Studiengebühren

Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten.
Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium:

  • Patentanwaltskandidaten: EUR 2.400,--
  • Teilnehmer nach § 10a PAO: EUR 5.600,--

Patentanwaltskandidaten erhalten vier Teilrechnungen über EUR 600,--.
Die Studiengebühren für die Teilnehmer nach § 10a PAO werden für das gesamte Studium im Voraus erhoben.

Bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren

Kurt-Haertel-Institut | 26.02.2026