Prüfungen mit Nachteilsausgleich

Vorgehensweise zur Anbahnung einer Prüfung mit Nachteilsausgleich (Klausur, Videoprüfung)

Zielgruppe: Studierende in besonderen Lebenslagen bzw. Teilnehmer/innen an einer Videoprüfung

1. Schritt: Beantragung des Nachteilsausgleichs bzw. der Videoprüfung beim Prüfungsamt

Bitte beachten Sie die dafür geltenden Sonderregelungen in den einzelnen Studiengängen und Fakultäten:

2. Schritt: Terminliche Abstimmung mit dem Campus Karlsruhe

Erst wenn eine prinzipielle oder vorläufige Genehmigung des Prüfungsamts mit den konkreten Angaben des Nachteilsausgleichs (z.B. Schreibzeitverlängerung, technische Hilfsmittel etc.) vorliegt, wenden Sie sich bitte unter Vorlage dieser Genehmigung (auch als E-Mail) an den Campus, um die Verfügbarkeit des Prüfungs- bzw. Videoraums und der Prüfungsaufsicht abzuklären.

3. Schritt: Rückbestätigung gegenüber Prüfungsamt

Falls der Campus der Sonder- oder Videoprüfung zugestimmt hat, kann nun die definitive Rückbestätigung gegenüber dem Prüfungsamt erfolgen. Zu beachten ist außerdem, dass die Genehmigung für eine Sonderfallprüfung nicht identisch mit der Anmeldung über das Prüfungsportal ist, die in jedem Fall gesondert vorzunehmen ist.

4. Schritt: Prüfungsantritt

Bitte denken Sie daran, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität mitzubringen.

Hinweis zum Prüfungsrücktritt:

Im Falle einer Absage der Prüfung informieren Sie bitte neben dem Prüfungsamt auch immer frühzeitig den Campus Karlsruhe.

Campus Karlsruhe | 23.10.2023