Modul 2: Hausarbeit

Die Prüfung im Modul 2 des Masterstudiengangs Psychologie setzt sich aus den Kursen „Gutachtenerstellung und Kommunikation“ (Kurs 03448, Prof. Dr. Salewski) und „Testkonstruktion, Testen und Entscheiden“ (Kurs 03449, Prof. Dr. Mokros) zusammen und wird in Form einer Hausarbeit bearbeitet. Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung ist die vorherige Teilnahme an der Präsenzveranstaltung zum Kurs „Gutachtenerstellung und Kommunikation“.

In dem Prüfungsteil zum Kurs „Gutachtenerstellung und Kommunikation“ erhalten die Studierenden eine nach Inhalt und Gestaltung originalgetreue konstruierte Gerichtsakte, die einen Gutachtenauftrag enthält zu Fragestellungen einer rechtspsychologischen Begutachtung aus dem Familienrecht (bspw. Fragen zu gemeinsamer elterlicher Sorge, Fragen zum Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung).

Anhand dieser Fallakte bearbeiten die Studierenden Aufgaben aus dem diagnostischen Prozess einer familienrechtlichen Begutachtung, bspw. die Erstellung einer Aktenanalyse unter psychologischen Gesichtspunkten, die Planung einer Untersuchung oder die Erarbeitung/Darstellung relevanter psychologischer Konstrukte jeweils in Bezug auf den konkret vorliegenden Fall. Zusätzlich werden Fragen zu themenspezifischen weiterführenden Inhalten, wie zum Beispiel zu aktuellen relevanten rechtlichen Grundlagen oder der angewandten Testdiagnostik zu bearbeiten sein.

Sandra Fischer | 12.08.2021