Studiengebühren
Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten.
Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium:
- Patentanwaltskandidaten: EUR 2.400,--
- Teilnehmer nach § 10a PAO: EUR 5.600,--
Patentanwaltskandidaten erhalten vier Teilrechnungen über EUR 600,--.
Die Studiengebühren für die Teilnehmer nach § 10a PAO werden für das gesamte Studium im Voraus erhoben.
Bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren
Prüfungsordnung
- Studien & Prüfungsordnung (PDF 76 KB)
- Prüfungsordnung für Studienbeginner 2018 (PDF 103 KB)
Kurt-Haertel-Institut
| 26.02.2026