen. Ihre Anwendung darf zu keiner Besserstellung (Überkompensation) gegenüber regulären Prüfungsteilnehmern führen.
- Es ist immer die – verglichen mit der regulären Prüfung – mildeste Kompensation zu gewähren. Das bedeutet konkret, dass die Prüfungsform nur in absoluten Ausnahmefällen verändert wird. Auch Prüfungsdauer und Prüfungsort werden nur in begründeten Fällen modifiziert.
- Bitte beachten Sie unbedingt unsere Hinweise zu den Prüfungen auf unserer Seite „Prüfungsinformationen“, die in jedem Semester vor Beginn der Anmeldefrist aktualisiert wird.
chronisch kranke oder schwerbehinderte Studierende
Bei Prüfungen wird den spezifischen Belangen von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung, nach Prüfung des konkreten Einzelfalles, individuell Rechnung getragen. Nachteilsausgleiche sollen individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen kompensieren. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein, siehe Leitfaden „Nachteilsausgleich in Prüfungen“.
Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft sollten in den ersten drei Monaten des Semesters einen formlosen Antrag auf Nachteilsregelung beim Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft stellen. Ausführliche Hinweise zur Antragsstellung und den vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.
Studierende anderer Studiengänge an der FernUniversität stellen den Antrag beim Prüfungsamt ihrer Fakultät. Das Prüfungsamt der Fakultät Wirtschaftswissenschaft berücksichtigt die erteilte Nachteilsregelung, sofern die Regelung auf die Modulabschlussklausuren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angewandt werden kann. Der schriftliche Bescheid über die Nachteilsregelung ist spätestens mit der Anmeldung dem Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft per E-Mail vorzulegen.
Ausführliche Hinweise zu den Teilnahme- und Anmeldevoraussetzungen werden in jedem Semester aktualisiert und im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Die erweiterten Anmelderegularien für eine Sonderfallklausur sind zwingend zu beachten.
Die geplanten Prüfungstermine und die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der Rubrik „Termine im Semester“ auf unserer Fakultätsseite „Studium“.
langfristig inhaftierte Studierende
Langfristig inhaftierte Studierenden können Prüfungen unter Aufsicht in den Haftanstalten ablegen. Online-Prüfungen können als Präsenzprüfung abgelegt werden, wenn die Haftbedingungen eine Online-Prüfung nicht zulassen.
Die Möglichkeit der Prüfungsablegung in der JVA ist mit den zuständigen Stellen frühzeitig zu klären. Die Beaufsichtigung erfolgt in der Regel durch eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des pädagogischen Dienstes der Haftanstalt.
Ausführliche Hinweise zu den Teilnahme- und Anmeldevoraussetzungen werden in jedem Semester aktualisiert und im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Die erweiterten Anmelderegularien für eine Sonderfallklausur sind zwingend zu beachten.
Die geplanten Prüfungstermine und die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der Rubrik „Termine im Semester“ auf unserer Fakultätsseite „Studium“.
im nicht anrainenden Ausland lebende Studierende
Gemäß eines Erlasses des Auswärtigen Amtes haben Studierende mit dauerhaftem Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland Gelegenheit, die Klausuren unter Aufsicht in einer dafür in Frage kommenden Institutionen abzulegen.
Die Prüfungen müssen zeitgleich mit denen in Deutschland abgelegt werden. Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten und Betreuungsmöglichkeiten der Institutionen, anfallenden Prüfungsgebühren sowie anderer Zeitzonen ist vielen Studierenden die Ablegung ihrer Prüfungen nicht möglich.
Wir tragen dieser Problematik Rechnung und bieten Studierenden mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland alle Prüfungen als beaufsichtigte Online-Prüfungen an. Die Klausuren finden zeitgleich mit denen in Deutschland statt und sind inhaltlich mit diesen identisch.
Ausführliche Hinweise zu den Teilnahme- und Anmeldevoraussetzungen werden in jedem Semester aktualisiert und im Heft „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3“ veröffentlicht. Die erweiterten Anmelderegularien für eine Sonderfallklausur sind zwingend zu beachten.
Die geplanten Prüfungstermine und die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der Rubrik „Termine im Semester“ auf unserer Fakultätsseite „Studium“.
Ansprechpartnerin im Prüfungsamt
Claudia Barcarolo
E-Mail: claudia.barcarolo
Telefon: + 49 (0) 2331 987 2663
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag zusätzlich 13:00 bis 15:30 Uhr