Publikationsrichtlinie

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Das Ziel der Publikationsrichtlinie der FernUniversität in Hagen ist es, Publikationen, Patente und sonstige Schriftdokumente korrekt und vollständig zu erfassen. Durch die einheitliche Handhabung der in der Richtlinie geregelten Aspekte werden Forschungspublikationen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der FernUniversität in Repositorien und Katalogen einfacher auffindbar und damit sichtbarer als Beiträge der FernUniversität zur nationalen und internationalen Forschung. Auch besteht durch die einheitliche Regelung ein verminderter Such- und Rechercheaufwand für die einzelnen Personen.

Nennung der Universität (standardisierte Affiliationsbezeichnung)

Offizieller Name: FernUniversität in Hagen
Englischsprachige Bezeichnung: FernUniversität in Hagen
Offizielle Abkürzung: FeU

Anwendungsbereich

Die Verbindlichkeit der Richtlinie erstreckt sich auf alle wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten der FernUniversität und ist auch für die Promovierenden und Studierenden verbindlich. Ebenso gilt sie für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die während eines Gastaufenthaltes an der FernUniversität forschen und veröffentlichen.

Veröffentlichungen im Sinne der Richtlinie sind alle forschungsrelevanten Erst- und Zweitveröffentlichungen der Hochschule. Dazu zählen zum Beispiel Veröffentlichungen in Zeitschriften, Sammelwerken, Tagungs‐ und Kongressberichten sowie Monographien, Working Papers, Pre‐ und Postprints, Veröffentlichungen auf Repositorien und auch Patentschriften, Software, Datenpublikationen und Beiträge in audiovisuellen Medien und Social Media.

 

Kontakt

Susanne Göttker

E-Mail: susanne.goettker

Telefon: +49 2331 987-2897

webteam.ub | 29.09.2025