Allgemeine Hinweise

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Das Modul 31911 „Jahresabschluss nach IFRS“ wird seit dem Wintersemester 2013/14 und das Modul 31921 „Konzernrechnungslegung“ seit dem Wintersemester 2014/15 angeboten. Diese Wahlpflichtmodule können auch im Masterstudium belegt werden, sofern Sie diese nicht bereits im Bachelorstudium an der FernUniversität in Hagen absolviert haben.

Seit dem Wintersemester 2015/2016 wird das Wahlpflichtmodul 32841 „Wirtschaftsprüfung“ angeboten.

Darüber hinaus wird seit dem Wintersemester 2012/2013 – gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre – Modul 32781 „Rechnungslegung“ angeboten. Hierbei handelt es sich um ein Master-Pflichtmodul.

Weitere Informationen zu den Modulen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Hinweisseiten hier im Netz

Organisatorische Hinweise zu Anfragen an den Lehrstuhl

Sehr geehrte Damen und Herren,

da gewisse Informationen aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen bzw. aus den Ihnen zur Verfügung stehenden Informationsmedien explizit hervorgehen, wird seitens des Lehrstuhls ab sofort auf individuelle Anfragen zu folgenden Themen nicht mehr reagiert:

  • Anfragen zu Passwörtern für den Zugang zu Lösungen, Erratalisten etc. (die Antwort auf diese Fragen finden Sie grundsätzlich immer im Begleitheft zum jeweiligen Modul)
  • Anfragen zu Musterklausuren (hierzu sei explizit auf die modulbezogenen Einsendearbeiten hingewiesen, die als solche gesehen werden können)
  • Anfragen zu Prüfungsinhalten/-schwerpunkten/-abgrenzungen (im Hinblick auf den zu prüfenden Lehrstoff werden keine Eingrenzungen vorgenommen)
  • inhaltliche Anfragen kurz vor der Klausur (wie bereits im Begleitheft und auf der Netzseite ausdrücklich hingewiesen, werden nach den Präsenzveranstaltungen der jeweiligen Module gegen Ende des Semesters bis zum Klausurtermin keine inhaltlichen Fragen mehr beantwortet)
  • Anfragen dazu, inwieweit die Bearbeitung von Modulunterlagen vergangener Semester das Bestehen zukünftiger Klausuren sicherstellt (abgesehen davon, dass wir nicht beurteilen können, inwieweit die individuelle Bearbeitung der Modulunterlagen einer jeweiligen Person erfolgversprechend ist, und dass im Rahmen eines universitären Studiums die alleinige Bearbeitung von Modulunterlagen oft zu kurz greift, behält sich der Lehrstuhl jedes Semester derartige Überarbeitungen und Aktualisierungen der Modulunterlagen vor, welche die rechtlichen und normspezifischen Grundlagen sowie die Entwicklungen in der Forschung und Lehre – bspw. didaktische Aspekte – betreffen; insofern sollte der Rückgriff auf die aktuellsten Modulunterlagen zur Klausurvorbereitung vorteilhaft sein; allerdings sollte ein Bestehen auch auf Grundlage der alten Modulunterlagen möglich sein, sofern diese nicht in den entsprechenden Modulinformationen als vollkommen neu überarbeitet gekennzeichnet wurden)
  • Anfragen zum Einsatz von Gesetzestexten in der Klausur (Informationen dazu finden Sie immer im Begleitheft sowie in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3)
  • Anfragen zum Einsatz von Taschenrechnern in der Klausur (Informationen dazu finden Sie immer im Begleitheft sowie in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3)
  • Anfragen zu An-/Ab-/Ummeldungen zur Klausur (Informationen dazu finden Sie in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3; weiterhin kann Ihnen hierzu grundsätzlich nur Ihr Prüfungsamt Auskunft erteilen)
  • Anfragen zu sonstigen organisatorische Angelegenheiten rund um Prüfungen und Einsendearbeiten (hierzu kann Ihnen grundsätzlich nur Ihr Prüfungsamt Auskunft erteilen)

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung

Letzte Änderung | 12.02.2024