Prüfungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Illustration Foto: Hardy Welsch

Prüfungsarten und -formen

Die erfolgreiche Bearbeitung eines Moduls wird durch eine Modulabschlussprüfung nachgewiesen. Hier können verschiedene Prüfungsarten, wie z. B. Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, netzgestützte Arbeiten, mündliche Prüfungen zum Einsatz kommen. Die verschiedenen Prüfungsarten können darüber hinaus in unterschiedlichen Formen, nämlich in Präsenz oder online durchgeführt werden. Üblicherweise finden die Prüfungen des Sommersemesters Mitte September, die Prüfungen des Wintersemesters Mitte März statt.

Je Modul stehen den Studierenden drei Prüfungsversuche zu (§ 15 Abs. 1 PrüfO LLB). Absolvieren Studierende die Prüfung des Moduls in dem Semester, in dem das Modul erstmalig belegt wurde, und bestehen die Prüfung nicht, so gilt dies als Freiversuch (§ 15 Abs. 2 PrüfO LLB). Im Modul 55100 - Propädeutikum kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.

Die aktuellen Prüfungsmodalitäten (Art, Dauer, Termin, Ort der Prüfung) einer Prüfungskampagne werden auf unserer Homepage unter dem Punkt Termine sowie unter Studien- und Prüfungsorganisation bekannt gegeben.

  • Die häufigste Prüfungsform an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät stellt die Klausur dar, im Rahmen derer Studierende einen juristischen Sachverhalt gutachterlich innerhalb der vorgegebenen Zeit lösen. Dabei hat sich ein Mix aus Online- und Präsenzklausuren etabliert.

    Wird die Prüfung eines Moduls als Präsenzklausur durchgeführt, so bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät ihre Präsenzprüfungen in den Campusstandorten (zur Übersicht aller Campusstandorte) an. Sie sind bei der Wahl des Klausurortes nicht an Ihren Wohnort oder Ihren zugeordneten Campusstandort gebunden. Die Klausurbearbeitung findet ausschließlich auf gestelltem Papier statt. Studierende bringen dementsprechend lediglich Schreibutensilien sowie die notwendigen Hilfsmittel wie Gesetzestexte mit.

    Im Falle einer E-Klausur fertigen die Studierenden ihre Prüfung vom heimischen Schreibtisch aus an. Die Klausur wird dann über die FernUni-Tools Moodle und Online-Übungssystem (OÜS) abgewickelt. Studierende bearbeiten den gestellten Sachverhalt und laden ihre Ausfertigung anschließend zur Korrektur hoch. Im Vorfeld von E-Klausuren wird den Studierenden ein Testraum sowie ein Videotutorial zur Verfügung gestellt, um sich mit den technischen Feinheiten von E-Klausuren vertraut zu machen.

  • Im Falle einer Hausarbeit lösen Studierende - ähnlich wie in Klausuren - einen juristischen Sachverhalt in Form eines Gutachtens, allerdings unter Zuhilfenahme von wissenschaftlichen Methoden. Dabei ist die Bearbeitung der Sachverhalte, für die Studierende insgesamt acht Wochen Zeit haben, inhaltlich auf vier Wochen ausgelegt. Eine Hausarbeit als Prüfungsform kann Ihnen lediglich in den nachfolgenden Modulen (im Modul 55101 - Allgemeiner Teil des BGB wird eine zehntätige Kurzhausarbeit geschrieben) begegnen:

    • 55103 - Schuldrecht Allgemeiner Teil
    • 55107 - Einführung in das Strafrecht

    Jedes Semester bietet die Fachstudienberatung ReWi zwei Veranstaltungen zu den Themen Literaturrecherche sowie Hausarbeitentechnik an, um die Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit den Techniken und Feinheiten einer Hausarbeit vertraut zu machen.

  • In der Regel am Ende des Studiums steht die Abhandlung einer Bachelor- oder Masterarbeit an. Da die einzelnen Besonderheiten dieser Prüfung hier den Rahmen sprengen würden, wird auf die entsprechenden Unterseiten der jeweiligen Studiengänge verwiesen.

Teilnahmevoraussetzungen

Anmeldefrist

Die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung setzt die fristgerechte Anmeldung voraus. Mit anderen Worten: Durch die Belegung eines Moduls sind Studierende nicht automatisch für die entsprechende Modulabschlussprüfung angemeldet.

Anmeldezeitraum im Sommersemester Anmeldezeitraum im Wintersemester

01.07.31.07.

02.01.31.01.

  • Die Anmeldung zu den Prüfungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät läuft über das Prüfungsportal POS. Dort können neben der Prüfungsanmeldung auch bisher erbrachte Prüfungsleistungen eingesehen werden. Zum Prüfungsportal POS gelangen Sie wie folgt:

    1. Gehen Sie auf POS.
    2. Loggen Sie sich nun mit Ihren FernUni-Daten (qMatrikelnummer + Passwort) an.
    3. Scrollen Sie runter, bis Sie beim dem Punkt Rechtswissenschaftliche Fakultät angekommen sind.
    4. Unter Klausuren und Hausarbeiten können Sie sich nunmehr zu Prüfungen anmelden.

Einsendeaufgaben

Beispiele zum Quorum

Darüber hinaus sind modulabhängig weitere Zulassungsvoraussetzungen zu beachten. So gibt es Module, in denen zur Teilnahme an der Modulabschlussprüfung ein Quorum an bestandenen Vorprüfungen (sog. Einsendearbeiten) nachzuweisen sind. Von den angebotenen Einsendearbeiten in einem Modul muss die Hälfte erfolgreich bestanden werden. Ist mehr als eine Einsendearbeit erforderlich, können diese über mehrere Semester gesammelt werden. In welchen Modulen Einsendearbeiten angeboten bzw. vorausgesetzt werden, sehen Sie auf unserer Homepage unter Termine.

Die Abwicklung der Einsendearbeiten erfolgt über das FernUni-Tool Online-Übungssystem (OÜS). Klickt man auf den Menüpunkt "Rechtswissenschaftliche Fakultät - Einsendearbeiten", erscheinen auch dort alle Module, in welchen Einsendearbeiten verlangt werden. Studierende der Fakultät können sich nun das Modul heraussuchen, indem Sie die Einsendearbeit(en) bearbeiten müssen. Nach dem LogIn mit den FernUni-Zugangsdaten kann der Sachverhalt herunter- und die anschließende Bearbeitung an geeigneter Stelle hochgeladen werden.

Abmeldung von Prüfungen/Rücktritt

Grundsätzlich gilt: Anmeldungen zu den Prüfungen sind verbindlich. Sollten Sie an den Prüfungen, zu denen Sie sich angemeldet haben, nicht teilnehmen können, besteht innerhalb bestimmter Fristen die Möglichkeit, sich von den Prüfungen wieder abzumelden (siehe hierzu die jeweiligen Prüfungsordnungen).

Eine Abmeldung bis zum 15. Tag vor der Prüfung ist jederzeit ohne Begründung möglich, es werden keine Gebühren erhoben. Eine Abmeldung ab dem 14. Tag vor der Prüfung bis einen Tag vor der Prüfung ist ebenfalls möglich, es wird allerdings eine Gebühr von € 25,- erhoben.

Die Abmeldung nehmen Sie analog zur Prüfungsanmeldung ebenfalls über die Plattform POS vor.

Sollten Studierende am Tag der Prüfung feststellen, dass ihnen eine Prüfungsteilnahme nicht möglich ist (bspw. aufgrund von Krankheit), so müssen Sie dies unverzüglich dem Prüfungsamt mitteilen und z. B. durch eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung glaubhaft machen. Eine Vorlage für eine solche Bescheinigung finden Sie im Downloadbereich unter dem Punkt Anträge. In diesen Fällen, in denen die Nichtteilnahme mit einem triftigen Grund entschuldigt wird, treten Sie sanktionslos von der Prüfung zurück. Eine Gebühr von € 25,- wird ebenfalls nicht erhoben.

Widerspruch

Sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung vom Prüfungsamt Rechtswissenschaft, darüber hinaus können Sie unter https://e.feu.de/anmeldungqis die Prüfungsergebnisse online abfragen. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs.

  • Widersprüche bedürfen einer substantiierten Begründung. Dabei muss anhand von konkreten Beispielen aus der Arbeit dargelegt werden, inwieweit die Korrektur sachlich falsch und die vergebene Note daher zu niedrig ist. Nicht ausreichend ist der pauschale Hinweis darauf, dass andere Arbeiten mit ähnlichem oder gleichem Inhalt besser benotet worden seien. Sollten Sie also gegen die Bewertung Ihrer Prüfung Widerspruch einlegen wollen, warten Sie bitte erst etwaige Besprechungen des prüfenden Lehrstuhls ab und nehmen Sie daran teil. Beachten Sie zudem die Formvorschriften unserer Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid, der Ihnen erst nach Veröffentlichung der Note im Prüfungssystem zugestellt wird. Daraus ergeben sich foglende Voraussetzungen:

    • unterzeichnet (per Post oder eingescannt per Mailanhang an rewi.pa)
    • fristgerecht (binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Notenbescheids)

    Der Widerspruch ist zu richten an:

    Vorsitzender des Prüfungsausschusses

    der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

    Universitätsstraße 21
    58084 Hagen

    Sobald Ihr Widerspruch vorliegt, wird er an die entsprechende Fachvertretung mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet und im Anschluss dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Über die Entscheidung des Prüfungsausschusses informieren wir Sie danach umgehend. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid.


Häufig gestellte Fragen zu dem Thema Prüfungen

 

Wo kann ich mich zu Prüfungen an- und abmelden?

mehr Infos

Um sich zu einer Prüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät anzumelden, müssen Sie ins Prüfungsportal. Um zum Prüfungsportal zu gelangen, befolgen Sie die nachfolgenden Schritte:

  1. Gehen Sie auf POS.
  2. Loggen Sie sich nun mit Ihren FernUni-Daten (qMatrikelnummer + Passwort) an.
  3. Scrollen Sie runter, bis Sie beim dem Punkt Rechtswissenschaftliche Fakultät angekommen sind.
  4. Unter Klausuren und Hausarbeiten können Sie sich nunmehr zu Prüfungen anmelden.
 

Wo kann ich meine Prüfungsleistungen einsehen?

mehr Infos

  1. Gehen Sie auf POS.
  2. Klicken Sie anschließend auf Notenübersicht.
  3. Loggen Sie sich nun mit Ihren FernUni-Daten (qMatrikelnummer + Passwort) an.

Nunmehr dürften Sie im Prüfungsportal angekommen sein und können sich alle bisher erbrachten oder anerkannten Leistungen ansehen.

 

Wer ist zuständig für Fragen zu Prüfungen?

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Das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist – neben der allgemeinen Studienberatung – in erster Linie für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf aller Prüfungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu­stän­dig.

Sie erreichen es Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr unter +49 2331 987 2955 sowie per Mail an rewi.pa.

 

Ich lebe im Ausland. Muss ich für Präsenzklausuren nach Deutschland kommen?

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Gemäß einem Erlass des Auswärtigen Amtes haben Studierende mit dauerhaftem Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland Gelegenheit, die Klausuren unter Aufsicht in einer der nachstehend aufgeführten Einrichtungen abzulegen, sofern diese Einrichtungen die Betreuung ermöglichen können. Eine Prüfungsanmeldung für das nicht anrainende Ausland kann nur erfolgen, wenn

  • der dauerhafte Wohnsitz im Ausland nachgewiesen ist (Nachweis durch Semesteranschrift, Visum, Bescheinigung durch den Arbeitgeber o. ä.),
  • die Klausurbetreuung abschließend mit der aufsichtführenden Einrichtung geklärt ist und
  • dem Prüfungsamt die schriftliche Einwilligung (Betreuungsbestätigung) der aufsichtführenden Einrichtung vorliegt.

Fernstudierende mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland können sich zum Ablegen der Klausuren an die Goethe-Institute wenden. In Ländern, in denen sich kein Goethe-Institut, aber eine von der Bundesregierung geförderte Deutsche Schule befindet, können Studierende die Prüfung an dieser Schule ablegen. Ggf. anfallende Gebühren sind von den Prüflingen selbst zu tragen.

Mit der Klausuranmeldung, spätestens vor Ablauf der Anmeldefrist, ist dem Prüfungsamt eine Betreuungsbestätigung der Einrichtung über die Klausurbetreuung vorzulegen; eine als E-Mail erhaltene Betreuungsbestätigung reicht aus. Aus der Betreuungsbestätigung müssen der Prüfling, Klausur(en), Prüfungsdatum und -zeit (Ortszeit), Ansprechpartner*in und Kontaktdaten hervorgehen. Ohne diese Betreuungsbestätigung ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Vergewissern Sie sich, dass die Institutionen bereit sind, die Prüfungsunterlagen nach Ablegung der Klausur(en) (als eingescannte PDF Datei) auf dem schnellst möglichen Weg an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zurückzusenden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der FernUniversität (verlinkt) oder Sie richten Ihre Fragen direkt an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

 

Besteht die Möglichkeit eines Nachteilausgleichs?

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Bei der Ablegung von Prüfungen wird den spezifischen Belangen Studierender, die aufgrund ihrer chronischen Erkrankung oder körperlichen Behinderung in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind, Rechnung getragen, indem ein sogenannter Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Je nach Art der chronischen Krankheit oder Behinderung wird versucht, individuelle Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches zu finden. So können z. B. besondere Hilfsmittel bei den Prüfungen zugelassen oder Schreibzeitverlängerungen gewährt werden.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss rechtzeitig gestellt werden, damit eine entsprechende Entscheidung des Prüfungsamtes bereits zur Prüfungsanmeldung vorliegt. Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich muss die Art der Beeinträchtigung, die durch Gewährung von Sonderregelungen beim Prüfungsverfahren ausgeglichen werden soll, nachgewiesen werden. Entsprechende Nachweise sind dem Prüfungsamt frühzeitig, für das jeweilige Wintersemester bis spätestens zum 01.12. und für das jeweilige Sommersemester bis spätestens zum 01.06. vorzulegen.

Informationen zum Nachteilsausgleich sowie zur Antragsstellung finden Sie im Leitfaden zum Nachteilsausgleich unter https://e.feu.de/behinderung.

 

Welche Regelungen gelten für stillende Menschen?

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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gewährt Müttern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes bei Klausuren ab einer Dauer von vier Stunden eine Stillpause. Die Stillpause muss beantragt und das Kindesalter anhand der Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Prüfungsamt in Verbindung.

 

Welche Regelungen gelten für inhaftierte Studierende?

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Inhaftierte Studierende haben die Möglichkeit, die Prüfungen zum festgelegten Prüfungstermin unter Aufsicht (z. B. des Anstaltslehrenden, pädagogischer oder sozialer Dienst) in der JVA zu absolvieren. Eine Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn dem Prüfungsamt die Betreuungsbestätigung von der JVA vorliegt. Diese Betreuungsbestätigung muss spätestens vor Ablauf der Anmeldefrist vorliegen. Aus der Betreuungsbestätigung müssen der Prüfling, Klausur(en), Prüfungsdatum und -zeit, Ansprechpartner*in mit Adresse, Telefonnummer, E-Mail hervorgehen, eine E-Mail genügt hier. Ohne diese Betreuungsbestätigung ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Prüfungsamt in Verbindung.

 

Meine Einsendearbeiten sind noch nicht korrigiert und Frist zur Prüfungsanmeldung läuft ab. Was soll ich tun?

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Sollten Sie den für die Prüfungsteilnahme erforderlichen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Kursen nicht führen können, weil die von Ihnen bereits absolvierten Einsendeaufgaben noch nicht an Sie korrigiert zurückgesandt wurden, können Sie sich unter Vorbehalt zur Prüfung anmelden. Auch in diesem Fall müssen Sie die Prüfungsanmeldefrist beachten. Sie können dann an der Prüfung teilnehmen. Die Prüfung wird aber nur dann gewertet, wenn die noch ausstehende(n) Einsendeaufgabe(n) mit „bestanden“ gewertet wurde(n). Ist dies nicht der Fall und es stellt sich heraus, dass Sie die Prüfungszulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie sich auch in diesem Fall rechtzeitig von der Prüfung abmelden, da ansonsten die Kostenpauschale gemäß der Gebührenverordnung für die Fernuniversität in Höhe von € 25,- fällig wird.

 

Gibt es Altprüfungen, die ich mir zwecks Prüfungsvorbereitung anschauen kann?

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Sie haben zum einen die Möglichkeit Videobesprechungen vergangener Prüfungen unserer Lehrgebiete anzusehen. Diese finden auf unserem Videoportal.

Zum anderen schalten die Lehrgebiete Ihrer Module zu Ende eines Semester einen eigenen Prüfungsbereich auf Moodle frei, in dem häufig ehemalige Prüfungssachverhalte und Probeprüfungen zu finden sind.

Zudem empfiehlt es sich, die gängigen juristischen Datenbanken wie beck-online oder juris zu besuchen und dort unter den Schlagworten Anfängerklausur oder Anfängerhausarbeit nach Beispielsprüfungen Ausschau zu halten.

 

Ich würde mir gerne einen Eindruck von Prüfungsergebnissen verschaffen. Geht das?

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