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Was passiert bei Bilanzierungsstreitigkeiten zwischen Abschlussprüfer und Mandanten?
[14.07.2026]Mit der in der Literatur vernachlässigten Frage, welche Folgen bilanzierungsrelevante Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und Abschlussprüfern vor allem auf ein Prüfungsurteil haben können, befassen sich WP StB FBIStR Prof. Dr. Christoph Freichel und Univ.-Prof. Dr. Gerrit Brösel in ihrem Beitrag in der Fachzeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ (WPg) unter dem Titel „Prüfungsurteile im Falle von bilanzierungsrelevanten Meinungsverschiedenheiten zwischen Mandanten und Abschlussprüfer“.
Die Autoren analysieren hierzu die rechtlichen und prüfungstheoretischen Grundlagen der Urteilsbildung und zeigen auf, dass unterschiedliche fachliche Auffassungen über Bilanzierungsfragen nicht zwangsläufig zu einer Einschränkung oder einer Versagung des Bestätigungsvermerks führen. Maßgeblich ist vielmehr, ob das vom Unternehmen gewählte Bilanzierungsvorgehen mit den GoB vereinbar und damit vertretbar ist. Dies gilt entsprechend auch für wissenschaftlich fundierte Mindermeinungen. In diesem Fall sei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen, sofern die Bilanzierung transparent im Anhang und Lagebericht erläutert wird; ergänzend könne ein Hinweis im Bestätigungsvermerk aufgenommen werden.
Der Beitrag grenzt zudem systematisch die Voraussetzungen für uneingeschränkte, eingeschränkte und versagte Bestätigungsvermerke voneinander ab und beleuchtet anhand praxisnaher Fallkonstellationen die Verantwortung des Abschlussprüfers bei der Beurteilung bilanzierungsrelevanter Streitfragen. Die Ergebnisse leisten einen Beitrag zur Fortentwicklung der prüfungswissenschaftlichen Diskussion und bieten zugleich eine Orientierung für die Prüfungspraxis sowie für Unternehmen im Umgang mit komplexen Bilanzierungsentscheidungen.
Zu finden ist der Beitrag unter:
- Freichel, Christoph/Brösel, Gerrit: Prüfungsurteile im Falle von bilanzierungsrelevanten Meinungsverschiedenheiten zwischen Mandanten und Abschlussprüfer: in: Die Wirtschaftsprüfung (WPg), 79. Jg. (2026), S. 217–223.