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Wichtige Hinweise zur Belegung des Moduls 31911 im Sommersemester 2019

[14.12.2018]

Aufgrund der Belegungsphase für das kommende Sommersemester 2019 wiederholen wir unsere Mitteilung vom 30.05.2018.

Um weiterhin eine qualitativ hochwertige Lehre zu gewährleisten, geht aus dem bestehenden Modul „Jahresabschluss nach HGB und IFRS“ (31911) ab Sommersemester 2019 das Modul „Jahresabschluss nach IFRS“ hervor. Der Kurs 41890 „Jahresabschluss nach HGB“ fällt damit zum Sommersemester 2019 ersatzlos weg.

Hintergründe der Umstellung sind der wachsende Umfang sowie die Entwicklungsdynamik der Regelungen zur internationalen Rechnungslegung. Der bisherige Kurs 41891 „Jahresabschluss nach IFRS“ wird zum Sommersemester umfangreich überarbeitet und ergänzt, weshalb dieser ab dem Sommersemester 2019 aus 3 Kurseinheiten bestehen und allein das Modul „Jahresabschluss nach IFRS“ darstellen wird.

Was bedeutet die Umstellung für Ihre Belegung?

Im Wintersemester 2018/19 wird der Kurs 41890 „Jahresabschluss nach HGB“ letztmalig angeboten. Ab dem Sommersemester 2019 ist nur noch die Belegung des überarbeiteten Kurses 41891 „Jahresabschluss nach IFRS“ möglich.

Was bedeutet die Umstellung für die Klausurzulassung?

Eine einmalig für das Modul 31911 erworbene Klausurzulassung bleibt zeitlich unbegrenzt für dieses Modul gültig.

Was bedeutet die Umstellung für die Klausur?

Im Sommersemester 2018 und im Wintersemester 2018/19 wird die Abschlussklausur zum Modul 31911 unverändert auf den Kursen 41890 und 41891 basieren. Ab dem Sommersemester 2019 sind nur noch die Prüfungsinhalte relevant, die Gegenstand des überarbeiteten Kurses 41891 sind.