Gespräche am Tor - Karlsruher Begegnungen zu Wissenschaft, Politik und Kultur
Verdrängt, verfolgt, vernichtet: die NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Baden –
Ein Werkstattbericht im Spiegel der Quellen
17. Juni 2026, 18 Uhr
Johannes Kaiser, M.A.
Flyer zur Veranstaltung (PDF 144 KB)
Zur ungebrochenen Kontinuität des Antiziganismus in Deutschland
„Rücksicht oder gar Mitleid mit den Opfern gab es nicht. Auch die Reaktion der Bevölkerung auf die öffentlich stattfindende Deportation reichte von Gleichmut und Desinteresse hin zu Beifall.“ Mit diesen Worten beschrieb Johannes Kaiser, M.A. (Historisches Seminar, Universität Heidelberg) die NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Baden. Mit einer quellenkritischen Anmerkung schärfte der Referent zu Beginn seiner Ausführungen das Bewusstsein und die Sensibilität des Publikums für die im Nationalsozialismus, aber auch schon davor und danach vorherrschende menschenverachtende Begrifflichkeit gegenüber bestimmten Minderheiten, deren Anwendung in der geschichtswissenschaftlichen Praxis einem Zitat aus den verarbeiteten Quellen entspricht – und nicht mit der Aneignung oder Übernahme solcher Begriffe zu verwechseln ist. Der sich daran anschließende historische Rückblick ließ das Moment der Kontinuität in der gesellschaftlichen Ausgrenzung der Sinti und Roma als zentrales Thema der Forschung hervortreten. Im Ergebnis bot der Vortrag ein plausibles Bild des komplexen Zusammenwirkens verschiedener Ämter und Behörden, die sich als „Erfüllungsgehilfen“ an der gesellschaftlichen Ausgrenzung bis hin zur Deportation von Sinti und Roma beteiligten.
In der Tat reicht die gesellschaftliche und obrigkeitliche Diskriminierung, mit der Sinti und Roma „ein Platz am Rande der Gesellschaft“ zugewiesen wurde, mehrere Jahrhunderte zurück, worauf ihnen die Aufklärer mit einem paternalistischen Umerziehungsanspruch begegneten, der allerdings nicht selten von den Städten und Gemeinden torpediert wurde. Im deutschen Kaiserreich taten sich vor allem Preußen und die süddeutschen Staaten mit behördlichen Maßnahmen zur Reglementierung und Erfassung der Sinti und Roma hervor. Die staatliche Kontrolle dieser Bevölkerungsgruppe schrieb das im Kaiserreich geschaffene, eigentlich verfassungswidrige „Sonderrecht“ für Sinti und Roma fort, das sich die Nationalsozialisten für ihre Vernichtungspolitik zunutze machen konnten. In diesem Zusammenhang betonte der Referent, dass „die so über Jahrzehnte angelegten Karteien später – neben den Gutachten der Rassenhygienischen Forschungsstelle – die Grundlage der Deportationslisten der Kriminalpolizei [bildeten] und nach 1945 vielfach einfach weitergeführt [wurden].“ Denn die organisatorisch-administrativen Voraussetzungen für den Völkermord an den Sinti und Roma ergaben sich maßgeblich aus dem Zusammenspiel von gleichgeschalteter Reichskriminalpolizei (ab 1937) und der Rassenhygienischen Forschungsstelle, mit dem die polizeiliche Erfassungs- und Verfolgungsstrategie nun ihre wissenschaftliche Legitimierung erhielt, um in die sog. „Maideportationen“ von 1940 zu münden, an denen auch Karlsruher Kriminalbeamte beteiligt waren.
Johannes Kaiser ging dann auf die behördlichen Maßnahmen im Karlsruher Raum ein, die zunächst in der Weimarer Republik noch auf die Sesshaftmachung der Sinti und Roma zielten. Diese Strategie wurde allerdings im konkurrierenden Zusammenspiel zwischen Bezirksämtern und Bürgermeisterstellen mitunter zerrieben, so dass häufig die Ausgrenzung der betroffenen Familien aus dem Stadtgebiet das Ergebnis war. „Wer als ‚Zigeuner‘ galt, wurde durchweg zuerst als Kostenrisiko verbucht, schon Jahrzehnte vor der eigentlichen nationalsozialistischen Verfolgung.“ Am Beispiel von Verwaltungsmaßnahmen mehrerer Ämter (Grötzingen, Hagsfeld, Karlsruhe) veranschaulichte der Referent das behördliche Vorgehen gegen die Sinti und Roma in den 1920er und 1930er Jahren, das in rechtlicher Hinsicht den staatbürgerlichen Status dieser Bevölkerungsgruppe verletzte und ihre menschliche Würde missachtete. Nach 1933 setzte man das Karlsruher Verwaltungshandeln zur Ausgrenzung der Sinti und Roma aus dem Stadtbild fort, was Kaiser anhand beispielhafter Familien veranschaulichte, die von einem der an der städtischen Peripherie zugewiesenen Plätze zum nächsten Platz „verschoben“ wurden, wobei sich die konkurrierenden Interessen von Stadtverwaltung und Kriminalpolizei wechselseitig behinderten. Waren diese Maßnahmen zunächst noch in den lange zuvor „etablierten antiziganistischen Gedanken- und Handlungsrahmen“ eingebettet, so reicherten sie sich ab 1937 mit ausgesprochen nationalsozialistischer Rassenideologie an.
Bei der Rekonstruktion der weiteren Entwicklung stieß Johannes Kaiser nun allerdings an die Grenzen der Überlieferung, da diese im Karlsruher Fall mit dem Jahresende 1937 von einem unerklärlichen Aktenschwund beeinträchtigt wird. Die Überlieferungslücke lässt sich zum Teil durch die zeitgenössische Presse überbrücken, die etwa zum „Kampf der Zigeunerplage“ (Badische Presse v. 05.01.1939) aufrief, wobei die Aussagekraft allerdings vor dem Hintergrund ihrer „Gleichschaltung“ begrenzt bleibt. Außerdem gibt eine lückenhafte Aktenserie der Kriminalpolizeistelle Karlsruhe, insbesondere der dortigen sog. „Zigeunerstelle“, partielle Auskunft über die Verfolgungspraxis nach 1937. Diese „Zigeunerstelle“ hatte seit 1923 Personalblätter über die Sinti und Roma angelegt, auf die ihr Leiter Max Regelin (geb. 1889, bis 1929 bei der Gendarmerie Malsch tätig, danach bis 1945 Leiter der „Zigeunerstelle“ bei der Kriminalpolizei Karlsruhe) nun bei der Erfassung, Verfolgung und Deportation der Sinti und Roma in die Konzentrations- und Vernichtungslager zurückgreifen konnte. Nebenbei bot der dabei zu Tage tretende ehrgeiziger Wettstreit mit der übergeordneten kriminalpolizeilichen Leitstelle in Stuttgart eine makabre Ausprägung der bis heute spürbaren Rivalität zwischen Baden und Württemberg. Am Beispiel zweier Einzelschicksale – Johann Reinhardt (1922-1944) und Mathilde Kling (gest. 1943) – schilderte der Referent das harte und gewissenlose Vorgehen der Karlsruher Kriminalpolizei, an dem Max Regelin maßgeblichen Anteil hatte.
Abschließend konstatierte Johannes Kaiser für das Leben von Sinti und Roma in der Karlsruher Nachkriegszeit erstaunliche „Kontinuitäten auf Seiten der Täter“: Kriminalpolizei und Verwaltung setzten ihre Arbeit weitgehend ohne personelle Brüche fort. Auf perfide Weise bediente man sich des im Nationalsozialismus gesammelten Materials, um die polizeiliche Sondererfassung von Sinti und Roma noch jahrzehntelang fortzuführen. Dem entsprach eine verzögerte und noch durch ein BGH-Urteil von 1956 verschleppte Entschädigungspolitik: Der Völkermord an den Sinti und Roma wurde offiziell erst 1982 von Helmut Schmidts Bundesregierung anerkannt. Im Ausblick machte der Referent deutlich, dass die nach 1945 in der Bundesrepublik erfahrene sog. „Zweite Verfolgung“ in gewisser Weise bis heute anhält, die in einer durch jüngste Umfragen belegte antiziganistische Grundstimmung in der Bevölkerung wurzelt.
Die anschließende Diskussion thematisierte zunächst die herausfordernde Quellenlage, wobei der auffällige Mangel fotografischer Dokumente und die am Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma gesammelte Überlieferung besprochen wurde. Auch die erinnerungspolitischen Initiativen wurden erörtert, wobei die bevorstehende Anbringung einer Gedenktafel und die Benennung eines Platzes im öffentlichen Stadtraum Karlsruhes, aber auch die Würdigung des kulturellen Erbes der Sinti und Roma eine Rolle spielten. Weitere Anregungen bezogen sich schließlich auf die europäische Vertiefung des Themas (explizit hervorgehoben wurde der ungenügende Forschungsstand zu Griechenland und Frankreich) und auf die noch ausstehende europäische Aufarbeitung der Geschichte der Sinti und Roma.
Johannes Kaiser, M.A., geb. 1991, studierte Geschichte und Philosophie an der Universität Heidelberg und schloss 2019 mit dem Master of Arts in Geschichte ab, seit 2021 promoviert er zur nationalsozialistischen Verfolgung von Sinti und Roma in Baden an der Universität Heidelberg; 2018/19 Tätigkeit in verschiedenen Funktionen am Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma (Heidelberg) und beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (ebendort), 2020–2024 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma.
Weiterführende Hinweise zur Vertiefung des Themas:
- Johannes Kaiser, Verfolgung von Sinti und Roma in Karlsruhe im Nationalsozialismus. Die städtische und kriminalpolizeiliche Praxis, Karlsruhe 2020 (= Forschungen und Quellen zur Stadtgeschichte, Schriftenreihe des Stadtarchivs Karlsruhe, Bd. 18).
- Vanessa Hilss, Sinti und Roma – „Nicht aus Gründen der Rasse verfolgt“? Zur Entschädigungspraxis am Landesamt für Wiedergutmachung Karlsruhe, Karlsruhe 2017.
- Michail Krausnick, Abfahrt Karlsruhe. 16.5.1940 – die Deportation der Karlsruher Sinti und Roma. Mit einem Nachtrag von Ernst Otto Bräunche: Sinti und Roma – Geschichte und Erinnerungskultur in Karlsruhe, hg. v. Stadtarchiv Karlsruhe, erw. Neuausgabe Ubstadt-Weiher 2015.
- Laura Hankeln, Antiziganismus im baden-württembergischen Staatsapparat 1945–1970, Heidelberg 2024 (= Antiziganismusforschung interdisziplinär: Schriftenreihe der Forschungsstelle Antiziganismus, Band 6).
- Joey Rauschenberger, Wiedergutmachung für Sinti und Roma. Eine Praxisgeschichte der Entschädigung in Baden-Württemberg (Diss. Uni Heidelberg), Berlin 2026 (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte).
- Forschungsstelle Antiziganismus, Universität Heidelberg, online: <https://www.fsa.uni-heidelberg.de/de> [19.06.2026].
- MIA – Melde- und Informationsstelle Antiziganismus e.V., Berlin, online: <https://www.antiziganismus-melden.de/> [19.06.2026].
- Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg, online: <https://dokuzentrum.sintiundroma.de/> [19.06.2026].
- EVZ-Projekt „Das vergessene Gedächtnis“, Heidelberg, online: <https://dokuzentrum.sintiundroma.de/dokumentation/sammlung/das-vergessene-gedachtnis/> [19.06.2026].
- Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg, online: <https://zentralrat.sintiundroma.de/> [19.06.2026].
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