Dienstag, 20. Dezember

Adventsquiz 2022

Die Kollegin im heutigen Video unterstützt die Direktion der UB und ist unsere Ansprechpartnerin in allen internen Verwaltungsangelegenheiten. Im weitesten Sinne haben unsere Fragen heute etwas damit zu tun, wie Sie Ihre Ausleihen bei uns „verwalten“ können.

Frage 20.1

Wie Sie sicher bereits wissen, können Sie alle – Fernstudierende, Mitarbeitende und externe Nutzende – Ihre Ausleihen jederzeit selbst über den Login in Ihr Bibliothekskonto verlängern. Mitarbeitende haben dabei den Vorteil, dass Ihre Ausleihen automatisch verlängert werden.

Wie oft aber können Fernstudierende und externe Nutzende Ihre Ausleihen verlängern? Addieren Sie die Zahlen vor allen korrekten Antworten!

(1) Sie können Direktleihen unbegrenzt oft verlängern, es sei denn, ein*e andere*r Nutzer*in merkt das Buch vor oder Sie erreichen die Höchstleihdauer von einem Jahr für Fernstudierende bzw. 6 Monaten für externe Nutzende.

(2) Direktleihen können Sie bis zu 4 Mal verlängern, dabei werden jeweils 40 Tage an die ursprüngliche Leihfrist von 40 Tagen angehängt, so dass Sie die Bücher maximal bis zu 200 Tage ausleihen können.

(3) Merkt ein*e andere*r Nutzer*in ein Buch vor, erhalten Sie per E-Mail einen Rückruf – ab diesem Zeitpunkt kann die Leihfrist für dieses Buch nicht mehr verlängert werden.

(4) Fernleihen können nicht über das Bibliothekskonto verlängert werden. Wenn eine Verlängerung durch die gebende Bibliothek nicht ausgeschlossen wurde, können Sie diese per E-Mail an unsere Fernleihabteilung 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist beantragen.

(5) Wenn die Leihfrist für eine oder alle Ausleihen überschritten ist, können Sie trotzdem noch Verlängerungen in Ihrem Bibliothekskonto vornehmen.

(6) Fernleihen (= Bücher, die aus anderen Bibliotheken angefordert werden) können Sie wie Direktleihen auch einfach über den Login in Ihr Bibliothekskonto verlängern – allerdings nur bis zu 2 Mal.


Frage 20.2

Trotz Kalender und Kalender-Abo im Bibliothekskonto kommt es trotzdem immer mal wieder vor, dass man vergisst, Bücher rechtzeitig zurückzuschicken bzw. vor Ort abzugeben.

Wie hoch sind die Gebühren, wenn man die Leihfrist um 12 Tage überschreitet?

(1) Nichts – denn Gebühren werden erst ab 15 Tagen Leihfristüberschreitung fällig.

(2) 2€ pro Buch, bei dem die Leihfrist überschritten ist.

(3) 3€ - dabei spielt es keine Rolle, bei wie vielen Büchern die Leihfrist überschritten ist.

(4) 5€ pro Buch, bei dem die Leihfrist überschritten ist.


Frage 20.3

Es gibt unterschiedliche Wege, wie Sie ihre Ausleihen rechtzeitig an uns zurückgeben können.

Welche der folgenden Optionen sind nicht korrekt? Addieren Sie diesmal nicht die Zahlen vor den Antworten, sondern die Anzahl der Antworten, die nicht korrekt sind.

Alles klar? ;-)

(1) Sie geben die Ausleihen bei uns an der Ausleihtheke ab.

(2) Sie geben die Ausleihen in Ihrem Campusstandort ab. Die Kolleg*innen vor Ort leiten die Bücher dann weiter.

(3) Sie geben die Ausleihen in einer Bibliothek vor Ort ab – diese schicken die Bücher dann im Rahmen der Fernleihe an uns zurück.

(4) Sie geben die Ausleihen über die Bücherbox vor dem Eingang der UB ab.

(5) Sie geben die Ausleihen beim Studienservice in Geb. 3 ab.

(6) Sie senden die Bücher rechtzeitig per Post bzw. Paketdienst an uns zurück – die Portokosten für die Rücksendung übernehmen Sie.

(7) Sie senden die Bücher rechtzeitig an Post bzw. Paketdienst uns zurück und nutzen dafür den Retourenschein, den Sie im Bibliothekskonto abrufen können.

(8) Sie geben die Bücher einfach in Ihrer Postfiliale ab und zeigen Ihren Studierendenausweis der FernUni Hagen – den Rest erledigt DHL.

 

Tageslösung

Komplettieren Sie mit den errätselten Zahlen in umgekehrter Fragenreihenfolge nun die folgende ISBN und rufen Sie das E-Book auf:

9783_3_262_61

Der Titel des Abschnitts, der auf S. 131 unten(!) beginnt, ist unsere heutige Tageslösung.

webteam.ub | 08.04.2024