Gespräche am Tor - Karlsruher Begegnungen zu Wissenschaft, Politik und Kultur

Schnorr-2026 Foto: FernUniversität
Mirjam Schnorr im Online-Vortrag

„Duckmäusertum in der schwarzen Berufsverbots-Provinz“? Der „Radikalenerlass“ von 1972 in Baden-Württemberg –

Vorbedingungen, Umsetzung und Wirkungsgeschichte

11. Februar 2026, 18 Uhr
Mirjam Schnorr, M.A.

Flyer zur Veranstaltung (PDF 170 KB)

Die präventive Disziplinierung der Zivilgesellschaft – die ungenügende Aufarbeitung eines behördlichen Projekts in der alten Bundesrepublik

Für nahezu zwei Jahrzehnte bestand in Baden-Württemberg von 1973 bis 1990 für Bewerber zum öffentlichen Dienst die sog. „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz, mit der man hier auf besonders rigorose Weise vermeintliche „Verfassungsfeinde“ vom Staatsdienst fernhalten wollte. Der 35. Jahrestag der Aufhebung dieser staatlichen Durchleuchtung und Verfolgung gab Anlass für eine den Lebensweg der vielen Betroffenen berücksichtigende Bilanz. „Sie kämpfen zum Teil bis heute um Rehabilitation und Entschädigung“, brachte Mirjam Schnorr, M.A. (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fritz-Bauer-Institut, Frankfurt a.M.) den bis heute anhaltenden skandalösen Umgang des Landes Baden-Württemberg mit diesem problematischen Kapitel seiner Geschichte auf den Punkt.

Die Referentin bot zunächst einen Überblick zur Entstehungsgeschichte des „Radikalenerlasses“ von 1972 auf bundesdeutscher Ebene, wo der sog. Adenauer-Erlass von 1950 und der Hamburger Erlass von 1971 den Weg für eine strukturierte Zugangskontrolle zum öffentlichen Dienst wiesen. Die von der Regierung unter Willy Brandt verantwortete bundesdeutsche Umsetzung der Regelanfrage schlug sich 1972-1991 in der Sicherheitsüberprüfung von 3,5 Mio. Bewerbern durch den Verfassungsschutz nieder, welche in etwa 11.000 Fällen entsprechende Verfahren nach sich zogen, die wiederum in ca. 1.250 Fällen die Nichteinstellung bzw. bei 250 bereits Beschäftigten die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst zum Ergebnis hatten. Mehrheitlich waren Lehrer und Lehrerinnen sowie Wissenschaftler an den Hochschulen, daneben aber auch Anwärter für den Dienst bei Bahn, Post (der sprichwörtliche Briefträger), Polizei und Zoll, darunter auch Praktikanten und Hilfskräfte, betroffen. Nach langjährigen, auch durch Betroffeneninitiativen organisierten Protesten im Bildungs- und Kulturbereich, die sich namentlich gegen „Berufsverbote“, „Gesinnungsschnüffelei“ und „Duckmäusertum“ wandten, rangen sich in den 1980er Jahren die meisten Bundesländer allmählich zur Aufhebung der „Regelanfrage“ durch (erstmals 1985 das Saarland), nachdem sie diese je nach parteipolitischer Zugehörigkeit der Landesregierung ganz unterschiedlich angewandt hatten.

Neben Bayern blieb die Regelanfrage am längsten in Baden-Württemberg in Kraft, wo sie erst zum 1. Januar 1991 ausgesetzt wurde. Für das südwestdeutsche Bundesland machte Mirjam Schnorr eine besonders strenge Umsetzung des „Radikalenerlasses“ aus, für die Ministerpräsident Hans Filbinger und der nach seinem Innenminister benannte „Schiess-Erlass“ seit 1973 sorgten (beide Politiker mit NS-Vergangenheit). Allein im Zeitraum 1973-1978 kam es dort in 240.000 Fällen zu Regelanfragen beim Verfassungsschutz, die in 1.360 Fällen gerichtsverwertbare Tatbestände hervorbrachten und 225 Ablehnungen oder Entlassungen nach sich zogen. Der Vortrag veranschaulichte die grundrechtliche Brisanz der baden-württembergischen Praxis anhand der persönlichen Lebenswege, welche die Referentin für beispielhafte Einzelfälle aus dem badischen und Karlsruher Raum nachzeichnete. Diese Schicksale markieren die Betroffenen keineswegs als Extremisten oder Verfassungsfeinde, sondern machen sie als politisch engagierte Vertreter der seit 1968 erwachenden bundesrepublikanischen Zivilgesellschaft erkennbar. In der rigorosen baden-württembergischen Handhabung geriet der „Radikalenerlass“ zu einem Instrument staatlicher Kontrolle, Überwachung und nicht zuletzt Einschüchterung eben jener Zivilgesellschaft. Somit zeigt das baden-württembergische Beispiel auf, dass der „Radikalenerlass“ insgesamt weniger auf massenhafte Entlassungen als vielmehr auf eine „präventive Disziplinierung“ zielte, wie die Referentin am Ende bilanzierte.

Der anschließende Austausch mit dem Publikum bereicherte die Veranstaltung inhaltlich, da mehrere Betroffene ihren persönlichen Lebensweg schilderten und das Thema des „Radikalenerlasses“ in Baden-Württemberg mit erfahrungsgeschichtlichen Erkenntnissen konkretisierten. Hierbei wurde deutlich, dass trotz aller zivilgesellschaftlicher Initiativen, dem anfänglichen Entgegenkommen der Landesregierung unter Winfried Kretschmann und selbst der systematischen wissenschaftlichen Erforschung des Themas durch den Zeithistoriker Edgar Wolfrum (siehe Literaturhinweis am Ende) die politische Aufarbeitung der Grundrechtsverstöße für die Betroffenen bis heute unbefriedigend bleibt. Weiterhin kreiste die Diskussion um die bisher vermisste verfassungsrechtliche Bewertung der durch den „Radikalenerlass“ verursachten Verletzung elementarer Grundrechte, wie sie in Einzelfällen respektive durch einen Beschluss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO, 1987: Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt) und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (1995: Meinungs- und Versammlungsfreiheit) festgestellt wurden. In der Frage der jüngst in Rheinland-Pfalz erwogenen Abwehr rechtsextremer Bewerber für den öffentlichen Dienst mittels eines „Radikalenerlasses 2.0“ war sich das Publikum einig: Einer solchen Neuauflage von Gesinnungsschnüffelei sei die konsequente Anwendung ausreichend vorhandener disziplinarischer Instrumentarien vorzuziehen.

Mirjam Schnorr, M.A., geboren 1989, Historikerin, war von 2018 bis 2021 Mitarbeiterin im Heidelberger Forschungsprojekt „Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, '68 und der ‚Radikalenerlass‘ (1968-2018)“. Aktuell ist sie am Fritz Bauer Institut in Frankfurt am Main beschäftigt. In ihrer bald erscheinenden Dissertation hat sie Alltags- und Verfolgungserfahrungen von Prostituierten und Zuhältern im NS-Staat untersucht.

Weiterführende Hinweise zur Vertiefung des Themas:

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