Allgemeine Informationen

Die FernUniversität bietet in Kooperation mit der Patentanwaltskammer den weiterbildenden Studiengang "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" an. Dieser ausbildungsbegleitende Studiengang richtet sich ausschließlich an angehende Patentanwältinnen und Patentanwälte.

Der Studiengang vermittelt grundlegende Rechtskenntnisse, die für die spätere berufliche Tätigkeit von Patentanwältinnen und Patentanwälten von Bedeutung sind.

Im Rahmen der Grundlagenkurse (z. B. Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht, öffentliches Recht) werden die Bezüge zum gewerblichen Rechtsschutz herausgestellt. Das Kursangebot deckt daneben einige spezifisch patentrechtliche Themengebiete ab, nämlich das "Lizenzvertragsrecht", das "Verfahrensrecht in Patentsachen", die "Patentverletzung" sowie das "Patentanwaltsrecht".

Das Fernstudium wird durch drei Präsenzveranstaltungen ergänzt. Eine einwöchige Einführungsveranstaltung steht zu Beginn des Studiums, eine einwöchige Vertiefungsveranstaltung folgt nach einem Jahr. Ein zweitägiges Kurzseminar schließt das Studium ab.

Einschreibetermine

Einschreibung möglich am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober jeden Jahres.

Prüfung

Das Studium wird nach zwei Jahren mit einer Prüfung abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zeugnis bescheinigt.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Patentanwaltskammer in München.

Außerhalb dieses weiterbildenden Studiums erbrachte Studienleistungen werden nicht anerkannt.

Weitere Auskünfte

Patentanwaltskammer

Telefon: +49 89 24 22 78 0

Tal 29
80331 München

Homepage der Patentanwaltskammer

 
Kurt-Haertel-Institut | 08.04.2024